Schulden bei Scheidung

Hallo Zusammen,

ich habe eigentlich eine ziemlich simple Frage, habe jedoch im Net keine passende Antwort gefunden…

Ich werde mich in kürze scheiden lassen. Leider sind im letzten Jahr ein paar Dinge schief gelaufen, so dass ich mit ca. 5000 Euro in den Miesen bin. Dies ist mir auch jetzt noch sehr peinlich vor meiner (noch) Frau - daher die Frage: Erfährt sie während dem Scheidungsverfahren von meinem Missstand? Muss ich vor dem gemeinsamen Anwalt meine Finanzen offen legen?

mfg Espresso

Hallo,
meiner Ansicht nach muss sie nichts erfahren, wenn sich der Betrag während des Trennungsjahres ergeben hat und sie ja auch nichts damit zu tun hat. Im Scheidungsverfahren (gesetzl. Güterstand) geht es ja darum zu schauen, wer welches Vermögen anfangs der Ehe hatte und welches Vermögen zum Trennungszeitpunkt vorhanden war. Nach dem errechnet sich dann der Zugewinnausgleich. Also 100%ig kann ich die Frage nicht beantworten, aber logisch wäre eben vorstehend genannter Sachverhalt, bei dem es um gemeinsames Vermögen und gemeinsame Verbindlichkeiten geht und nicht um Beträge, die nach der Trennung -wie auch immer- entstanden sind. Ich hoffe,ich konnte helfen. Alles Gute!

hallo,
soweit ich weiß, müssen die Karten offen gelegt werden, da es ja auch um Unterhalt geht…da es nur noch um Scheidung geht, sollte dir das egal sein,was deine EX sagt,oder…du mußt die Schulden alleine abbauen.

lisa

keine Ahnung

Hallo Espressojunkie,
ich gehe davon aus, Sie beide leben in einer gesetzlichen Gütergemeinschaft. Hier werden Schulden die während der Ehe gemacht wurden auch je zur Hälfte aufgeteilt. Ich fürchte Sie werden die Karten offen legen müssen. Schon auf Grund der Tatsache, dass bei etwaigen Unterhaltsansprüchen Ihrer Nochehefrau Ihr Einkommen berücksichtigt wird und Schulden ja ein Negativeinkommen darstellen. Sofern Sie die Schulden selbst tilgen, sehe ich allerdings da keine größeren Probleme.
Alles Gute

Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber bei Zugewinngemeinschaft werden prinzipiell auch die Vermögensverhältnisse offengelegt. Deine Frau muss prinzipiell 50% vom Verlust
tragen bzw. auf sich anrechnen lassen.

Viele Grüße
Thommy

Hallo,
sorry wegen der Scheidung! Ich kann keine verbindliche Auskunft geben…aber ich denke mal schon, dass es offen gelegt werden muss…!!!
Viel Glück

Ja,

wenn es um den Unterhalt und Aufteilung des gemeinsamen geht, wird auch offen gelegt.

Aber das ist alles nicht wirklich schlimm, oder?

gruss ejm

Was nicht gesagt oder angegeben wird ist nicht vorhanden.
es sei denn es geht um Unterhaltsforderungen dann sind Schulden vielleicht von Vorteil.
Sie müssen nicht angeben durch was diese entstanden sind.

Hallo Espressojunkie,

so, wie ich weiß: ja. Aber nur, wenn diese in die Zeit des so genannten Zugewinns fallen. Beim Zugewinnausgleich werden alle Finanzen offen gelegt. 1.Stichtag ist die standesamtliche Trauung und der 2.Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite. Der Stand an diesen beiden Tagen und alles, was dazwischen erwirtschaftet wurde, positiv oder negativ, wird offen gelegt.

Unterschlägt man etwas, kann dieses sehr negative Folgen haben. Wurden die Schulden nach der Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite gemacht, zählen sie nicht mehr mit zum Zugewinn der Ehe und werden nicht mit berücksichtigt.

Vor Gericht werden die Vermögenswerte geklärt, also solltest du solche sachen entweder zugeben oder dich selbst schlechter stellen und die Schulden alleine übernehmen, wenn ihr bei einem Anwalt seid, sprich mal unter 4 Augen mit dem:
Alles Gute
Andreas

Erstmal Sorry für die späte Antwort - Urlaub!

Kurz gesagt - ja!
Du musst Deine Finanzen offen legen - wenn es um Unterhalt geht auch wenn ihr Prozesskostenhilfe beantragt habt.
Wenn ein gemeinsames Konto bestanden hat auch.
Im schlimmsten Fall wird Deine Frau für die Schulden mithaftend gemacht.
Genau wie bei dem Zugewinn in der Ehe.
Besser ehrlich sein und mit offenen Karten spielen. Wenn Deine Frau sich im Nachhinein belogen fühlt kann es in einer Scheidung schnell zu einer Schlammschlacht kommen!

"meine Texte sind meine privaten Meinungen und ersetzen keine Rechtsberatung!