Hallo,
folgende Situation:
Ich habe Schulden beim Finanzamt. Heute ist mir dann eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugesendet worden, obwohl ich aufgrund ALG-I-Bezug Stundung bzw Ratenzahlung beantragt habe .
Diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezieht sich allerdings auf das Konto meiner Mutter, da ich kein eigenes Konto habe.
Darf das Finanzamt auf das Konto meiner Mutter zugreifen?
Hallo Andy
Ja darf es, erstmal.
So wie ich das erlese geht auch dein ALG 1 Geld, vom Arbeitsamt, auf das Konto deiner Mutter?
Sollte dies so sein, dann kann es einen Pfändungsbeschluß bewirken und auf das Konto zugreifen, wo dein „Verdienst“ hin überwiesen wird. Du hast nach der Sperrung oder Verpfändung aber Zeit auf die Bank zu gehen und das zu klären, bzw. solltest Du Dich umgehend ans Finanzamt wenden und das Konto wieder, im Rahmen der Pfändungsfreigrenze, frei schalten lassen und dann erst zur Bank, denn Du brauchst dafür eine Bescheinigung vom Finanzamt.
Dabei nimm deinen ALG 1 Bescheid mit und sonstige Einkommensnachweise (Nebenjob), soweit vor handen. Du solltest Aussagekräftig belegen, das andere Einkommen und Guthaben auf diesem Konto deiner Mutter gehören.
Im übrigen schließt das Finanzamt keine Ratenzahlungen ab, sondern gibt, wenn überhaupt, nur kurzfristige zeitlich begrenzte Stundungen.
Gruß orbis
Hallo orbis65,
erstmal danke für die Antwort.
Mein ALG geht nicht auf das Konto meiner Mutter, sondern ich erhalte es per Scheck. Hab dem Finanzamt auch meine finanzielle Situation dargelegt und um Stundung bzw Ratenzahlung gebebten.
Dies wurde jedoch mit Hinweis auf ALG-Bezug abgelehnt.
Desweiteren hab ich angeboten das Guthaben aus meiner Einkommenssteuererklärung2009 als erste Rate anzusehen aber keine Antwort erhalten.
Gruß aus Köln
Hallo,
wenn das Finanzamt keine Ratenzahlung akzeptiert, welche Möglichkeit bleibt mir denn noch?
Hab das Geld nicht und bekomme auch keinen Kredit.
Irgendeine Möglichkeit sollte man mir doch lassen, meine Schulden zu zahlen. Ist ja nicht so das ich nicht will. Ich kann nur nicht alles in einem Betrag zahlen.
Gruß
Andy aus Köln
Diese Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezieht sich
allerdings auf das Konto meiner Mutter, da ich kein eigenes
Konto habe.
Darf das Finanzamt auf das Konto meiner Mutter zugreifen?
Ja. Und die Bank kann das Konto Deiner Mutter auch sofort fristlos kündigen, weil sie es nicht vereinbarungsgemäß nutzt. Geldtransfers für Dritte sind laut AGB untersagt. Deine Mutter hat unterschrieben, daß sie das Konto nur für eigene Rechnung nutzt.
Erdbeerzunge
Hallo,
danke für die Antwort…
Warum können die das Konto kündigen? Darauf geht kein Geld von mir ein. ALG kommt per Scheck.
Gruß aus Köln
Guten Morgen Andy
Hm…also es ist mir total fremd wieso man auf das Konto deiner Mutter zugreift? Kommen irgenwelche anderen Gelder, die eigentlich Dir zu stehen, auf das Konto deiner Mutter? Wohnst Du noch bei ihr? Ist sie für Dich noch Unterhaltspflichtig?
Was die Ratenzahlung beim Finanzamt betrifft, kann ich Dir nur noch mal sagen, dass sie keine machen, nur in gravierenden Härtefällen, Tod usw.
Dein Guthaben aus deiner Einkommenssteuer nehmen sie sowieso, ansonsten kannst Du nur abwarten und sie werden nach einem Vollstreckungsbescheid weitere Maßnahmen ergreifen um an ihr Geld zu kommen. Zumindest so lange wie sie denken sie können etwas holen. Im Endeffekt wird spätesten der Gerichtsvollzieher feststellen, das Du kein Geld hast, das protokolieren und dann geben sie meistens erst einmal Ruhe bis zur nächsten Prüfung oder verlangen eine Eidesstattliche Erklärung.
In der Zeit können sie andere Werte einpfänden, Auto, Grundstücke usw.
Du solltest noch mal ganz in Ruhe mit ihnen sprechen und vor allem schnellstmöglich den Zugriff auf Mutters Konto klären und die Freigabe verlangen.
Schönes Wochenende
LG orbis
Hallo,
danke für die Antwort…
Warum können die das Konto kündigen? Darauf geht kein Geld von
mir ein. ALG kommt per Scheck.
Du hast es noch nicht kapiert:
Deine Mutter hat unterschrieben, daß sie das Konto nur für sich selber nutzt. Das Einlösen Deiner Schecks etc. ist eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung.
Erdbeerzunge
Du hast es wohl nicht richtig gelesen.
Der Scheck wird nicht über das Konto eingelöst, sondern in bar an mich gezahlt.
Trotzdem vielen Dank für Deine überaus freundliche Antwort.
Guten Morgen orbis,
es kommen keine Gelder auf meinen Namen auf diesem Konto an. Ich wohne seit über 10 Jahren nicht mehr zu Hause und Unterhaltspflichtig ist sie für mich auch nicht mehr.
Bei mir gibts nix zu holen, da ich keinerlei Werte habe wie z.B. Auto usw.
LG Andy
Du hast es wohl nicht richtig gelesen.
Der Scheck wird nicht über das Konto eingelöst, sondern in bar an mich gezahlt.
Es hat doch einen Grund, weshalb das FA wegen Deiner Steuerschulden das Konto Deiner Mutter pfändet. Deine Mutter hat doch sicherlich Deine Gelddinge über ihr Konto abgewickelt. Z.B. werden Deine Rechnungen von dem Konto Deiner Mutter überwiesen etc. Erzähle mir doch nichts vom Pferd…
Ich kann nur noch raten, umgehend zur Schuldnerberatung oder zum Anwalt zu gehen.
Erdbeerzunge
Das Finanzamt darf nicht auf das Konto deiner Mutter zugreifen, Sippenhaft ist seit 1945 abgeschafft.
Auch die Bank muss die Rechtmäßigkeit der Pfändung prüfen und ist ggf. haftbar.
Aber das ist alles wieder eine Machtfrage und Banken wie Finanzamt sitzen am längeren Hebel. Unrecht ist es trotzdem.
Deine Mutter muss gegen die unberechtigte Pfändung vorgehen. Wieso kommt das FA dazu, bei ihr wegen deinen Schulden zu pfänden? Ist deiner Mutter die Pfändung angekündigt worden - oder nur dir? Allein darin besteht schon eine Form und Fristverletzung.
Warum hast du kein eigenes Konto? Spätestens bei Hartz4 brauchst du das. Du kannst es bis ca 950€ pfändungsfrei stellen, in den meisten Bundesländern haben die Sparkassen Annahmezwang, d.h. sie dürfen dich nicht als Kunden ablehnen.