Guten Morgen, Tobi, danke für Deine Offenheit, mit der Du Deine Lage schilderst.
Nun bin ich zuerst etwas verwundert : Du hast doch eine anwaltliche Vertretung ? Befürchtest Du, dass sie nicht „richtig“ arbeitet ? Ich denke, sie wird sich mit allen Gläubigern in Verbindung setzen, und eine Einigung - vor der Insolvenz - auszuhandeln versuchen,
oder ist das nicht so, bzw. hast Du Dich zunächst nur beraten lassen, und sie wurde noch nicht tätig ? (Ist vielleicht eine Kostenfrage). Richtig gibt es eine Pfändungsfreigrenze, wie es Dir Deine Anwältin gesagt hat. Ebenso richtig, so verfahren Banken nun einmal,
ist es denkbar, die behalten einfach Dein Gehalt ein, auch wenn das womöglich ungesetzlich ist. (Lösung : Bank wechseln). Aber da wird Dir dann Deine Anwältin
behilflich sein. Wenn die Gläubiger, oder ein Teil, nicht zustimmen sollten, dann in der Tat ist die Privat-Insolvenz ein Weg der Schuldenbefreiuung, auch das wird Dir Deine Anwältin gesagt haben.
Aber ich glaube eher, Deine Ängste sind etwas, das Dir die Rechtsanwältin nicht nehmen kann. Dann malen wir uns mal den schlimmsten Fall aus :
Die Bank (jedenfalls die, auf deren Konto Dein Gehalt eingeht) behält das gesamte Gehalt ein. Das geht nicht, die werden das nur bis zur Pfändungsfreigrenze machen können. Bleiben Dir also die 999,–, von denen Deine Anwältin gesprochen hat.
DA kann also niemand dran. Möglich : Dein Gehalt wird von irgendeinem (oder auch mehreren) Gläubigern gepfändet. Auch das geht ja nur bis zur Pfändungsfreigrenze. Möglich, Dein Arbeitgeber kündigt Dir deshalb. Das wäre sehr übel. Gegenmaßnahme, besprich das eventuell mit Deiner Anwältin, dass Du selbst zu Deinem Arbeitgeber gehst und Deine Lager schilderst (kann ich natürlich von hier nicht genau sagen, wie der reagieren würde, aber das wäre auf jeden Fall besser, als wenn da plötzlich eine Lohnpfändung käme). Es wäre gewiss der beste Weg, allen Gläubigern zu sagen, sie sollen stillhalten : Verlierst Du deinen Arbeitsplatz, sehen die gar nichts,
Du gehst in die Insolvenz, bist dann arbeitslos, und nach Ablauf der Zeit bist Du schuldenfrei, ohne dass die einen Cent gesehen hätten. Deine Anwältin, wenn sie gut ist, wird so mit den Gläubigern verhandeln.
Aber damit bist Du noch immer am Zittern…
Gerichtsvollzieher ? Auch gut möglich, dass der an Deine Tür klopft. Du sagst ja selbst, da ist „nichts zu holen“ , schon gar nicht von Deiner Oma, allenfalls könnte er was von Deinen Sachen verwerten, wenn da was wäre, das wertvoll ist. Wenn Du tatsächlich Wertsachen hast, dann ist es die Frage, ob er sie finden kann.
(Ich beispielsweise habe eine sehr teure Kameraausrüstung; die´wäre garantiert nicht bei mir im Haus, falls ich einen Gerichtsvollzier erwarten müsste). Wenn aber keine pfändbaren Sachen da sind, dann befragt der GV Dich nach Deinem Einkommen, Deinen Konten etc. - solange er Dir nicht die Eidesstattliche Versicherung abverlangt, brauchst Du ihm keine Auskünfte zu geben. Auch das wird Dir Deine Anwältoin gesagt haben. Naja, der kommt wieder, und dann müsstest Du die Eidesstattliche Versicherung abgeben, und alle Deine Einkommensverhältnisse angeben, das lässt sich nicht ändern.(Natürlich ist damit Deine „Bonität“ weg - aber das ist sie ja schon jetzt, wenn da bereits Inkassobüros dran sind. Dazu übrigens:
Die fordern oftmals unglaubliche Kosten, die in vielen Punkten ungesetzlich sind, Deine Anwältin wird das aber durchforsten, denke ich.
Ja, und dann ? Da sind wir wieder da, wo Du jetzt eigentlich schon stehst - die Gläubiger können nur das bekommen, was gesetzlich möglich ist. Du wirst also auf jeden Fall „überleben“ !
Hauptsache, denke ich, ist es, Deine Oma steht zu Dir, und Deine Freunde (die Du hoffentlich hast).
Aber, das interessiert mich dann doch : Wie bist Du denn in die „Schuldenfalle“ geraten ? Ich verstehe davon eine ganze Menge…
Halt die Ohren Steif, wie man bei uns sagt, und nur Mut ! Niemand kann Dir den Kopf abreißen !
LAss von Dir hören !
Peter Brückner, 21255 Königsmoor
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