ich bin mit meinem heutiger Mann seit 12 Jahren verheiratet. Vor 19 Jahren wurde mit seiner damaligen Frau (vor 15 Jahren verstorben) ein Haus gekauft, das zum Zeitpunkt des Todes mit erheblichen Schulden belastet war.
Da kein Testament vorhanden war, erbten die Kinder aus erster Ehe bereits 1996 einen Teil des Hauses.
Heute ist das Haus abbezahlt, auch dank mir und Kinder wollen sich den Erbanteil auszahlen lassen.
Ist dieses Erbe nun der Prozentsatz des heutige Wertes der Imobilie, oder werden auch die Schulden zum Zeitpunkft des Todes der Mutter berücksichtigt.
Wo (Bank, Grundbuchamt etc.) kann ich den damaligen Wert der Imobilie erfahren?
Liebe Hollerkoenigin,ich denke die KInder aus der ersten Ehe haben den Erbteil der Mutter,der Ihnen zustand nach deren Tod erhalten.
Somit gehörte das Haus Ihrem Vater.
Den Rest der Frage habe ich nicht ganz verstanden.
l.G.das Schattengras
Die Kinder waren beim Tod der Mutter minderjährig. Abgesehen vom Haus (zum Zeitpunkt des Todes der Mutter nicht schuldenfrei) das nun durch die gesetzliche Erbfolge wie folgt Eigentum ist: Vater 75% Sohn 12,5% und Tochter 12,5% gab es nichts zu vererben.
Mein Frage ist, wie sich der Wert des Erbes ermittelt.
Beispiel: Anschaffungskosten Haus 200.000 EUR,
bei Sterbefall mit 120.000 EUR belastet
war das Erbe der Kinder (12,5%) dann 25.000 EUR
oder durch die Schulden, die natürlich nicht von den Kindern getilgt wurden (12,5% von 80.000) also 10.000 EUR.
Hallo,
solange Sie und Ihr Ehemann leben, haben die Kinder überhaupt keinen Anspruch. Die Auszahlung eines Erbes zu Lebzeiten kann nicht gefordert werden. Sollte es aber um den Anteil am Haus gehen, so haben die Kinder den prozentualen Anteil geerbt. Wenn die Kinder zur Abtragung der Schulden nichts beigetragen haben und hiervon ist wohl auszugehen, steht diesen der geerbte Anteil zuzüglich Wertzuwachs (alles ist ja teurer geworden) zu. Die abbezahlten Schulden steht ihnen nicht zu. Es wird also eine komplizierte Rechnung werden. Evtl. sollten Sie den Gutachterausschuss der Stadt in dem das Haus steht, beauftragen, den Wert zu ermitteln. Die Gutachterkosten dürfen erträglich sein. Vorher danach fragen. Evtl. können Sie sich mit den Kindern aber auch so erben.
Was ist aber, wenn es um Ihrer beiden Anteile geht, die -haben Sie auch gemeinsame Kinder?)
Wollen Sie diese Kinder auch herraus bekommen?
Sollte Sie tatsächlich die Kinder ausbezahlen wollen, müsste eine Einigung gefunden werden. Maßgeblich ist dann nachtürlich der heutige Wert. Es geht ja dann um den künftige Erbteilsanspruch.
Sollten noch Fragen gestehen, melden Sie sich.
MfG
PB
ich denke, dass die Schulden mit berücksichtigt werden müssen. Im Grunde genommen besteht zwischen Ihrem Mann und seinen Kindern eine Erbengemeinschaft, die auseinander gesetzt werden müsste. Da es sich um Grundbesitz handelt, bedürfte es für die Auseinandersetzung eines notariellen Vertrages und einer Bewertung des Hauses zum jetzigen Zeitpunkt. Diesen kann man durch einen Gutachter ermitteln lassen und sollte dazu einvernehmlich eine Person bestimmen.
dann scheint meine Mutmaßung zu stimmen, dass die beiden Kinder aus erster Ehe meines Mannes mit den 12,5% des Hauses auch 12,5% der Schulden zum Zeitpunkt des Todes der Mutter und ersten Ehefrau „geerbt“ haben.
Die Kinder waren beim Tod der Mutter minderjährig und haben keine Tilgung geleistet.
Immer bedacht, dass ein Wertzuwachs beim tatsächlichen Wert berücksichtigt werden muss, wäre dann folgendes Beispiel richtig:
Anschaffungskosten Haus 200.000 EUR,
bei Sterbefall mit 120.000 EUR belastet
wäre dann das Erbe der Kinder (12,5%) nicht 25.000 EUR + Zuwachs sondern durch die Schulden, (12,5% von 80.000) also 10.000 EUR + Zuwachs.
