'Schulden' bei Telefon-Drittanbietern (Vorwahlnumm

Hallo und guten Rutsch,

folgende Überlegungen: Es gibt doch Drittanbieter auf dem
Telefontarifmarkt, die jeder durch Vorwahl einer - nun ja, Vorwahl
nutzen kann, auch wenn er eigentlich bei der DTAG (ab hier: T) seinen
Anschluß hat. Ich habe dazu folgende Fragen:

  • Angenommen, ein Kunde von T bekommt von T einen zu hohen
    Rechnungsbetrag, z.B. durch fehlerhaft berechnete Gebühren,
    ausgewiesen, und begleicht diesen allerdings zunächst vollständig.

  • Angenommen, dem Kunden von T wird versichert, die fehlerhaft
    berechnete Gebühr alsbald wieder gutgeschrieben zu bekommen.

  • Angenommen, dieses Versprechen wird (auch nach mehreren Anfragen)
    nicht gehalten und der Kunde behält bei der übernächsten Rechnung den
    Betrag selbst ein, sendet aber parallel ein Einschreiben mit
    Erklärung des Sachverhalts an T.

  • Jetzt kommt’s: T verbucht die Differenz zwischen Rechnungsbetrag
    und überwiesenem Betrag als Fehlbetrag und zahlt den Drittanbietern
    ihre offenen Beträge nur teilweise.

  • Angenommen, der Kunde von T wird darauf erst ein dreivierteljahr
    später aufmerksam, als die ersten Mahnungen der Drittanbieter
    eintreffen, und macht sich dann sofort an die Aufklärung des Falles,
    was sich allerdings schwierig gestaltet und daher hinzieht.

  • Nach vielen Wochen (inkl. Warten auf RR des Backoffice, das als
    einziges die volle nötige Kompetenz besitzt) ist die Fehlbuchung
    aufgeklärt und beseitigt.

  • In der Zwischenzeit allerdings seien 2. und 3. Mahnungen mit
    erheblichen Zusatzkosten eingetroffen, die die Mahnbeträge auf z.B.
    40 Euro steigen lassen.

Meine Frage: Die rechtliche Situation der Drittanbieter zum Kunden,
des Inkassounternehmens zum Kunden etc. ist mir klar, aber gäbe es in
dem oben skizzierten Falle keine zuverlässige, weil verpflichtende
Möglichkeit, daß T die Mahnkosten bezahlen muß, weil der Kunde sie
nicht zu verantworten hat?

Interessiert mich einfach.

Danke für Eure Ideen,
Chris

Hallo,

der Kunde behält bei der übernächsten
Rechnung den
Betrag selbst ein

(…)

Möglichkeit, daß T die Mahnkosten bezahlen muß, weil der Kunde
sie
nicht zu verantworten hat?

ich glaube, Du solltest doch noch mal überlegen, ob Du den Verursacher der zusätzlichen Kosten nicht an der falschen Stelle vermutest.

Gruß,
Christian

ich glaube, Du solltest doch noch mal überlegen, ob Du den
Verursacher der zusätzlichen Kosten nicht an der falschen
Stelle vermutest.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

in dem von mir geschilderten Fall bitte davon ausgehen, daß die
Gebühren die der Kunde selbst von der Rechnung abgezogen hat ohne
jeden Zweifel fehlerhaft berechnet wurden und daß dies auch von T
eingestanden wurde. Wie beschrieben T habe außerdem entgegen seiner
Zusicherung wiederholt keine Rückerstattung dieser Gebühren
unternommen und der Kunde habe außerdem ein erklärendes Einschreiben
geschickt.

Danke,
Chris

Hallo,

in dem von mir geschilderten Fall bitte davon ausgehen, daß
die
Gebühren die der Kunde selbst von der Rechnung abgezogen hat
ohne
jeden Zweifel fehlerhaft berechnet wurden und daß dies auch
von T
eingestanden wurde.

was alles relativ egal ist. Der hypothetische Kunde hat den hypothetischen Rechnungsbetrag eigenmächtig einbehalten.

Wie beschrieben T habe außerdem entgegen
seiner
Zusicherung wiederholt keine Rückerstattung dieser Gebühren
unternommen und der Kunde habe außerdem ein erklärendes
Einschreiben
geschickt.

