Schulden

Liebe/-r Experte/-in,

hallo mein Name ist Tobi ich bin 25 Jahre und habe eine Frage zur Verbaucherinsolvenz. Ich habe ca. 17 000 Euro Schulden und habe eine Rechtsanwältin eingeschaltet,die Kontakt zu den insgesamt 8 Gläubigern aufgenommen hat. Ein Schuldenbereinigungsplan wurde erstellt und Ende letzter Woche den Gläubigern zugesendet. Meine Anwältin geht davon aus,das alles das Angebot annehmen. Ich verdiene 1400 Euro netto. Leider habe ich damals zwei meiner Gläubigern jeweils ein Unternehmen der Sparkasse in zwei unterschiedlichen Städten,Sicherheiten gegeben,das die auf mein Konto zugreiffen können.Wenn sich die beiden Gläubiger quer stellen,wie sieht es mit dem pfänden aus? Ich wohne bei meiner Oma,die kaum bzw. gar nichts an Sachen zum pänden hat…als nächstes würde mein Gehalt gepfändet werden. Ist es richtig das mir definitiv 999,-Euro zum leben bleiben müssen? So sagte es mir meine Anwältin…mein Gehalt geht bei einer der beiden oben genannten Sparkassen ein.Ich habe Angst das die mein komplettes Gehalt behalten und ich keinen Cent mehr habe. Wenn keine Einigung mit den Gläubigern in Sicht ist,gehen meine Anwältin und ich in die Insolvenz.Viele Gläubiger haben die Angelegenheit an Inkassobüros weitergeben,deren Briefe bereiten mir Magenschmerzen,habe die letzten Tage kaum geschlafen.Die drohen mit Pfändung,Gericht etc.

Wie schätzen SIe die Lage ein,würde mich über ein Statement eines Fachmanns(frau) in dem Fall Sie,sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Tobi

da hat deine Anwältin recht.du solltest dir eine neue bank suchen wo dein gehalt drauf kommt.

Google mal nach onlinebanken.

Hallo Hoschi84,

der Gang zu einer Anwältin war schon einmal der erste Schritt in die richtige Richtung. Dort wird kompetent beraten und die Gläubiger haben den Eindruck mit einem „echten“ Partner zu verhandeln. Außerdem zeigt es Ihren Willen die Situation zu regeln und die Gläubiger zu ihrem Recht kommen zu lassen.

Die Pfändungsfreigrenze liegt meines Wissens für Personen ohne unterhaltspflichtige Personen (Ehefrau, Kinder) bei 989,99 €. Wenn Sie bei Ihrer Großmutter leben, sollten sie davon noch leben können.

Um den Besitz Ihrer Großmutter müssen Sie sich auch nicht sorgen. Gerichtsvollzieher dürfen nur Ihr Eigentum pfänden.

Zu Ihrer Sorge wegen der Inkassounternehmen und Gerichte: Sie haben sich mit Ihrer Anwältin eine kompetente Beraterin an ihre SEite geholt, die sich für sie einsetzt und für Sie verhandelt. Gläubiger lassen sich oft auf Vergleiche ein, wenn der Schuldner Bemühen zeigt. Meist gehen sie nur radikal vor, wenn keinerlei Reaktion vom Schuldner kommt. Schlaflose Nächte zeigen, dass Sie sich um die Situation sorgen und Verantwortung dafür übernehmen (wollen). Gehen Sie diesen Weg weiter. Lassen Sie sich helfen. Ihre Schulden sind überschaubar und sie gehen deren Tilgung an - mehr können Sie im Moment nicht tun.

Sie haben einen konkreten Plan - 1. Angebot an die Gläubiger, 2. im ungünstigsten Fall Privatinsolvenz. Damit haben sie den Weg vorgezeichnet. Sorgen Sie sich nicht allzu sehr, bemühen sie sich, den Schuldenberg nicht zu vergrößern. Bleiben Sie dabei, Hilfe anzunehmen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute

Hallo Tobi,

kann Deine Bauchschmerzen verstehen. Sie Dir am besten einmal die aktuelle Pfändungstabelle an
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Dort findest Du den genauen Betrag der Dir gepfändet werden kann. Aber eben auch nicht mehr und schon gar nicht das ganze Gehalt! Sollte sich nur ein Gläubiger gegen Dein Angebot stellen, ist quasi Dein Angebot ungültig und es bleibt nur der Weg der Insolvenz. Was ja nicht negativ ist! Dann würde Dein pfändbarer Anteil direkt von Deinem Gehalt an den Insolvenzverwalter gehen, der dieses Geld dann einmal im Jahr an alle Gläubiger nach Rang verteilt! Also keine Angst, eine Pfändung des gesamten Gehaltes ohne einen gerichtlichen Titel kann kein Gläubiger.
Was musst DU für die Anwältin bezahlen? Mein Rat: wende Dich an die AWO die haben auch Schuldnerberater und das kostet nix!
Gruß und viel Erfolg!
Markus

Lieber Hoschi,

Also erstmal vorab…

Einfach so pfänden geht erstmal garnicht.

