Wenn man das Gewerbe der Eltern (z.B. ein Cafe) auf den eigenen Namen angemeldet hat, und die Eltern Steuerschulden machen, gibt es eine Möglichkeit da wieder raus zu kommen?
Also, wenn die Eltern einfach nicht bezahlen?
Vielleicht, wenn man beweisen kann, dass es eigentlich das Gewerbe der Eltern ist?
Jegliche vorm von Hilfe wäre sehr nett. Ich weiß echt nicht weiter…
Was haben die Steuerschulden der Eltern, mit dem
Gewerbetreibenden zu tun ?
Und Du wieder… Erinnert mich irgendwie an meinen Beitrag von eben. http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…
Ich würde mir auch wünschen, dass die Formulierungen hier präzise wären, aber Dir macht es ja augenscheinlich Spass, Dich dusselig zu stellen?! Ich würde gerne verstehen, was Du davon hast?!
Wenn man das Gewerbe der Eltern (z.B. ein Cafe) auf den
eigenen Namen angemeldet hat, und die Eltern Steuerschulden
machen,
Steuerschuldner ist der Gwerbetreibende. Der Gewerbetreibende ist der, dessen Name auf den Gewerbeschein steht.
gibt es eine Möglichkeit da wieder raus zu kommen?
Ja, bezahlen!
Also, wenn die Eltern einfach nicht bezahlen?
Die Geschäftsführung ist nicht der Steuerschuldner, sondern der Inhaber.
Vielleicht, wenn man beweisen kann, dass es eigentlich das
Gewerbe der Eltern ist?
Schlaue Idee. Gibt es einen Grund, warum dieses Modell gewählt wurde? War dieser Grund dem Schein-Gewerbetreibenden bekannt? Könnte es sich womöglich um Beihilfe handeln?
Ich würde mir an dieser Stelle einen Rechtsbeistand holen (wenn Sie wenig Geld zur Verfügung haben, kann man kostenlose Rechtsberatung beantragen).
Meiner Meinung nach, wenn Sie volljährig sind, ist das das Gleiche, wie mit einer Bürgschaft - der Bürge haftet - Punkt -.
Ich bin aber kein Jurist, rechtliche Beratungen stehen mir nicht zu - insofern gehen Sie besser zum Fachmenschen.
es kommt sicher darauf an, wie der Geschäftsübergang gelaufen ist. Haben Deine Eltern das Unternehmen vor Dir gehabt und Du hast es nun übernommen? Oder wurde das Unternehmen auf Deinen Namen angemeldet und die Eltern betreiben das Cafe? Das ist ein riesiger Unterschied. Sollte das erste zutreffen, hätten die Eltern die Steuerschulden auf ihren Namen gemacht und müssen sie auch bezahlen. Wenn aber das zweite zutrifft, bist Du der Chef und damit für alle Verpflichtungen haftbar. So etwas macht man aber eigentlich nicht. Wenn man ein Unternehmen betreibt, muss man sich auch um den ganzen Bürokram und die daraus resultierenden Verpflichtungen kümmern, da man dafür auch haftbar ist. In diesem Fall ist es nur möglich zu zahlen und sich das Geld bei den Eltern wieder zu holen. Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn es sich nicht gerade um verschmerzbare „Peanuts“ handelt.
normalerweise antworte ich nur netten Menschen, die auch einen
gewissen Anstand an den Tag legen. Die nicht vergessen zu grüßen.
Du kommst mir vor wie eine Plaudertasche!
Oder wie ein Fastnachter der versucht seine Büttenrede an den
Mann zu bringen!
Mir kommt es vor, als hätte ich wohl ins Schwarze getroffen und das wurmt Dich.
Was haben die Steuerschulden der Eltern, mit dem
Gewerbetreibenden zu tun ?
Und Du wieder… Erinnert mich irgendwie an meinen Beitrag von
eben.
Ich würde mir auch wünschen, dass die Formulierungen hier
präzise wären,
Dann darf man auch die Leute darauf hinweisen, dass sie ihre
Texte überdenken sollten!
Du stellst Dich aber dumm, und schaffst damit nur Verwirrung. Das ist nicht hilfreich.
aber Dir macht es ja augenscheinlich Spass,
nein sicherlich nicht, nur wenn man nie etwas beanstandet und
nur die Glaskugel befragt kommt man dem Ziel auch nicht näher.
Gegen Beastandung spricht überhaupt nichts, nur die Form, welcher Du Dich bedienst.
Für dich speziell, auch wenn Du es nicht verdient hast.
Einen netten Gruß,
Daruf können wir ruhig verzichten, wenn Du woanders, wie ein Troll tobst, must Du hier nicht auf Etikette machen, finde ich.