Liebe/-r Experte/-in,
ich hab da mal ne Frage:
ich bin grade mit meinem Freund zusammen gezogen. Ich bringe meinen Sohn mit, 15 Jahre. Wir sind zu meinem Vater gezogen.
Wie ist das, wenn ich jetzt neue Schulden mache? Muss mein Partner evtl. dafür aufkommen, wenn ich es nicht kann? Ich arbeite Teilzeit, bin aber schon länger krank und bekomme Krankengeld. Oder gar mein Vater?
Ich kriege noch Unterhalt für das Kind und Kindergeld. Wir zahlen regulär Miete an meinen Vater.
Leider hab ich da was am Laufen, finanziell, wo ich nicht rauskomme. Ich hab nun Angst, daß man meinen freund dafür in die Mangel nimmt…
Wie ist da das Recht?
Viele herzliche Grüße und Danke im Voraus für eine Antwort…
Elke
Hallo Elke,
solange weder Dein Freund noch Dein Vater für Dich bürgt oder bei der Bank mit unterschrieben hat, haften beide nicht.
Mehr kann man nicht sagen, weil Deine Probleme in einzelnen nicht bekannt sind.
Viele Grüße
Hallo Elke,
dein Freund ist nicht haftbar. Jeder haftet grundsätzlich immer für seine eigenen Schulden, sogar in einer Ehe. Wenn dein Freund bei deinen Schulden nicht unterschrieben hat, kann ihm niemand was wollen. In der gemeinsamen Wohnung darf auch nichts gepfändet werden, was deinem Freund oder auch deinem Kind gehört. In einer üblich ausgestatteten Wohnung ist in der Regel gar nichts pfändbar. Was man zum leben braucht, darf nicht durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Krankengeld ist wie Einkommen aus Arbeit zu behandeln und unterliegt der Pfändung nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Bei einer Unterhaltsverpflichtung für dein Kind musst du mehr als 1.359,99 Euro netto verdienen oder Krankengeld bekommen, damit was gepfändet werden kann. Bei einem Einkommen von 1.360 Euro netto sind genau 2,05 Euro pfändbar.
Was deine Schuldenproblematik angeht, wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn du zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen würdest. Adressen findest du im Internet unter www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha
Hallo Elke,
ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen.
Falls ein Lebensgefährte nichts für Dich unterschrieben hat o.ä., sollte das keine Probleme geben. Du solltest allerdings gerade bei Anfragen von Inkassobüros oder anderen Gläubigern aufpassen, was Du denen sagst (oder eben nicht sagst).
Falls es Dich interessiert, ich habe ich eine ganze Menge Infos rund um das Thema Schulden (und vor allem wie da wieder rauskommt) zusammengetragen:
http://www.schulden-selbsthilfe.de
Da findest Du u.a. ein (kostenloses!) Ebook online, das Dir zumindest mal 'nen groben Überblick gibt.
Viele Grüße,
Lars Nielsen