Zuerst muss ein sogenannter Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vorliegen.

Dann kann auch nur soviel gepfändet werden, dafür gib es eine sogenannte Pfändungsfreigrenze.

Das gesamte Gehalt kann nicht einfach gepfändet werden.

Ich würde aber an deiner Stelle zur Sicherheit lieber unverzüglich Kontakt mit deiner Anwältin aufnehmen, denn die hat ja bestimmt Wege und Mittel, um eine Pfändung erfolgreich abzuwehren.

Und bei deinem Verdienst im Verhältnis zu deinen Schulden würde ich mir an deiner Stelle überhaupt kein Kopf machen.

Wenn der Schuldenbereinigungsplan greift siehts doch garnicht schlecht bei dir aus.

Also am Besten fragst du deine Anwältin, die weiß bestimmt was gemacht werden darf oder nicht.

Ich wünsche dir alles Gute für deine Zukunft, und hoffe ich konnte dir ein Stück helfen.

Guten Morgen, Tobi, danke für Deine Offenheit, mit der Du Deine Lage schilderst.
Nun bin ich zuerst etwas verwundert : Du hast doch eine anwaltliche Vertretung ? Befürchtest Du, dass sie nicht „richtig“ arbeitet ? Ich denke, sie wird sich mit allen Gläubigern in Verbindung setzen, und eine Einigung - vor der Insolvenz - auszuhandeln versuchen,
oder ist das nicht so, bzw. hast Du Dich zunächst nur beraten lassen, und sie wurde noch nicht tätig ? (Ist vielleicht eine Kostenfrage). Richtig gibt es eine Pfändungsfreigrenze, wie es Dir Deine Anwältin gesagt hat. Ebenso richtig, so verfahren Banken nun einmal,
ist es denkbar, die behalten einfach Dein Gehalt ein, auch wenn das womöglich ungesetzlich ist. (Lösung : Bank wechseln). Aber da wird Dir dann Deine Anwältin
behilflich sein. Wenn die Gläubiger, oder ein Teil, nicht zustimmen sollten, dann in der Tat ist die Privat-Insolvenz ein Weg der Schuldenbefreiuung, auch das wird Dir Deine Anwältin gesagt haben.
Aber ich glaube eher, Deine Ängste sind etwas, das Dir die Rechtsanwältin nicht nehmen kann. Dann malen wir uns mal den schlimmsten Fall aus :
Die Bank (jedenfalls die, auf deren Konto Dein Gehalt eingeht) behält das gesamte Gehalt ein. Das geht nicht, die werden das nur bis zur Pfändungsfreigrenze machen können. Bleiben Dir also die 999,–, von denen Deine Anwältin gesprochen hat.
DA kann also niemand dran. Möglich : Dein Gehalt wird von irgendeinem (oder auch mehreren) Gläubigern gepfändet. Auch das geht ja nur bis zur Pfändungsfreigrenze. Möglich, Dein Arbeitgeber kündigt Dir deshalb. Das wäre sehr übel. Gegenmaßnahme, besprich das eventuell mit Deiner Anwältin, dass Du selbst zu Deinem Arbeitgeber gehst und Deine Lager schilderst (kann ich natürlich von hier nicht genau sagen, wie der reagieren würde, aber das wäre auf jeden Fall besser, als wenn da plötzlich eine Lohnpfändung käme). Es wäre gewiss der beste Weg, allen Gläubigern zu sagen, sie sollen stillhalten : Verlierst Du deinen Arbeitsplatz, sehen die gar nichts,
Du gehst in die Insolvenz, bist dann arbeitslos, und nach Ablauf der Zeit bist Du schuldenfrei, ohne dass die einen Cent gesehen hätten. Deine Anwältin, wenn sie gut ist, wird so mit den Gläubigern verhandeln.
Aber damit bist Du noch immer am Zittern…
Gerichtsvollzieher ? Auch gut möglich, dass der an Deine Tür klopft. Du sagst ja selbst, da ist „nichts zu holen“ , schon gar nicht von Deiner Oma, allenfalls könnte er was von Deinen Sachen verwerten, wenn da was wäre, das wertvoll ist. Wenn Du tatsächlich Wertsachen hast, dann ist es die Frage, ob er sie finden kann.
(Ich beispielsweise habe eine sehr teure Kameraausrüstung; die´wäre garantiert nicht bei mir im Haus, falls ich einen Gerichtsvollzier erwarten müsste). Wenn aber keine pfändbaren Sachen da sind, dann befragt der GV Dich nach Deinem Einkommen, Deinen Konten etc. - solange er Dir nicht die Eidesstattliche Versicherung abverlangt, brauchst Du ihm keine Auskünfte zu geben. Auch das wird Dir Deine Anwältoin gesagt haben. Naja, der kommt wieder, und dann müsstest Du die Eidesstattliche Versicherung abgeben, und alle Deine Einkommensverhältnisse angeben, das lässt sich nicht ändern.(Natürlich ist damit Deine „Bonität“ weg - aber das ist sie ja schon jetzt, wenn da bereits Inkassobüros dran sind. Dazu übrigens:
Die fordern oftmals unglaubliche Kosten, die in vielen Punkten ungesetzlich sind, Deine Anwältin wird das aber durchforsten, denke ich.
Ja, und dann ? Da sind wir wieder da, wo Du jetzt eigentlich schon stehst - die Gläubiger können nur das bekommen, was gesetzlich möglich ist. Du wirst also auf jeden Fall „überleben“ !
Hauptsache, denke ich, ist es, Deine Oma steht zu Dir, und Deine Freunde (die Du hoffentlich hast).
Aber, das interessiert mich dann doch : Wie bist Du denn in die „Schuldenfalle“ geraten ? Ich verstehe davon eine ganze Menge…
Halt die Ohren Steif, wie man bei uns sagt, und nur Mut ! Niemand kann Dir den Kopf abreißen !
LAss von Dir hören !
Peter Brückner, 21255 Königsmoor
email [email protected]

