Wir haben ein Haus gekauft. Im notariellen Kaufvertrag sollte das Haus mit Grundstück belastungsfrei verkauft werden. Da der Alteigentümer viele Kosten an die Stadt nicht bezahlt hat, sollen jetzt wir dafür aufkommen, und zwar für Schulden, die vor unserer Eigentümerzeit auftraten. Ist das rechtens, bzw. hat hier der Notar bei der Vertrag nicht richtig formuliert. Selbst der Makler versicherte, das wir das Haus frei von Fremdschulden kaufen.
ob das Grundbuch belastet ist, oder nicht steht doch eigentlich im Grundbuch
ich denke hier hilft Ihnen nur ein Anwalt mit dem Sie die Details klären
Hm weiss nicht genau. Schätze, dass wenn es nichts Schriftliches über die Belastungsfreiheit des Hauses gibt, ihr dafür aufkommen müßt. Viel Glück.
Leider kann ich Ihne da nicht weiterhelfen, empfehle Ihnen aber, dass Sie sich mit Ihrem Notar, der den Kaufvertrag geschlossen hat, in Verbindung setzen. Er müsste Ihnen kostenfreie Auskunft geben können. Die Alternative wäre die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA).
Hulda aus Fulda
Hallo,
da stellt sich zuerst mal die Frage, ob für die „Kosten der Stadt“ eine Sicherung um Grundbuch eingetragen ist. Falls nicht, kann der Notar davon nichts wissen.
Aber so oder so zahlen Sie ja nicht die Kosten sondern überweisen diese FÜR den Verkäufer. Praktisch sieht das dann so aus, dass die die noch offenen Rechnungen des Verkäufers begleichen und diese Beträge dann vom Kaufpreis abziehen. Der Verkäufer erhält dann nur den noch verbleibenden Restbetrag. VORRANGIG sind jedoch IMMER Kosten der Gläubigerbanken, die auch im Grundbuch eingetragen sind.
Generell gilt, dass Sie solche Fragen und Unstimmigkeiten aber auch jederzeit mit Ihrem Notariat besprechen können! Dafür sind die da!
Gruß
i73
bitte bei der Rechtsanwalts oder Notarkammer nachfragen…
Ich halte das für nicht rechtens, bin aber kein Jurist. Für Schulden muss grundsätzlich der Schuldner aufkommen, und das seid Ihr nicht, wenn die Kosten vor dem Hauskauf entstanden sind. Die Formulierung „belastungsfrei“ im Kaufvertrag hat damit allerdings nichts zu tun, denn die bedeutet nur, dass im Grundbuch keine Belastungen eingetragen sind.
Gruß
Svasta