Hallo,
ich poste heute mehrere fiktive Fälle, die jedoch ineinander verwoben sind. Der Übersichtlichkeit halber trenne ich sie aber.
Nehmen wir mal an, es gäbe folgenden Fall:
Familie (Mann, Frau, 3 Kinder im Alter von z.B. 7, 9 und 10 Jahren), leben in Trennung.
Die Frau wohnt seit ein paar Monaten mit Kindern in eigener Wohnung. Der Mann wohnt noch im gemeinsam erworbenen Haus (Frau freiwillig mit Kindern ausgezogen).
Mann und Frau müssen jedoch noch den Kredit für das Haus abbezahlen, sowie diverse kleinere, gemeinsam verursachte Schuldenberge abarbeiten.
Frau hat zusätzlich einen weiteren, größeren Schuldenberg (ohne Wissen des Mannes) verursacht und schwört wegen Zahlungsunfähigkeit einen Offenbarungseid.
Fragen:
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Haftet Ehemann für „private“ Schulden der Frau?
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Kann die Hälfte des Hauses, die lt. Kaufvertrag ja der Frau gehört (beide haben ihn unterschrieben), ohne Wissen des Mannes bzw. gegen dessen Willen an Dritte verkauft (bzw. gepfändet) werden, z.B. damit ihre Schulden getilgt werden?
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Wenn seit Beginn des Trennungsjahres nur noch Mann den Kredit für das Haus abbezahlt (vor der Trennung tat er es auch aber es war Bestandteil des Ehelebens), gehört es dann trotzdem der Frau zur Hälfte?
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Kann der Mann die 50% des Hauses der Frau „abkaufen“? Wenn aber der Kredit dafür noch lange nicht getilgt ist, muss er dann trotzdem der Frau Bares geben, oder kann er einfach die offenen Schulden auf sich allein übertragen lassen?
Danke fürs Lesen und Mitdenken!
Ruben
Eine gemeinsame Haftung ist denkbar, wenn der Ehegatte den Vertrag selbst (mit-)unterschrieben hat oder bürgt. Eine freihändige Veräußerung der Immobilie ohne Zustimmung des anderen ist kaum denkbar. Grundsätzlich kommt es bei der Betrachtung der Eigentumsverhältnisse auf die Eintragung im Grundbuch an. Die alleinige Zahlung des Darlehens durch ein Vertragspartner ändert hieran nichts. Grds kann man bei der finanzierenden Bank anfragem, ob man das Darlehen insgesamt übernehmen kann. Das hängt letztlich von der eigenen Kreditwürdigkeit ab.
Gruß!
Hallo,
Fragen:
- Haftet Ehemann für „private“ Schulden der Frau?
Hier kommt es darauf an, ob die Schulden für die gemeinsame Lebensführung aufgewendet wurden. Hat sie das Geld alleine z. B. im Spielkasino verbraten haftet sie alleine.
Achtung: wenn die Schulden auf dem gemeinsamen Konto einer Bank/Sparkasse gemacht wurden, kann sich die Bank auch an den Mann halten.
Dieser hat dann die Möglichkeit in einem anderen Verfahren (vermutlich nach § 426 BGB) diese Schulden von der Ex wieder hereinklagen.
- Kann die Hälfte des Hauses, die lt. Kaufvertrag ja der Frau
gehört (beide haben ihn unterschrieben), ohne Wissen des
Mannes bzw. gegen dessen Willen an Dritte verkauft (bzw.
gepfändet) werden, z.B. damit ihre Schulden getilgt werden?
Nein, verkaufen und verpfänden kann sie ihre Haushälfte nicht. Aaaaaber Gläubiger können auf ihre Haushälfte im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
- Wenn seit Beginn des Trennungsjahres nur noch Mann den
Kredit für das Haus abbezahlt (vor der Trennung tat er es auch
aber es war Bestandteil des Ehelebens), gehört es dann
trotzdem der Frau zur Hälfte?
Was er alleine von gemeinsamen Verbindlichkeiten abbezahlt sollte er auch dokumentieren. Auch hier kann er (nach 426 BGB?) dann die Hälfte der Ex wieder einklagen.
- Kann der Mann die 50% des Hauses der Frau „abkaufen“? Wenn
aber der Kredit dafür noch lange nicht getilgt ist, muss er
dann trotzdem der Frau Bares geben, oder kann er einfach die
offenen Schulden auf sich allein übertragen lassen?
Wenn die Hypothekenbank mitmacht kann er die Schuld alleine tilgen und den Vertrag auf sich alleine überschreiben lassen. Aber warum sollte er das tun? Soll sie doch mithaften, wenn er nicht mehr zahlungsfähig sein sollte.
Er zahlt ab und verlangt von ihr dann ihren Anteil zurück. Sein Wohnanteil muss aber dann rechnerisch berücksichtigt werden. Beim „Abkaufen“ wird erst die Bank voll befriedigt. Sollte dann noch etwas übrig sein, muss er das an sie bezahlen.
Gruß
Ingrid
danke
Vielen Dank für die guten Antworten.
beste Grüße
Ruben