Im Rahmen meiner Ehe hat mein Ehemann für und auf meinen Namen gewerbliche Bestellungen im Rahmen unseres Geschäftes getätigt, dessen Inhaber ich war. Große Teile dieser Bestellungen habe ich nicht bemerkt, bzw. unterschrieben. Seit August sind wir geschieden. Die damals resultierende Schuldenlast, beginnt aber langsam mich zu erdrücken. Zu Beginn der Lebenspartnerschaft haben wir einen Vertrag beim Notar auf Gütertrennung gemacht. Meine Frage ist: Muss ich für dessen Schulden/Aufträge, die er in meinem Namen ohne meine Unterschrift bei den einzelnen Unternehmen gemacht hat aufkommen? Wie verhalten sich diese Schuldposten bei einer Privatinsolvenz bei mir?
Dieses ist rechtlich sehr komplex. Daher möglichst eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt kontakten, da man hierzu nicht mal eben etwas schreiben kann.
Ich glaube nicht, dass man auf diesem Weg die Vorgänge klären kann.
Hallo,
grundsätzlich haben Sie das Problem, dass die Ware auf Ihren Namen bestellt wurde, Sie dies jedoch nicht eigenhändig in Empfang genommen haben.
Sie müssen jetzt beweisen, dass Sie im Endeffekt genauso betrogen worden sind, wie die Versandfirmen auch.
Können Sie das nicht, so werden die Forderungen bei Ihnen hängen bleiben, es sei denn Sie zeigen Ihren Exmann wegen Warenkreditbetruges an. Dann musst die Staatsanwaltschaft klären, in wie weit Sie Ihren Exmann entsprechend heranzieht. Mit einer Verurteilung Ihres Ex sind die von Ihnen angezeigten Schulden in einem Insolvenzverfahren und natürlich auch gegenüber den Gläubigern erledigt.
Erfolgt keine Verurteilung, dann sollten Sie die Schulden in einem Insolvenzverfahren mit angeben, denn nur die gelisteten Schulden werden in einem Insolvenzverfahren berücksichtigt. Unterlassen Sie es Schulden anzumelden, dann kann der Gläubiger die nächsten 30 Jahre, wenn ein entsprechender Schuldtitel vorliegt gegen Sie vollstrecken.
Im Notfall haften dann noch Ihre Kinder für die Schulden.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Geil ! Erst Gütertrennung gemacht und dann alles auf deinen Namen laufen lassen, sorry aber da bist du voll in der Verantwortung
Hallo,
wer hat denn die Geschäfte geführt? Wenn dein Mann befugt war, für das Geschäft zu handeln und Verträge zu schließen bist du als Inhaberin des Geschäfts haftbar. Wenn dein Mann ohne Erlaubnis gehandelt hat, besteht keine Haftung. Wenn die Rechnungen dann trotzdem auf dich zukommen, musst du das den Gläubigern gegenüber klarstellen. Wenn die Forderungen allerdings gegen dich bereits tituliert sind, ist nichts mehr zu machen. Dann bist du in der Haftung. Wenn dein Mann ohne deine Erlaubnis Geschäfte in deinem Namen gemacht und dich damit hintergangen hat, kannst du ihn anzeigen und Schadensersatz fordern.
Tituierte Forderungen (gerichtlich festgesetzte)sind nicht mehr angreifbar. Die schuldest du dann, Gütertrennung hin oder her. Im Insolvenzverfahren sind das Schulden, wie andere auch.
Wenn Schulden noch nicht tituliert sind, musst du sie gegenüber den Gläubigern bestreiten. Wenn dann trotzdem ein Mahnbescheid kommt, musst du Widerspruch einlegen innerhalb von 14 Tagen. Dann kommt es zu einem streitigen Verfahren und der Richter entscheidet.
Das Beste ist zu einer Schuldnerberatung (kostenlos)zu gehen oder zu einem Anwalt (kostenpflichtig).
Viele Grüße
Micha
Liebe Schuldnerin,
das was du unterschrieben hast mußt du bezahlen, da ihr aber einen Vertrag (Gütertrennung) gemacht habt, der mir nicht bekannt ist, kann ich dir dazu nicht viel raten. Gehezu einem Schuldnerberater und melde dich Insolvent dann bist du in 7 Jahren wieder frei.
Lg
Da ich kein Experte bin, empfehle ich den Rat eines Anwaltes einzuholen…LG S.Uhe