folgendes Problem:
Ein Mann kommt aus nicht ganz einfachen Verhältnissen und hat in den letzten knapp 6 Jahren schon tausende Euro an Schulden abbezahlt, die immer wieder neu reingeflattert kamen.
Nichts davon ist nachvollziehbar, aufgrund fehlender Unterlagen.
Aber scheinbar hat seine Mutter/ ihr Freund fleißig auf seinen Namen eingekauft.
Dann, wieder 420€/ Vollstreckungsbescheid von 1999, da war er noch nicht mal volljährig.
Nun bekommt er die Auskunft, dass dieser Bescheid, jedoch trotzdem rechtskräftig ist, da dem offenbar nicht widersprochen wurde und zwar für 30Jahre (Verjährungsfrist).
Er weiß nicht mehr weiter.
Kann man sich nicht irgendwie vor sowas schützen oder wenigstens herausfinden, was und wo noch offen ist?
Nicht nachvollziehbare regelmäßige Forderungen (verschiedener Inkassos) müssen doch irgendwie trotzdem einzuschränken sein.
Außerdem wieso haben die eigentlich das Recht, 10 Jahre lang nichts zu tun und trotzdem Zinsen zu verlangen?
Wer ist „ein Mann“ ? Welche Funktion hat „Killermiau“?
Zum Sachverhalt: Titulierte Forderungen kommen nicht einfach so reingeflatter. Gläubigerforderung werden in der Regel über Mahn-/Vollstreckungsbescheide geltend gemacht und es gibt damit verbunden Wider-und auch Einspruchsfristen. Wenn diese Fristen nicht genutzt werden und verstrichen sind kann der Gläubiger 30 Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
An wen und welche Adresse erfolgte die Zustellung?
Am Besten sollte sich „ein Mann“ mit der örtlichen Schuldnerberatung in Verbindung setzen und sich auch überlegen ob er gegen den Freund oder die Mutter eine Strafanzeige oder Unterlasunganklage stellt.
das Problem ist, dass die Mutter nicht mehr lebt und Nachweise sind rar, bzw. Unterlagen egal zu welchem Bereich gibt es nicht. Da wir im Keller nur Unmengen an ungeöffneten Briefen fanden und nichts davon noch zuzuordnen war, haben wir nach 2 Wochen Sortierarbeit aufgegeben.
Ich bin mit ihm seit etwa 1 Jahr verheiratet und reingeflattert kommen immer wieder Briefe, also Mahnungen.
In diesem Fall war es mit Betreff: Vollstreckuungsbescheid XYZ vom 07.07.1999
Der Verbraucherschutz konnte uns auch nicht wirklich weiterhelfen.
Die allgemeine Darstellung war nur wegen der Forenregeln, wollte nicht gleich gelöscht werden
es tut mir leid das ich nicht adäquat antworten kann, denn es sind noch sehr viele Fragen ungeklärt. Ich empfehle euch beiden dringend, alle Unterlagen die irgendetwas mit Forderungen zu tun haben herauszusuchen und erstmal in einem Ordner abzuheften. Jedes Mahnschreiben, jeder Vollstreckungsbescheid ist wichtig. Es ist für jeden Bürger einmal im Jahr möglich, kostenlos eine Schufa auskunft zu verlangen. Die holt ihr euch auch dazu. Dann legt ihr euch eine Übersicht an was noch offen ist und was noch geklärt werden muss. Das mit den 10 Jahren ist nicht unüblich, denn wenn der Gläubiger einen Titel hat kann er 30 Jahre lang vollstrecken bis er das Geld hat.
Daher alles zusammensuchen, schufaauskunft einholen und sämtliche Kontoauszüge heraussuchen. Beantragt bereits jetzt einen Termin in der Verbraucherzentrale zur Schuldnerberatung. Manche ARGE Agenturen bieten auch eine Schuldnerberatung an. Die ist kostenlos!
Ich würde mir je nach höhe und aussichten ernsthaft überlegen die Privatinsolvenz anzustreben. Dafür braucht ihr ebenfalls alle unterlagen wie oben genannt. Ich wünsche euch alles gute und weiss wie schwer die Situation ist. Ebenso ist der Schritt in die Insolvenz nicht sehr einfach weil der Menschliche Stolz gigantisch ist.
Sollten noch Fragen offen sein, könnt ihr mich gern per PN anschreiben!
und noch etwas ergänzendes was Ihn dazu bewegen könnte die Private Insolvenz zu beantragen: Ist das verfahren erstmal eröffnet - ist er unantastbar. Dann kann ihm nichts mehr gepfändet werden und die zinsen und rechnungen und gebühren haben ein spontanes Ende. Die meisten Gläubiger verzichten in so einem Fall teils auf bis zu 80% oder mehr der Gesamtforderung - hauptsache die bekommen noch etwas und gehen nach den 7 jahren nicht leer aus. Mit dem abbezahlen aus der Inso heraus ist es möglich diese dann auch entsprechend zu verkürzen und das kann manchmal recht fix gehen! Lasst euch da wirklich mal gut beraten - Insovenzrettungsschirm bietet absolution!
Naja diesmal sind es zum Glück nur 400€, aber es kommt halt immer wieder was.
