Hallo zusammen,
ich hätte da mal folgende Frage: Wie hoch stehen die Chancen, von einem privaten Schuldner eine Summe von 530,-€ einzuklagen, wenn lediglich mündliche Verträge (mit drei Zeugen) bestehen? Die Summe setzt sich zusammen aus Mietschulden(480,-€) und Schadensersatz für zerstörtes Eigentum (50,-€). Rechtschutzversicherung ist vorhanden. Vielen Dank schon mal im Vorraus. Mfg, Sebastian
guten Tag,
die Chancen stehen gut, Sie haben ja die Zeugen, die den Vertrag bestätigen können. Auch mündliche Verträge sind einzuhalten. Wenn Sie eine rechtschutzversicherung haben, ist Ihr prozeß0risiko quasi gleich null. Ich würde aber den Schuldner nochmals schriftlich auffordern, die Forderung auszugleichen, bevor Sie zum Anwalt gehen und Klage einriechen (Verzug). Dann können Sie die Anwaltskosten in jedem Fall vom Gegner mit einfordern.
MfG: Antje Reichert
Hallo Antje,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab schon einen Termin beim Rechtsanwalt. Danke nochmals.
MfG, Sebastian Hoffmann