Schulden bei psychischer Erkrankung

Ein Ehemann hat eine nachweislich psychische Erkrankung und hat in diesem Zuge hinter dem Rücken seiner Ehefrau Schulden gemacht. Sowohl bei Freunden und Familie als auch bei Kriditinstituten. Das ganze wurde ihm erst „nachgewiesen“ als er versuchte sich das Leben zu nehmen.
Frau und zwei Kinder stehen jetzt völlig mittellos da, allerdings hat die Gattin bereits die nötigen Ämtergänge hinter sich gebracht. Da ihr Ehemann aber alle nötigen Unterlagen vernichtet hat und im Moment auch nicht ansprechbar ist, um zur Aufklärung beizutragen, stellt sich die Ehefrau die Frage, inwieweit sie für die Schuldentilgung mit zur Verantwortung gezogen wird, wenn nachweislich alles ohne ihr Wissen geschah. Es wäre sehr freundlich, wenn sie einen Rat geben könnten, herzlichen Dank

Eine sehr tragische Geschichte.
Die Frage wäre zunächst, ob der Ehemann jeweils gültige Verträge abschließen konnte. FAlls er nicht geschäftsfähig war, könnten die Verträge angefochten werden. Ob die Ehefrau für die Schulden mit einzustehen hat, hängt auch wohl von der Art der Käufe ab. Eine recht problematische Rechtslage. Besser wäre anwaltliche Beratung (ggf.geht das durch die Öffentliche Rechtsauskunft, oder man kann Kostenhilfe beantragen (kann auch der Anwalt sagen und ggf. einleiten). Wenn es keine Unterlagen gibt, kann man nur abwarten, und dann tätig werden, wenn Gläubiger sich melden. Ich kann nur Glück wünschen - und für den Ehemann Genesung… Peter Brückner, 21255 Königsmoor

Hallo,
es gilt immer der Grundsatz, dass nur der die Schulden hat, der sie gemacht hat. Ein Ehepartner ist nicht automatisch Mitschuldner, es sei denn, er hat die Verpflichtung mitunterschrieben (Kreditvertrag, Bestellungen etc.). Es gibt keine Sippenhaftung. Es kann aber sein, dass der Ehemann z.B. eine Bestellung auf den Namen der Frau getätigt hat. Das ist leicht möglich per Telefon oder Internet. Dann muss die Forderung, die an die Ehefrau gerichtet wird von ihr bestritten werden. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid ergehen, muss sie Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Dann wird die Sache gerichtlich geprüft.
Sollte die Post nur an ihn gehen, brauch die Ehfrau eigentlich nichts zu machen, da es nicht ihre Schulden (und auch nicht ihre Post) sind. Sie kann natürlich auch, so Gläubiger bekannt sind, diese anschreiben und die Sachlage erklären, wenn sie unbedingt will. Aber eigentlich wäre das seine Sache, evtl. mit Hilfe der Schuldnerberatung, wenn er wieder ansprechbar ist.
Es kann allerdings passieren, dass sich, wenn eine der Forderungen schon gerichtlich gegen ihn geltend gemacht wurde, der Gerichtsvollzieher ankündigt. Er darf die gemeinsame Wohnung betreten und vermuten ,dass alles dem Schuldner gehört. Es darf aber nichts gepfändet werden, was zum Leben benötigt wird. Eine normale Wohnungseinrichtung ist unpfändbar, inkl. Flachbild-TV. Es dürfen nur wirklich wertvolle Dinge, wie Antiquitäten, wertvoller Schmuck und Teppiche etc. gepfändet werden. Wenn man allerdings glaubhaft machen kann, dass diese Dinge nicht dem Schuldner gehören, pfändet der Gerichtsvollzieher diese nicht.
Wenn ein gemeinsames Konto vorhanden ist, sollte das getrennt werden. Die Ehefrau sollte ihr eigenes Konto haben, zur Sicherheit. Das Konto des Ehemannes kann natürlich auch gepfändet werden. Wenn dann auf dieses Konto gemeinsames Geld drauf geht, wäre das pfändbar.
Evtl. wäre auch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sinnvoll, wenn er nicht mit Geld umgehen kann, bzw. vielleicht auch süchtig ist (spielsüchtig, kaufsüchtig). Das geschieht per Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des zu Betreuenden.
Viele Grüße
Micha

Vielen Dank Micha, für die Informationen und die Mühe die sie sich mit der Antwort gegeben haben,
Ich glaube, die Ehefrau ist jetzt schon ein bißchen entspannter…

Viele Grüße,
Leseente