Person A leiht sich bei Person B eine höhere Summe Geld.
Mittlerweile bezieht Person A Alg II und erwartet die Auszahlung einer Lebensversicherung welche genutzt werden soll,um die Privatschulden zu begleichen.
Übrig bleibt nichts,da es nur eine kleine Versicherung war.
Wie schaut es da rechtlich aus?
Hat die Arge da die Hand drauf?So nach dem Motto…nicht unser Problem,wenn sie Schulden machen?
Hallo, (irgendeine Anrede sollte man schon schreiben!)
Man sollte sich mit der Versicherung daraufhin einigen, das der Begünstigte bei der Auszahlung die Person B ist und die Auszahlung auch auf sein Konto erfolgt.
Wenn die Versicherung da nicht „mitspielt“ (ich weiß keinen Grund), dann folgt das Prinzip des Zufluss. Alles was zufließt und gleich unmittelbar wieder abfließt ist keine Einnahme und daher für die Arge ohne Belang.
Siehe auch Zinserträge bei ALG2-Empfängern, die die Zinsen des „genehmigten“ Vermögens nicht abheben sondern stehen lassen.
Denn auch hier muß man genau zwischen Einnahmen und Einkommen unterscheiden.