Hallo Experten,
habe mir eine halbe Stunde Zeit genommen und mal im Netz gestöbert, bei den Erläuterungen zur Gütertrennung habe ich aber nichts über Verbindlichkeiten gefunden.
Bedeutet die viel zitierte „strikte Trennung von Vermögen“ dann auch, dass Schulden strikt getrennt werden, auch beim Erbe?
Bin für jeden Kommentar dankbar, Gruß
Paco
Hallo Paco,
du kannst ein Erbe ausschlagen. Dann bekommst du weder die Schulden noch alle anderen Dinge, die dem Verstorbenen gehört haben. Du solltest damit aber nicht zu lange warten, die Frist dafür ist ziemlich kurz.
Viele Grüße
Anne
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Hallo Anne,
das Ganze ist schon etwas komplizierter.
Da der Verstorbene viel für den gemeinsamen Haushalt gekauft hat und sie trotz der Gütertrennung ein gemeinsames Konto geführt haben denke ich, dass viele Einrichtungsgegenstände auch dem Erben zugesprochen werden. Muss man wohl überlegen, ob man nicht doch lieber die Verbindlichkeiten übernimmt.
Vielen Dank
Paco
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