schuldbestätigungsvertrag

Wir möchten mit unserem Sohn - völlig einvernehmlich - einen sogen. Schuldanerkenntnisvertrag machen, da wir ihm mehrere tausend Euro geborgt hatten. Allerdings suchten wir im Internet vergeblich nach einer gebräuchlichen Ausformulierung. Vielleicht könnten sie uns weiterhelfen.
Beste Dank und freundliche Grüße

Guten Abend, danke für Ihre Anfrage.
Das macht nur Sinn, wenn Sie das als
notarielles Schuldanerkenntnis fixieren lassen.
Dann ist das ein sogenannter Vollstreckbarer Titel,
mit dem Sie - wir wollen hoffen, es kommt nie dazu -
auch zwangsvollstrecken könnten. Er gilt für 30 Jahre.

Ein sonstiges Anerkenntnis können Sie formlos
zu Papier bringen, es hat Beweiskraft; allerdings müssten Sie beachten, dass Ihre Forderungen verjähren.

Beste Grüße
Peter Brückner , 21255 Königsmoor

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
Es kann aber sinnvoll sein, einen Notar aufzusuchen. Manchmal ist auch eine Lohnvorausabtretung sinnvoll.

Weiter kann ich aber nichts mehr sagen.

einfach mit eigenen worten formulieren

Danke für die Hinweise!

Danke für die Hinweise!.

Danke für den Hinweis!

einfach mit eigenen worten formulieren

Hallo,

man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem notariellen Schuldanerkenntnis. Das notarielle wird von einem Notar aufgesetzt und mit Unterwerfungsklausel versehen (hiermit unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde). Das wird gemacht 1. um die Forderung vor Verjährung zu schützen und 2. um ggf. bei Bedarf den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Das notarielle Schuldanerkenntnis stellt einen Schuldtitel dar, genauso wie ein Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil, nur dass es sehr viel billiger ist.
Das einfache Schuldanerkenntnis kann jeder selbst formulieren. Es stellt keinen Schuldtitel dar, begründet aber einen Zahlungsanspruch. Wenn dieser nicht erfüllt wird, kann man mit dem Anerkenntnis als Grundlage einen Vollstreckungstitel bei Gericht beantragen.

Das einfache Schuldanerkenntnis sollte den Schuldner und den Gläubiger benennen, die Forderung, den Forderungsgrund, Zinsen (oder auch nicht), Rückzahlungsmodalitäten (oder auch nicht), Datum und Unterschrift des Schuldners:
„Hiermit erkenne ich (Person,Adresse geb.Datum)an, meinem Vater (Person etc.)xxx Euro nebst 4% Zinsen jährlich für ein Privatdarlehen ab dem Datum zu schulden. Das Darlehen soll ab dem Datum mit monatlichen Raten in Höhe von xxx Euro beglichen werden.“ Datum Unterschrift des Schuldners.

Wenn Sie keine Zinsen verlangen wollen und die Rückzahlungsmodalitäten weglassen wollen, können Sie das natürlich auch machen. Es hat aber etwas Verbindlicheres.

Viele Grüße
Micha

Antwort: Dieser Vertrag kann formlos zwischen Ihnen und Ihrem Sohn erfolgen. Es ist erforderlich: dee Betrag, die Laufzeit, die Zinsen, Unterschriften von allen Beteiligten

Gruß M.

Danke für die detaillierten auskünfte!

Vielen Dank!

sorry, kenn mich da leider net aus