Schulden erben

Hallo liebe Experten,

Wenn ein Vater ( hoch verschuldet ) vor NICHT GANZ 10 Jahren sein Erbe ausgeschlagen hätte, welches dann seine Kinder geerbt hätten, nun versterben würde, könnten dann Gläubiger des dann Verstorbenen ihre Ansprüche gegenüber der Kinder geltend machen, wenn diese das Erbe des oben genannten Vaters ( wegen der „Alt“- Schulden? ) nun ausschlagen würden?
Vielen lieben Dank für‘s antworten

Häh?
Also wir haben Oma, Papa und Raquel? Oma hinterlässt ein bissle Kohle, das Erbe schlägt Papa aus und Raquel erbt das? Dann stirbt Papa, hat Schulden und Raquel wird das Erbe ausschlagen? Und nun fürchtet Raquel, dass sie aus Omas Erbteil Papas Schulden begleichen muss?

Wenn jemand in D für seine minderjährigen Kinder ein Erbe ausschlagen will, tritt das Vormundschaftsgericht in Aktion. Dem gegenüber muss der Erziehungsberechtigte nämlich glaubhaft machen, dass die Erbausschlagung nicht zum Nachteil des Kindes ist, sprich: dass das Kind nur Schulden erben würde.

Achtung, ich bin kein Rechtsanwalt und meine diesbezgl. Kenntnisse entspringen der eigenen Erfahrung, die aber bereits 20 Jahre alt ist. Ich denke aber, dass sich die Rechtsprechung nicht zu Ungunsten der Erben geändert hat.

Schöne Grüße
Ann da Cava

Hallo Jana,

Ja genau, so, nur andere Personen.

Die Oma starb Ende März 2009.
In Sozialangelegenheiten glaube ich müssen zumindest Schenkungen 10 Jahre und MEHR zurückliegen, dass diese nicht mehr angetastet werden könnten?!

Frage ist eben, ob es in diesem Fall ebenso eine vergleichbare Frist gibt, oder ob die dann eingetretenen Erben sicher sind, wenn sie nun das zu erwartende verschuldete Erbe des Vaters ausschlagen würden
Frau_Jana_Boemer Frau_Jana_Boemer
17. January
Häh?
Also wir haben Oma, Papa und Raquel? Oma hinterlässt ein bissle Kohle, das Erbe schlägt Papa aus und Raquel erbt das? Dann stirbt Papa, hat Schulden und Raquel wird das Erbe ausschlagen? Und nun fürchtet Raquel, dass sie aus Omas Erbteil Papas Schulden begleichen muss?

Moment mal, da hatte ich ganz übersehen: Der Vater hatte für sich selbst das Erbe ausgeschlagen. Natürlich darf er das. Was haben die Kinder jetzt damit zu tun? Und was eine Schenkung?

Die Furcht ist unbegründet.

Sie hat doch das (verschuldete) Erbe des Vaters ausgeschlagen. Damit sind die Schulden des Vaters erledigt. Der Gläubiger muss sie verschmerzen, sie sind nicht mehr einforderbar !
Das frühere Ausschlagen des Erbes des Vaters und damit Nachrücken der Kinder(als Nachrücker in der Erbfolge) hat damit überhaupt nichts zu tun.

Es war vielmehr sehr geschickt, dass der Vaters zu Gunsten seiner Kinder ausgeschlagen hat.

mfG
duck313

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