Schulden durch freiwillige Krankenversicherung

Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen, bzw. mir ein paar Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben.

Zu meiner Situation:

Im Jahr 1999 habe ich Leistungen vom berliner Sozialamt erhalten, welches mich aufforderte mir eine freiwillige Versicherung zu suchen. Gesagt getan…
Im Jahr 2000 habe ich auf weitere Hilfe vom Sozialamt verzichtet, wurde abgemeldet und habe daraufhin über 7 Monate kein Einkommen bezogen. (Miete und Einkäufe wurden von meinem damaligen Freund übernommen). Leider sehr blauäugig bin ich davon ausgegangen, dass das Versicherungsverhältnis genauso wie bei einer Pflichtversicherung in einer Krankenkasse endet nachdem ich mich beim Sozialamt abmeldete. (weil ich mich wegen der Vorlage des Sozialamtes „feiwillig versicherte“.) Wie sich nun herausstellt weit gefehlt. Freiwilligen Versicherungen bei Krankenkassen sind nämlich nur bei der Anmeldung freiwillig, verlassen kann man diese nicht.

Ich bin innerhalb der letzten 10 Jahre zweimal umgezogen.

Nun erhalte ich aus Zufall (2011)eine Mahnung von der Krankenversicherung über 1500,-€ d.h. 650,-€ für die 7 Monate Krankenkassenbeiträge aus 2000 und 850,-€ Säumniszuschläge. Wohlgemerkt, nicht an meine Adresse gesendet, sonder an die meiner Mutter, wo ich noch nie im Leben polizeilich gemeldet war. (auch sie ist umgezogen).
Nach Rückprache mit der Krankenversicherung stellt sich nun heraus, seitdem die Krankenversicherung einen Titel gegen mich erwirkte, hat Sie mich noch nie persönlich angeschrieben. Immernur an meine alte Meldeadresse aus dem Jahr 2000. Danach an die Adressen meiner Eltern. WEgen meinem nicht guten Verhätlnis zu meinen Eltern haben diese es nicht für nötig erachtet mich über Post zu informieren, sondern haben diese Briefe weggeschmissen. Bei dem letzten Brief im März 2011 war ich zufällig anwesend, als wiedermal ein Brief der Krankenkasse bei meiner Mutter ankam.

Es ist an dieser Stelle noch anzumerken, dass die Krankenkase meine Akte für 8 Jahre ad acte legte, weil sie keine Möglichkeit sah von mir Geld zu erhalten.

Zwischenzeitlich hatte ich gut verdient, es wäre für mich ein leichte gewesen in den Jahren 2004 - 2009 diese Summe über 650,-€ zu bezahlen auch ein kleiner Säumniszuschlag wäre kein Problem gewesen. Aber 850,-€???

Meine Frage sind jetzt folgende, kann ich mich noch gegen die unfreiwillig freiwillige Krankenversicherung wehren? Muss ich die gasmten Säumniszuschläge zahlen? Wie kann ich vorgehen? Welche Möglichkeiten bleiben?

Ich möchte mich vorab schonmal bedanken für Euer Interesse, und hoffentlich auch für Lösungsansätze.

LG Lumbanda

Hallo Lumbanda, hier kann ich Dir nicht weiterhelfen, Krankenkasse sind nicht mein Gebiet, aus diesem Grunde möchte ich auch nichts falsches schreiben.

hallo!

Die Forderungen der Kasse sind berechtigt.
Sie hätten sich dort melden müssen. sie haben sich zudem offenbar nicht ordnungsgemäß bei mdr Stadt angemeldet, da sie sonst einfach auffindbar gewesen waren.

Gruß, Christian

Da wirst du ohne Anwalt wohl alleine nicht weiter kommen.Eventuell ist die Angelegenheit verjährt oder wegen falender meldeadresse verwirkt. Das muss ein Anwalt prüfen ob der Vollstreckungsbescheid überhaupt rechtens ist.Ich denke aber die Aussichten da preiswerter raus zu kommen stehen gar nicht so schlecht

Aber Danke trotzdem

Hallo Lumbanda, hier kann ich Dir nicht weiterhelfen,
Krankenkasse sind nicht mein Gebiet, aus diesem Grunde möchte
ich auch nichts falsches schreiben.

Dies möchte ich jedoch von mir weisen.

sie haben sich zudem
offenbar nicht ordnungsgemäß bei mdr Stadt angemeldet, da sie
sonst einfach auffindbar gewesen waren.

Gruß, Christian

Vieln Dank, die Antwort gibt doch mal nachzuharken!

Hallo,

das hört sich für mich ziemlich komisch an alles. Die Kasse muss Dir erstmal nachweisen, dass sie Dich gemahnt hat. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Forderungen bereits verjährt sind (Verjährungsfrist 4 Jahre), ich bin aber kein Jurist.

