Eine Freundin bezieht seit kurzen Hartz 4 sie hat vier
Kinder und die Gläubiger stehen vor der Tür und sagen
eine Mindestrate von 30 muss sein! Ihr ist es wichtig
für ihren Mist gerade zustehn, nur zahlt sie die verlangten
Raten, kann sie die Miete nicht mehr bezahlen usw.
Was können die Gläubiger, die mit dem Gericht drohen
von ihr verlangen? Ihr Vorschlag jedem ne Ratenhöhe
von zehn bis fünfzehn Euro, aber darauf wollen sie sich
nicht einlassen. Wer weiß Rat???
Hallo,
Hartz IV ist nicht gedacht zum Schulden bezahlen, sondern dafür, die Existenz zu sichern. Die Miete und was zu essen sind wichtiger als irgendwelche Schulden. Pfändbar ist von Hartz IV gar nichts. Die Gläubiger können gar nichts wirklich tun. Sie können ihre Forderungen mit gerichtlichem Vollstreckungsbescheid absichern. Danach können sie den Gerichtsvollzieher schicken. Aber in einer durchschnittlich eingerichteten Wohnung ist gar nichts pfändbar. Deine Freundin sollte sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten, damit ihr Kontoguthaben vor Pfändung geschützt ist. Da sie 4 Unterhaltsverpflichtungen hat, hat sie einen hohen Freibetrag auf dem Konto (2.063,30 Euro plus 773 Euro Kindergeld = 2.836,30 Euro). Soviel Hartz IV kriegt sie gar nicht. Aber soviel darf sie auf dem Konto haben, ohne das ihre etwas gepfändet werden darf. Sie muss sich dafür vom Jobcenter oder einer Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung für das P-Konto holen und dann der Bank vorlegen. Diese hat die Bescheinigung zu beachten. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.
Was die Schulden angeht, sollte sie mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle versuchen, Ratenvergleiche zu verhandeln. D.h. auf einen Teil verzichten die Gläubiger und den anderen Teil zahlt sie in kleinen Raten zurück. Das macht aber nur Sinn, wenn das nicht mehr als 2 - 3.000 Euro insgesamt an Schulden sind. Sind es mehr, dann ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren der bessere Weg.
Auf keinen Fall soll sie sich durch Gläubiger und Inkassobüros unter Druck setzen und ein schlechtes Gewissen einreden lassen. Jeder Mensch hat ein Recht auf leben. Erst dann kommen Dinge wie Schulden. Die Gläubiger können nichts Effektives unternehmen, da nichts pfändbar ist. Die können nur drohen. Das ist eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen für deine Freundin.
Adressen von Beratungsstellen finden sich unter www.forum-schuldnerberatung.de oder unter www.meine-schulden.de
Viele Grüße
Micha
Hallo Micha, vielen Dank! !!