Schulden durch Ex-Partnerin

Hallo,
ich habe mit meiner Ex-Partnerin 3monate zusammen in einer Wohnung gewohnt, beide den Mietvertrag unterschrieben aber Strom und Gas lief auf meinen Namen. Wir haben dann, nach meiner Trennung, die Wohnung zum 31.03.13 gekündigt und somit hatte ich eine Abrechnung von den Stadtwerken erhalten, in der ich rund 400EUR nachbezahlen muss.
Nun meine 1. Frage, kann ich meine Ex-Partnerin zumindest für die Hälfte der Kosten
aufkommen lassen? Schließlich hat Sie mit mir zusammen Strom und Gas verbraucht!
Zudem habe ich die Kaution in Höhe von 790EUR in Bar hinterlegt, welches meine Ex-Partnerin mir schriftlich bestätigte, allerdings nur unter der Bedingung, dass ich Sie aus den Stromkosten raus halte. (Mir blieb nichts anderes übrig, als das so zu unterschreiben, sonst hätte ich die Kaution nicht erhalten)
Bei der Wohnungsübergabe, vor 5Monaten, war ich leider Berufsbedingt nicht dabei, mir wurde aber mündlich bestätigt, dass es keine Mängel gibt. (Bis heute habe ich aber keine Kaution zurückerhalten) Gestern habe ich allerdings erfahren, dass die Heizung defekt war und die Reparaturkosten sich auf rund 600EUR belaufen, weil Sie im Winter ausgestellt war und es Frostschäden gab. Wer Sie ausgestellt hat, weiß man nicht. Da ich es nicht war, konnte das nur meine Ex gewesen sein, kann es aber nicht beweisen. Somit denke ich, werden wir beide für die Kosten aufkommen müssen, oder?
Zudem weiß ich nicht mal, ob es wirklich von uns verursacht wurde. Schließlich ist der Schaden erst aufgefallen, als der Nachmieter das Laminat (aus nicht gefallen) rausgerissen hat. Es könnte also auch schon ein längerer Schaden sein.

Momentan bin ich im Arbeitslos und im Krankenstand, ich kann also für die Kosten nicht aufkommen, zumindest nicht in einer Summe. Ich habe mehrmals um eine Ratenzahlung gebeten, welche aber immer abgeschmettert wurde.
Somit stehe ich, dank meiner Ex vor dem finanziellen Ruin.

Können Sie mir evtl. einen nützlichen Rat geben?

LG
Anja

Leider kann ich dir da keine Auskunft geben, nur wieder mal typisch Frau… meine Ex hat mich auch verarscht …sorry für das Wort !
Also tut mir leid aber bei mir ist es schlimmer, aber ein anderer Vorgang ! Dennoch alles Gute und Glüch für dich… LG Achim

Hallo. Sie haben mich als Experten ausgewählt. Ich bin jedoch weder Rechtsanwalt, noch kenne ich mich in allen Belangen des Mietsrechts aus.
Ich kann also nur meine persönliche Sichtweise schildern.

Man sollte hier unterscheiden zwischen Mietvertrag und Verträge für Gas und Strom. Es sind also zwei völlig getrennte Fälle mit getrennten Vertragspartnern, nämlich Vermieter und Strom/Gas Anbieter.

Vermieter: Die Kaution haben Sie hinterlegt. Also ist es Ihr Geld. Insofern kann ich aber auch nicht verstehen, warum Sie die Kaution nicht vom Vermieter zurück erhalten hätten, hätten Sie nicht in diese unverständliche Abmachung mit den Stromkosten eingewilligt. Ich nehme an, Sie haben einen Beleg darüber, dass Sie die Kaution eingezahlt hatten. Wohnungsabnahme: „mündlich bestätigt, dass es keine Mängel gibt“…von wem ?? Eine mündliche Bestätigung, egal von wem, ist nutzlos. Eine Wohnungsübergabe erfolgt mit einem schriftlichen Abnahmeprotokoll, das Vermieter und ehemalige Mieter unterschreiben müssen. Liegt so ein Protokoll nicht vor, kann hinterher alles Mögliche behauptet werden. Was die Nachzahlung an die Stadtwerke betrifft, denke ich, dass die Person die Nachzahlung zu zahlen hat, die den Vertrag mit den Stadtwerken hatte. Haben beide Partnerinnen den Vertrag mit den Stadtwerken unterschrieben, müssten meines Erachtens auch beide für die Kosten aufkommen. War nur eine von beiden Vertragspartnerin, zahlt wohl auch nur die eine Person die Nachzahlung.
Was Laminat und Heizung betrifft, weiß ich keine Antwort.
Mein Rat: Einen Rechtsanwalt konsultieren. Falls Sie nicht in Hamburg oder Bremen wohnen, können Sie beim Gericht Ihrer Stadt einen Beratungskostenhilfeschein beantragen, mit dem Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen können. Kommt es zum Gerichtsverfahren, können Sie einen Prozesskostenhilfeschein beantragen.