Hallo!
Also, angenommen, da hat sich jemand Geld geliehen. Zu dem Zeitpunkt war derjenige schon zahlungsunfähig - hatte ein Jahr vorher eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Dieses war zwischen den beidne PErsonen nicht klar, die Gläubigerin vertraute - lieh Geld - und es kam nie zurück!
Ist etwas über 2 Jahre her.
Nun gäbe es die Möglichkeit, per Anwältin zivilrechtlich vorzugehen - um wenigstens einen Titel zu bekommen.
Außerdem wäre ein strafrechtliches Vorgehen möglich!
Was hat welche Vorteile und was für auswirkungen - was würdet Ihr raten?
Was, wenn ein Schuldiger auch Drohungen ausspricht?
Ich hoffe, ich hab das allgemein genug geschrieben - weiß jetzt nicht, wie ich es noch formulieren soll!
Hoffe auf Hilfe
Alles Liebe
Sylvia
Hallo Sylvia,
das Strafrechtliche bringt fast gar nix; hier liegt zwar Betrug vor, aber was nützt es dem Gläubiger, wenn der Schuldner verurteilt wird? Das einzige, was mir hierzu einfiele, wäre: Der Schuldner hat geschummelt und verfügt durchaus über Geld. Dann könnte ihn die Strafandrohung vielleicht dazu bewegen, seine Schulden zu begleichen. Das ist auch keine Nötigung im strafrechtlichen Sinn.
Zivilrechtlich: Na ja, Ärger und Kosten, das ist doch klar. Und wann macht der Titel Sinn? Wenn Aussicht darauf besteht, dass der Schuldner einmal wieder zahlungsfähig sein wird.
Levay
Hallo Levay,
bist du jetzt unter die Hellseher gegangen???..
Ob hier wirklich Betrug vorliegt,müsste anhand Konkreter Ermittlungsarbeit geklärt werden…
Eine „Eidesstattliche Versicherung“ vor über einem Jahr heißt ja noch lange nicht,das die Betreffende Person zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe Insolvent war…
Gerade in der heutigen Wirtschaftlichen Lage kann doch ganz schnell aus
einem „Vermeintlich“ sicheren JOB die Arbeitslosigkeit werden…
Wenn der betreffende zum B. eine Festanstellung gefunden hat und davon ausgegangen ist,das er die nächsten Jahre „ein sicheres Monatseinkommen“ hat,ist das KEIN Betrug…
Wenn nun irgendwelche „Nieten in Nadelstreifen“ zum Jahresende plöztzlich auf die Idee kommen „nein in Europa brauchen wir keine Leute mehr…“ und alles zu machen,kann man dem einzelnen Mitarbeiter
wohl kaum einen Vorwurf machen…
(ich denke da nur an Siemens seine Handy-Sparte hier in NRW…
Bei Siemens zu arbeiten war mal wie Beamter sein…und heutzutage??
Letztes Jahr haben die Mitarbeiter in NRW noch auf Lohnerhöhungen
verzichtet,weil damit angeblich ihr Standort bis 2010 gesichert wäre…und dieses jahr kriegen sie den „Arschtritt“…)
mfg
Frank
bist du jetzt unter die Hellseher gegangen???..
Nö. Wenn jemand insolvent ist und ein Darlehne aufnimmt, täuscht er über seine Kreditwürdigkeit. Beweisführung kann man hier nicht machen, ich gehe nur von den Sachverhalten aus, wie sie hier geschildet werden.
Ob hier wirklich Betrug vorliegt,müsste anhand Konkreter
Ermittlungsarbeit geklärt werden…
Eine „Eidesstattliche Versicherung“ vor über einem Jahr heißt
ja noch lange nicht,das die Betreffende Person zum Zeitpunkt
der Darlehensvergabe Insolvent war…
Ist klar. Aber der Sachverhalt legt es nahe. Sehr, sehr nahe. Wenn nicht, ist es kein Betrug.
Levay
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Hallo Levay,
Nein,das geht aus dem Posting keineswegs hervor…
nur das der Betreffende vor einem Jahr eine EV abgegeben hat…
mfg
Frank
Stimme aus der Praxis
Hallo!
das Strafrechtliche bringt fast gar nix;
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das eine ganze Menge bringen kann, nämlich Geld! Sobald die polizeiliche Vorladung im Briefkasten liegt, werden hartnäckige Schuldner zu reuigen Sündern und haben plötzlich das Geld. Das klappt nach meiner Erfahrung auch, wenn der Gerichtsvollzieher schon längst abgewunken hat. Hat der Schuldner gezahlt, zieht man den Strafantrag zurück, die StA stellt sofort ein und alle sind glücklich.
Das geht natürlich nur, wenn an dem Betrugsvorwurf auch wirklich was dran ist. Sonst bewegt sich die Staatsanwaltschaftsmaschinerie am Ende noch in die falsche Richtung…