Wie naiv bist Du? Die Telekom beschäftigt 170.000 Menschen. Glaubst Du im ernst, daß Dein Einschreiben genau denjenigen erreichte, der mit der Sache betraut war?

Gruß,
Christian

was alles relativ egal ist. Der hypothetische Kunde hat den
hypothetischen Rechnungsbetrag eigenmächtig einbehalten.

Nein, der Kunde hat nur die fehlerhafte Gebühr vom Rechnungsbetrag
abgezogen.

Wie naiv bist Du? Die Telekom beschäftigt 170.000 Menschen.
Glaubst Du im ernst, daß Dein Einschreiben genau denjenigen
erreichte, der mit der Sache betraut war?

Sorry, aber ich glaube das hat wenig mit Naivität zu tun: Betraut war
mit der Sache niemand. Derartige Schreiben werden in Kundencentern
von Unternehmen wie der T an die Personen weitergeleitet, die sich um
den Fall kümmern können. Wie sonst sollte es laufen? Der Brief wurde
im hypothetischen Fall an die von T auf Anfrage angegebene Adresse
geschickt (Kundencenter und Abteilung also spezifiziert).

Gruß,
Chris

Wie naiv bist Du? Die Telekom beschäftigt 170.000 Menschen.
Glaubst Du im ernst, daß Dein Einschreiben genau denjenigen
erreichte, der mit der Sache betraut war?

Hi,

wer die Vorteile einer arbeitsteiligen Wirtschaft in Anspruch nimmt, muss deren Risiken auch in Kauf nehmen. Wenn also im Call-Center 170.000 sitzen, hat derjenige der 170.000 dort sitzen lässt sich so zu organisieren, dass einer der 170.000 den Brief auch bekommt.

Das hat wirklich nix mit Naivität zu tun.

Mfg vom

showbee

Hi,

also ich versteh es so: die T Gebühren sind auf Rechnung Mai (Bsp.) fehlerhaft, es wird gemeldet und auf Gutschrift gewartet. Dies geschieht bspw. bis zur Rechnung Juli nicht. Also wird mit der Rechnung August der Mehrbetrag vom Mai einbehalten, dies wird der T auch mitgeteilt.

Die T verbucht nun den Minderbetrag nicht auf ihre Gebühren, sondern auf Gebühren von X, Y und Z. Daraufhin mahnen X, Y und Z und es entstehen weitere Kosten.

In dem Fall hat T den Fehler begangen und Pech gehabt. Da T die Fakturierung übernehmen muss, muss sie auch die Risiken tragen, wenn ihre Mitarbeiter die Beträge falsch aufteilen.

Ich würde dass der T auch so mitteilen, ggf. damit „drohen“ einen Anwalt einzuschalten. X, Y und Z darüber aber immer informieren was passiert.

Mfg vom

showbee

Hallo,

wer die Vorteile einer arbeitsteiligen Wirtschaft in Anspruch
nimmt, muss deren Risiken auch in Kauf nehmen. Wenn also im
Call-Center 170.000 sitzen, hat derjenige der 170.000 dort
sitzen lässt sich so zu organisieren, dass einer der 170.000
den Brief auch bekommt.

natürlich bekommt einer den Brief, aber mit Sicherheit nicht derjenige, der sich mit den Drittanbietern beschäftigt oder mit Mahnungen oder oder oder. Der Kollege schrieb, daß er den Betrag gekürzt hat und dann diese Vorgehensweise mit einem Einschreiben erklärte. Das funktioniert im Zweifel genauso gut, wie ein Brief an den Weihnachtsmann zu den richtigen Geschenken verhilft.

Gruß,
Christian

was alles relativ egal ist. Der hypothetische Kunde hat den
hypothetischen Rechnungsbetrag eigenmächtig einbehalten.

Nein, der Kunde hat nur die fehlerhafte Gebühr vom
Rechnungsbetrag
abgezogen.

Und dafür gab es das OK vom Anbieter oder von der Telekom?

Wenn nicht: Eigenmächtige Rechnungskürzung --> Verzug --> Mahnung.

Gruß,
Christian

.