Wie können mein Mann und ich dies nachvollziehen. Sie die Schulden zum Zeitpunkt des Erbantritts der Kinder im Grundbuch vermerkt?
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Mühe
G.Sch.
Wenn die Kinder den Grundbesitz anteilig vom Vater bzw. der vorverstorbenen Mutter geerbt haben, werden diese wohl auch mit entsprechenden Anteil im Grundbuch stehen.
Soll nun die Erben- bzw. Miteigentümergemeinschaft aufgelöst werden, ist grundsätzlich der jetzige Wert maßgeblich. Aber was und wie Sie auszahlen, kann natürlich frei verienbart werden.
Kommt keine Einigung zustande, könnte eine Teilungsversteigerung drohen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2 http://www.dr-erbrecht.de
hallo hollerkoenigin
leider weiss ich in diesem fall keine genaue antwort.
beim grundbuchamt kann man den bodenwert u.s.w. erfahren. den heutigen wert einer immobilie kann ihnen ein immobiliengutachter sagen, der ist aber recht teuer, wie ich selber feststellen musste. die kinder aus erster ehe haben ihren erbanteil ja schon bekommen, also dürften sie in diesem fall nichts mehr bekommen. ein notar oder anwalt kann ihnen da weiterhelfen.wenn noch ein kaufvertrag über das haus vorliegt, kann man ausrechnen, was das haus gekostet hat, und die schulden davon abziehen, so würde ich das tun.
ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiterhelfen.
lg sicha
Hallo,
im Grundbuch stehen nur die nominellen Beträge und nicht der jeweilige Schuldenstand. Den können Sie bei den Banken erfragen und als Bestätigung schriftlich erbitten, damit Sie einen Nachweis darüber haben. Da die Schulden bereits getilgt sind, ist Eile geboten, da die Banken die Daten möglicherweise kurzfristig löschen.
Zur Berechnung der Summen ist zu beachten, dass der heutige Wert der Immobilie maßgeblich ist, der bestimmt höher liegt, oder?
Zurückbezahlt wurden in der Vergangenheit auch die Anteile für die Kinder und die Zinsforderungen der Bank für die Kinder.
Wie das genau vorgenommen wird, sollten Sie sich - wie bereits gesagt - vom Gutachterausschuss der Stadt berechnen lassen. Soweit mir bekannt ist, gibt es dafür Tabellen.
MfG
PB
Sie haben mir mit Ihren Ausführungen sehr geholfen. Werde nun bei den Kreditinstituten in jedem Fall die nötigen Infos einholen, was dann in jedem Fall einmal die „prozentuale Wertermittlung“ (Prozent an der Imobilie abzg. Anteil Schulden und Zinsen) ermöglicht sowie auch den Anteil der Schulden, die ich seit 1999 mit tilge.
Ob und wie dann die Erbengemeinschaft aus meinem Mann und seinen Kindern auseinandergesetzt wird ist dann zweitrangig.
das ist eine Frage der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft und hier in diesem Forum allein aufgrund deiner Angaben weis Gott nicht klären. Such einen Anwalt auf!
Hallo,
Du hast leider die Zahl der Kinder aus der ersten Ehe nicht genannt, ich muss die theoretische Werte ansetzen. Ich unterstelle weiter, dass das Haus 1/2 + 1/2 auf die Eheleute eingetragen war. Dann erbte der Ehemann aufgrund der gesetzlichen Erbfolge von der Haushälfte seiner verstorbenen Frau die Hälfte. Ihm gehört also jetzt drei Viertel des Hauses. Ein Viertel insgesamt geht an die Kinder, das heißt bei 2 Kindern je Kind 1/8 Haushälfte, bei dreien je 1/12.
Zur Berechnung des Hauswertes sind der Wert des Hauses/ der Schulden mit Stichtag Todes zu berechnen.
Beispiel: Wert des Hauses insgesamt 200.000 Euro, Schulden 160.000 Euro. Auf den Hausanteil der verst. Frau entfielen somit 20.000 Euro. Davon erbt der Mann die Hälfte, die Kinder die andere Hälfte (in meinem Beispiel 10.000 Euro). Da die damals nicht ausbezahlt wurden, wäre ggfs. eine Verzinsung hochzurechnen (Zinsrechner im Netz). Wohnten die Kinder mit in dem Haus, dann wäre eine Verzinsung m.E. nicht angemessen.
Den Wert des Hauses kannst Du entweder über den Gutachter-Ausschuss Deiner Stadt erfahren oder Du setzt Dich ins Archiv Deiner Tageszeitung und liest alte Immobilien-Anzeigen. Vielleicht kann Dir auch Deine Hausbank weiter helfen.