Unterlagen heben wir natürlich alle auf, aber eben erst seit 6 Jahren, da alles was davor war, nie angetastet wurde.
Ist nicht so einfach sich mit 6-7 Umzugskartons voller ungeöffneter Briefe zu befassen…
Danke für die Hilfe, ich denke wir werden es noch einmal über den Gläubiger selbst versuchen und einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen.
Vorhin bekamen wir vom Gläubiger die Auskunft, dass die schon lange nicht mehr mit dem Inkassobüro arbeiten würden, evtl. haben wir ja die Chance auf ein Schreiben, dass sie die Forderung fallen lassen…
Schulden der letzten 3 Jahre können nachgefordert werden. NUR ein Mahnbescheid kann dabei eine Frist
unterbrechen. Das bedeutet; wenn irgend jemand kommt - auch ein Inkassounternehm. und will Geld haben u. hat sich Jahre nicht gemeldet, NICHTS ZAHLEN. Und sollte das Ink.Untern. einen Mahnbeschei schicken, dann Widerspruch erheben, -. kann man selbst machen - oder man geht zum Gericht - läßt sich einen Rechtspfleger geben u. der macht das dann für Dich.
ACHTUNG - wenn d. Mutter z.B. einkaufen war auf Namen des Sohnes, so MUSS der Gläubiger u. somit der Verkäufer NACHWEISEN das Dein Mann eingekauft hat. Kann der Gläubiger das nicht - so hat der Gläubiger schlechte Karten.
Ein Vollstreckunsgbescheid ist auch bei miderjährigen u. Umständen rechtskräftig u. aus den Vollstreckunsgbescheid kann 30 Jahre vollstreckt werden. Daran ist nichts zu ändern. ACHTUNG - ich würde dem Gläubiger eine Ratenzahlung anbieten.
TIP: Alles nur schriftlich machen, nix anrufen, nix mündlich - nur schriftlich. Wenn Ihr zu einer Behörde geht - immer zu zweit - niemals alleine.
Wenn Deinem Mann die Schulden über den Kopf wachsen, sollte er auch zu einem Rechtspfleger gehen u. Privatinsolvenz beantragen. Muss nicht jeder wissen. Dauert sechs Jahre - aber danach ist der Vollstreckunsgbescheid u. alles andere futsch. !!! Er ist schuldenfrei. !!!
Keine Zahlungen mehr leisten wenn der Gläubiger nicht nachweisen kann, woher die Schulden stammen .!!!
also zu allererst einmal muss gegen den Vollstreckungsbescheid (VB) vorgegangen werden, da hier augenscheinlich ein Vertrag eingegangen worden ist, wo der der Mann nicht volljährig war. Hier hätte schon beim Erlass des Mahnbescheides, welcher dem Mann zugestellt worden ist, ein Widerspruch ausgesprochen werden müssen. Jetzt sollten Sie damit zum Anwalt gehen.
Einsehen können Sie die Forderungen durch eine Schufaauskunft. Einmal im Jahr kostenlos möglich. www.meine-schufa.de
Ein Vertrag kann 13 Jahre geltend gemachten werden. Die Verjährungsfrist + Hemmung, macht die 13 Jahre. Auch die Zinsen können berechnet werden. Allerdings nicht für 10 Jahre. Hier können Sie gegen vorgehen und die verjährten Zinsen ausbuchen lassen. Das können Sie verlangen.
Ansonsten würde ich mal gegen den Freund/Mutter Strafanzeige stellen wegen Identitätsmissbrauchs. Was da geschieht kann ja nicht rechtens sein. Dann hört die ganz schnell auf, wenn z.B. noch belegt werden kann, dass der Mann z.B. noch nicht volljährig war und jetzt schon ein VB vorliegt für einen Vertrag der damals gar nicht getätigt worden sein konnte.
Man kann beim Amtsgericht nachfragen,was dort in der Schuldnerkartei eingetragen ist.
An Inkassos wird grundsätzlich nicht bezahlt sondern nur an en Gläubiger direkt.Es sei denn das Inkasso hat die Forgerung gekauft.Aber auch gier wird nie die volle Summe gezahlt sondern immer mit Vergleichen gearbeitet.
Ein Vergleich ist übrigens KEINE Ratenzahlungsvereinbarung.Bei jeder einzelnen Forderung darauf bestehen den Nachweis der Vertretung vorzulegen. Das hat den Vorteil,dann man dann weiss wer der Gläubiger überhaupt ist.Ohne diesen Nachweis gibt es gar nix. Guck auch mal hier http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf
Danke für eure vielen Antworten
Das klingt alles zumindest insgesamt positiv und so als hätten wir zumindest eine Chance nicht wieder den gesamten Betrag zahlen zu müssen.
Schufa Auskunft haben wir schon vor einer Weile eingeholt, da ist kein einziger Eintrag, Prozente sind absolut okay bei 98% oder so.
Wir werden wohl nächste Woche direkt nochmal beim Gläubiger anrufen und nachfragen, die zuständige Person hatte diese Woche Urlaub und anschließend, sollten wir da nicht weiter kommen, fordern wir erst mal ein paar Unterlagen und Nachweise an.
Vielen Dank für die Tipps
Wünsche euch frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!