unlauteter Wettbewerb…Anbietung von Seminaren deren Inhalt gleich mit anderen
Anbietern ist…
Man fordert durch Vertretung eines Anwaltes ein Schuldanerkenntnis mit der Untersagung
die Seminare sofort zu entfernen und nicht mehr anzubieten und dementsprechend auch keine Bescheinigungen zu erstellen und sich auf Fachleute zu beziehen.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Geldstrafe in 5stelliger Höhe.
Was bewirkt ein Schuldanerkenntnis und in welcher Höhe wäre eine für bestehenden
Anwaltskosten für diese Ankündigung die per Email erfolgte mit kurzer Fristsetzung?
Kann man diese verlängern??
Hallo,
da fehlen einige Informationen und wer nur Stichworte liefert, bekommt auch keine vollständige oder korrekte Antwort;-(
Vermutlich (man kann hier ja nur vermuten) handelt es sich um eine Abmahnung wg. Verstoß gegen das UWG, ebenfalls vermutet wird eine Unterlassungserklärung nebst Schuldanerkenntnis in der Form, dass bei erneuten Verstoß der beantragten Unterlassung hier eine jeweilige vereinbarte „Geldbuße“ zu bezahlen sei.
Im UWG sind bei Abmahnungen mit Abgabe der Unterlassungserklärung vereinbarte „Geldbußen“ für jeden Fall der Zuwiderhandlung usus;
Wenn der Abzumahnende die Unterlassungserklärung nicht schriftlich abgibt bzw. die gesetzte Frist verstreichen lässt, wird der RA beim Landgericht eine sofortige einstweilige Verfügung im Rahmen des UWG beantragen, die vom Landgericht ohne Anhöhrung des Betroffenen und ohne mündliche Verhandlung sofort erlassen wird.
Ohne auf die genauen Wettbewerbsverstöße eingehen zu können, weil diese hier nicht bekannt sind, kann davon ausgegangen werden, dass der RA hier nicht diskutiert sondern sofort nach Fristablauf die einstweilige Verfügung beantragen wird; die Prozesskosten dürften hier aufgrund des zuständigen Landgerichts und des damit auch für den Abmahnenden bestehenden Anwaltszwangs (bei Landgericht kann der Beklagte nur über einen Anwalt vertreten werden) erheblich sein.
Für den Rechtsanwalt gibt es 100 Gründe, nicht auf irgend welche Schreiben des Abmahnenden einzugehen sondern einfach nach verstrichener Frist die Verfügung zu beantragen und mir ist nur 1 Grund bekannt, warum der RA darauf eingehen sollte, nämlich dass der Abmahnende eben nicht gegen das UWG verstößt.
Alles klar?
lG
Wenn der Abzumahnende die Unterlassungserklärung nicht
schriftlich abgibt bzw. die gesetzte Frist verstreichen lässt,
wird der RA beim Landgericht eine sofortige einstweilige
Verfügung im Rahmen des UWG beantragen, die vom Landgericht
ohne Anhöhrung des Betroffenen und ohne mündliche Verhandlung
sofort erlassen wird.
oh, ein hellseher.
du weißt genau gar nicht, was in dem brief steht, du weißt nicht, worum es geht, du hast keinerlei ahnung ob tatsächlich irgendwelche ansprüche vorliegen, aber du weißt ganz genau, was passieren wird?
seit wann genau besteht eigentlich ein alleinanspruch auf inhalte eines seminars? hast du da grad mal eine rechtsquelle für?