Schulden, die in der Ehe gemacht wurden - wer zahlt nach Scheidung?

Wer muss Schulden, bzw. Kredite zurückzahlen, nach der Scheidung? ALLE Schulden wurden während der Ehe gemacht, davor hatte keiner der beiden Partner welche. Es gibt einen Konsumkredit, der nur vom Ehemann unterschrieben wurde. Der wird derzeit vom Mann abgetragen. Was ist mit offenen Rückzahlungen vom Stromversorger? Müssen das beide zu gleichen Teilen abtragen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Nein , Schulden zahlen grundsätzlich die Frauen.

Jetz mal ehrlich, die Schulden wurden doch gemeinsam gemacht, daher haben auch beide diese zu begelichen, übringesn bei Rückzahlung bekommt man Geld, oder meinst du Nachzahlung?

Beim Strom waren ja auch beide Nutznießer.

Schulden muß derjenige zurückzahlen, der sie aufgenommen hat - also derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat.

Bei der Berechnung des Unterhalts werden hingegen alle Schulden berücksichtigt, die mit Einverständnis des Partners während der Ehe aufgenommen wurden. Das nur mal so nebenbei, falls die Frage demnächst aufkommt.

Gruß
C.

…die Firma ADIZZ kümmert sich bestimmt auch darum. :joy:

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Hallo,

zu beachten gibt es hier das Innen- und das Außenverhältnis.

Grundsätzlich zahlt der die Schulden zurück, der sich vertraglich bei dem Gläubiger dazu verpflichtet hat - das Außenverhältnis.

Zwischen den Eheleuten kann es aber auch ein schuldhaftes Innenverhältnis geben. Dieses hängt davon ab, zu welchem Nutzen einer der Eheleute ein Schuld auf sich genommen hat. Hat der Schuldner die Schulden aufgenommen, um alleiniges Eigentum zu erwerben, wird er die Schulden nicht auf den anderen abwälzen können. Hat er die Schulden für die Bedarfsdeckung beider Eheleute aufgenommen, können diese auf beide umgelegt werden.

Konkret:

  • Der Mann nimmt einen Kredit auf, um sich ein Motorrad zu kaufen, mit dem ausschließlich er zu seinem Vergnügen fährt. Den Kredit wird er auch alleine abzahlen müssen.
  • Der Mann nimmt einen Kredit auf, um eine neue Küche zu kaufen. Da die Küche von beiden Partnern benutzt wird, wird die Ehefrau einen Teil der Schulden mitabzahlen müssen.
  • Der Mann ist alleiniger Vertragspartner beim Energieversorger, die Rechnungen werden nicht bezahlt uns es laufen mehrere Abschläge nebst Mahngebühren und Zinsen auf. Auch hier wird die Frau ihren Anteil tragen müssen.

Aber Achtung: in den beiden letzten Fällen wird weiterhin der Ehemann der alleinige Ansprechpartner für die Gläubiger sein. Er kann weder dem Kreditunternehmen noch dem Energieversorger sagen „ich bin jetzt geschieden, bezahle nur die Hälfte, holt Euch die andere Hälfte von meiner Frau!“ Die Zahlungsverpflichtung der Frau ist (in meinen Beispielen) ein Innenverhältnis. Die Frau schuldet hier also dem Mann ein Teil der Gesamtschulden.

Sollte die Frau sich zum Beispiel als Bürge verpflichtet haben, ist sie natürlich auch für Schulden des Mannes haftbar, selbst wenn dieser die Schulden zum Zwecke des Alleinerwerbs aufgenommen hat.

Solche Innenverhältnisse lassen sich mit Eheverträgen regeln und ausschließen.

Grüße
Pierre

P.S.: hier sind bei weitem noch nicht alle Konstellationen der Schuldverhältnisse aufgezählt. Nicht ohne Grund ziehen sich Scheidungsverhandlungen zum Teil ewig hin.

P.P.S.: meine Ausführen können und wollen eine verbindliche, professionelle Beratung bei einem Anwalt nicht ersetzen.

Danke für die Antwort, nein es geht doch hier nicht gegen die Frauen. Es geht um einen Kredit, für beide, also dem ganzem Haushalt, sowie dem Strom, ja genau, hier waren beide Nutzniesser.

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon mal weiter.

Nun ist die Ex-Frau erwerbslos, ohne Vermögen und wieder in einer neuen Ehe, wer die Hosentaschen nach Aussen kehrt, wird nichts bezahlen müssen, oder?

Aus der Erfahrung in meinem weiteren Verwandtenkreis weiß ich, dass das eine nicht zwingend das andere nach sich ziehen muss. In diesem konkreten Fall sagte der Richter zur Ex-Ehefrau: „dann werden sie sich wohl eine Arbeit suchen müssen.“ Wie ist in Deinem Fall aussieht kann ich nicht beurteilen. Zu viele Fragen sind offen, zu wenige Details bekannt … und ich bin kein Anwalt.

Deshalb nochmal mein Tipp: je nach Höhe der Schulden solltest Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So könntest Du eine verbindliche Einschätzung der Lage, der Möglichkeiten und Chancen bekommen. Die kann so ein Forum einfach nicht ersetzen.

Grüße

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