Hallo,
eine Tochter, erwachsen und verheiratet, hat ein Schreiben vom Inkassobüro bekommen, mit der Aufforderung die noch offene Forderung vom verstorbenen Vater zu übernehmen. Der Vater hat eine Sterbeversicherung abgeschlossen in dem sie Leistungsempfänger ist. Ich denke mal, dass wenn sie das Erbe ablehnt die Versicherung auch nicht bekommt und dann die Beerdigungskosten selbst bezahlen muss. Andererseits bekommt sie die Auszahlung direkt auf das Konto überwiesen ohne Nachlassgericht u.s.w. Aber dann ist sie sicherlich auch verpflichtet die Schulden zu begleichen. Mann übernimmt doch bei Tod alle bestehenden Verträge und Verpflichtungen…
2 paar Schuhe
Die Auszahlung irgendeiner Versicherung auf den Tod des Versicherungsnehmers an eine überlebende Person ist eine vertragsgemäße Leistung und kein Erbe, hat also damit nichts zu tun.
Inkassobüro bekommen, mit der Aufforderung die noch offene
Forderung vom verstorbenen Vater zu übernehmen.
Wäre denn das Erbe angenommen (incl. Schulden), oder abgelehnt (incl. Schulden) worden?
Gruß
Stefan
Hi,
viele Versicherungen fallen nicht in die Erbmasse:
http://www.lvtipp.de/sterbegeldversicherung.htm
Würde denn überhaupt schon geprüft, ob die Forderung des Inkassounternehmens berechtigt ist?
Einige schwarze Schafe durchforsten die Sterbeanzeigen in der Hoffnung, daß die Angehörigen ohne Überprüfung zahlen.
Gruß
Tina
Hi,
nein wurde nichts geprüft. Ein Titel liegt auch nicht vor.
Hi,
ich kann zwar keinen konkreten Rat geben, aber die Tochter sollte beachten, dass sie das Erbe nur innerhalb von 6 Wochen ausschlagen kann:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm
Gruß
Nelly