Schulden bezahlt, Inkasso-Unt. hat Titel

Versicherungsschulden wurden bezahlt,habe Unterlagen dann alle verbrannt. Nach 10 Jahren will ein Inkassounternehmen plötzlich mit einem vorliegenden Titel nochmals das Geld, natürlich von 15oooDM jetzt 25000 Euro.Die Sparkasse kann die Zahlung nicht mehr nachvollziehen. Kann ich bei der Versicherung noch was werden?
Kann ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Schulden beglichen wurden?
Vielen Dank für Eure Antwort

Hallo,

ich kann dazu nur sagen: ein Titel (Vollstreckungsbescheid/Urteil) gilt 30 Jahre lang. Sobald der Schuldner die Forderung bezahlt hat, ist der Gläubiger dazu verpflichtet, den vollstreckbaren Titel herauszugeben. Mit Herausgabe des Titels ist die Sache erledigt.

In Deinem Fall sieht es fast so aus, als ob Du bezahlt hast, aber nie den Original-Titel ausgehändigt bekommen hast. D.h. irgendjemand bei der Versicherung hat nach 10 Jahren den Titel gefunden und kann, weil dieser ja immer noch Gültigkeit hat, wieder daraus vollstrecken.

Dass Du alle Unterlagen vernichtet hast, ist natürlich sehr schade. Es besteht also wirklich nur noch die Möglichkeit, über die Bank das Gegenteil zu beweisen. Oder war evtl. auch ein Gerichtsvolllzieher schon eingeschaltet? Der könnte auch noch Beweismaterial wg. Zahlung haben.

Eidesstattliche Erklärung kannst Du freilich verfassen, aber ob die anerkannt wird, ist fraglich. Ich selbst hatte mal das Problem, dass mir ein Versandhaus ein Kleidungsstück zu wenig in den Versandkarton packte, es aber trotzdem berechnet wurde. Ich musste auch eine Eidesstattliche Erklärung wg. 30 EUR abgeben, dass ich nie das Teil bekommen habe. Aber bei mittlerweile 25.000 EUR ist das anders.

Übrigens: dass sich die Summe von 15.000 auf 25.000 EUR erhöht hat, stimmt wohl auch nicht so ganz richtig. Zinsen verjähren nämlich.

Am besten wäre wohl anwaltschaftlicher Rat. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du heil aus der Sache herauskommst.

Gruss, lichtblick

Hallo,
ich denke, daß wohl nach 10 Jahren niemand mehr etwas einfordern kann. Wenn es mal 15 000,-- DM waren, verstehe ich nicht, wieso das nun 25 000,-- EUR sein sollen, da stimmt was nicht.Wie gesagt, nach dieser langen Zeit sind alle Sorgen m. E. umsonst. Denn auch Forderungen verjähren lt. Gesetz nach gewisser Zeit.

Der vollstreckbare Titel gilt 30 Jahre.
Versuchen Sie eine Einigung, wenn keine Kontoauszüge vorhanden sind, kann der Gläubiger das Geld nochmals verlangen, ggfs. verklagen, dann müssen Sie aber alles beweisen.

Die EV hilft Ihnen nicht unbedint weiter, so weiß der Gläubiger lediglich wo ihr konto ist etc. und macht Pfändungen.
Leider blöd gelaufen.

MfG