Schulden eintreiben nah vollstreckbarem Titel

Hallo

hätte mal eine Frage bez. Vorgehensweise nach einem vollstreckbaren Titel:

Person A hat für Person B einen Handyvertrag geschlossen, die Rechnungen wurden immer von A zu B weitergegeben. Erst als Post von Inkasso kam hat A die Post geöffnet und erfuhr das die Zahlungen an den Anbieter nicht gezahlt wurden.

A hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, die Forderung an den Anbieter wurde beglichen und gegen B ein Mahnverfahren eröffnet. Der Grichtsvollzieher hat pfänden wollen, B hat aber nix und arbeitet auch nicht. Ein vollstreckbarer Titel gegen B wurde erwirkt.

Meine Frage ist nun:
Wie muss A nun weiter vorgehen um zu prüfen ob B mittlerweile wieder zu Geld gekommen ist???
Muss A wieder einen Gerichtsvollzieher schicken?
Was passiert wenn B umgezogen ist und A nicht weiß wohin?

Über ein paar Tipps würde A sich freuen

MFG M. Martin

Hallo,

A kann die Forderung hier nur „Überwachen“ und darauf hoffen, dass B wieder zu Geld kommt. Hier stellt sich die Frage, ob B gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine sog. Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat.

Eine solche eV ist 3 Jahre gültig. Innerhalb dieser drei Jahre ist es wenig sinnvoll der Gerichtvollzieher erneut zu beauftragen, wenn man nicht stichhaltige Anhaltspunkte dafür hat, dass sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners geändert hat.

Bei Umzügen helfen Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder bei Umzungsregistern weiter.

Im Übrigen kann man die Forderungsüberwachung und Beitreibung auch einem Inkassounternehmen oder besser einem Rechtsanwalt überlassen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo,

Hallo,

Die Frage paßte ganz gut, daher wäre noch etwas zum weiteren Ablauf
im " Dunkeln "

Bei Umzügen helfen Anfragen beim Einwohnermeldeamt oder bei
Umzungsregistern weiter.

Welche der Behörden wäre denn empfehlenswerter, wenn absolut nicht bekannt wäre, ob und wohin ein Schuldner umgezogen sein könnte ?

Im Übrigen kann man die Forderungsüberwachung und Beitreibung
auch einem Inkassounternehmen oder besser einem Rechtsanwalt
überlassen.

Wären beide Möglichkeiten jeweils für den Gläubiger mit Kosten verbunden ?
Könnte in etwa eingeschätzt werden, wie hoch die Kosten wären ?

Viele Grüße
Bernhard Kelz

mfg

nutzlos