Ich würde mich mal (vielleicht hast Du ja eine Rechtschutzvericherung??) von einem Anwalt beraten lassen.

Grüße

Ralf

Lieber Ralf,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie sind nicht der erste, der mich auf einen Anwalt und Verjährungsfristen verweist. Ich werde wohl mal zum Verbraucherschutz und der Rechtsberatung gehen.
Nochmals Danke

Da,Sie in der Beweispflicht sind,und unter Mitwirkungspflicht stehen,zur Aufklärung des Sachverhaltes bei zu tragen,wenn Sie das nicht können,wird Ihnen nicht’s anderes übrig bleiben,am Ende zu zahlen,
Mfg
Reimund Goldbach

Hallo,
ich verstehe das so: Wenn ich beweisen kann, dass ich in dieser Zeit polizeilich gemeldet war und somit auffindbar, dann kann ich gegen die Säumniszuschläge herum kommen oder sie zumindest mindern?

Wenn ja, dann haben Sie mir wirklich geholfen.
Danke!

Genau so,wenn Sie das aber alleine machen,wenden Sie sich aber dann direkt an die Rechtsabteilung der betreffenden Krankenversicherung,

Mfg
Reimund Goldbach

Von dem Thema habe ich nicht viel Ahnung. Deshalb keine Antwort. Aber ich würde einmal beispielsweise bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob die eine Patientenberatung haben. Einige Verbraucherzentralen bieten dieses an.

Hallo, Lumbanda!

Abgesehen von den familiären Gegebenheiten ist es so, dass seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht. Unversicherten droht nach dem Sozialgesetz demnach, wenn sie nach dem 1.4.2007 unversichert waren, rückwirkend für diese Zeit fällig gewordene Beiträge. Zudem sind Strafgebühren und Säumnisszuschläge möglich.
Da die ganze Angelegenheit versicherungstechnisch sehr komplex ist, empfehle ich unter: http://sponsor4you.de/aber keine-krankenversicherung.htm nachzusehen.
Leider wird es wohl keine Möglichkeit geben, sich gegen die Forderung zu wehren.
Sollte ein Rechtschutzvertrag bestehen, der Sozialrecht zum Inhalt hat, könnte in der Angelegenheit ein entsprechender Anwalt hinzugezogemn werden um alles zu überprüfen.
Alles gute- Schaddie

Hallo,

die Vermutung liegt leider wirklich nahe, dass Du Dich nicht rechtzeitig umgemeldet hast, denn Krankenkassen sind Behörden, die an Einwohnermeldeämter Amtshilfeersuchen stellen und dort auch Auskunft bekommen. Beitragsrückstände verjähren grundsätzlich nach 4 Jahre, wurde allerdings ein vollstreckbarer Titel erwirkt, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Da die Anschreiben an Deine Eltern nicht mit unbekannt zurückgekommen sind, ist die Krankenkasse davon ausgegangen, dass die Mahnungen Dir zugestellt wurden. Mit einem Anwalt wirst Du leider nicht weit kommen, mal davon abgesehen, dass der auch teuer ist. Du hast damals den ANtrag auif freiwillige Versicherung unterschrieben und der bringt einem nicht nu´r den Versicherungsschutz, sondern führt auch zu Beitragszahlungen. Ich würde Dir eine Ratenzahlung empfehlen, denn dann verringern sich die Säumniszuschläge auf 0,5 % der Beitragsforderung. Die einzige Möglichkeit, die ich bei Dir sehe ist folgende: Im Jahre 2000 wurden Mitglieder, die mit 2 Beitragsmonaten rückständig waren, zum nächsten 15. ausgeschlossen. Es wäre doch mal interessant zu erfahren, warum dies bei Dir nicht geschehen ist. Viel Glück.

GGf. zum Rechtsanwalt gehen und um eine kostenlose Rechtsauskunft bitten. An sonsten kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen.

Hallo,
wenn ein Schuldtitel gegen dich erwirkt wurde, ist die Forderung praktisch unangreifbar geworden. Wenn man umzieht, hat man die Verpflichtung sich umzumelden. Wenn das geschehen ist, hätte die Krankenversicherung problemlos deine neue Adresse ausfindig machen können. Dazu wäre sie auch verpflichtet. Wenn das aber nicht geschehen ist, trifft die Versicherung keine Schuld. Natürlich kann die Versicherung auch nichts dafür, dass deine Eltern deine Post weggeschmissen haben. An deiner Stelle würde ich eine gütliche Einigung anstreben und einen Vergleich vorschlagen. Die Beiträge plus die Verzugszinsen. Das wäre immer noch günstiger als die Säumniszuschläge. Einen Versuch ist es allemal wert.
Viele Grüße
Micha