Hi Tobi!

Also erst mal gaaaaanz ruhig :smile:

Lt. Pfändungstabelle können nur ca. 290,40 gepfändet werden http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungsta… , doch das weiß Ihre Rechtsanwältin auch, schließlich ist sie ja darauf spezialisiert.
Meistens gehen die Firmen auf Ratenvorschläge ein, selten, dass sie es nicht tun (außer Otto und Co.), denn sie sind auch froh, wenn sie ihr Geld sehen. Also würde ich mir da keinen Kopf machen.

Es ist so, dass, wenn man selbt merkt, dass man nicht rechtzeitig zahlen kann und die Firma hat das Inkassoinstitut noch nicht eingeschaltet, man denen eine Mail o.ä. schicken kann mit dem Vermerk, dass sie bitte nicht das Inkassoinstitut einschalten soll, da man nicht imstande ist die Gebühren zu bezahlen. Die Firmen dürfen sich dann nicht mehr an Inkasso wenden, sondern müssem direkt an den Anwalt gehen… Klar sind das auch Gebühren aber weniger als Inkasso.

Wenn Ihre Rechtsanwältin alles regelt, schick ihr einfach die Inkassobriefe, sie übernimmt dann den Schriftverkehr mit denen, da die Verhandlungen noch im Gange sind. Machen Sie sich keinen Kopf…
Nach Inkasso (ca. 2 Mahnungen) kommt Rechtsanwalt, dann nach 1-2 Mal anmahnen (wenn immer noch nicht bezahlt) den Mahnbescheid. Wenn der nicht bezahlt wird innerhalb 2-4 Wochen und man sich nicht bei dem Gläubiger meldet zwecks Ratenvereinbarung (ja, sie gehen gerne darauf ein!), dann erst kommt Vollstreckungsbescheid und dann Pfändung Gehalt.
Wie es bei Banken ausschaut kann Ihnen Ihre RAin am Besten sagen, doch auch sie wollen nur ihr Geld wieder sehen. Viele lassen sich auf niedrige Ratenzahlungen ein und erlassen die Zinsen (meine damalige Bank hat 7000,-- Zinsen erlassen…).

Vertrauen Sie Ihre Rechtsanwältin, sie soll alles regeln, auch Schriftverkehr mit allen. Schick ihr den ganzen Kram, den Sie bekommen, und sie wird sich darum kümmern… schließlich wird sie dafür bezahlt :wink:

Kopf hoch, ist nicht alles so schlimm wie es scheint. Ich weiß es, denn ich habe das Ganze Jahre lang durchgemacht und erst jetzt komme ich aus dem ganzen Schlamassel wieder raus… Sie können nicht so einfach pfänden, also machen Sie sich darum keine Sorgen… Wenn Sie Ihre Großmutter noch „Unterhalt“ zahlen, können sie noch weniger pfänden…
Scheuen Sie sich nicht mit der RAin zu reden.

Stellen Sie ruhig noch Fragen, wenn Sie haben - ich tue mein Bestes sie zu beantworten (auf meine Erfahrungen und mein Wissen basierend).

Wünsche Ihnen alles Gute…

Victoria