Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass dein Stiefvater mit dieser geringen Rente unter der Pfändungsgrenze von 989,99 Euro liegt. Das Einkommen bis zu dieser Grenze ist pfandfrei. Niemand kann ihm dieses Geld wegnehmen. Der Gläubiger kann also nicht wirklich was machen, nur drohen.
Wenn dein Stiefvater aber noch andere Schulden hat, macht es erstmal keinen Sinn, ausgerechnet diese eine Forderung zu begleichen. Da geht es darum, sich einen Gesamtüberblick über die Schuldenlage zu verschaffen. Sollte dann eine Ratenzahlung möglich sein bei diesem geringen Einkommen, sollte man alle Schulden mit einbeziehen und einen Gesamtregulierungsplan erstellen. Das kann man mit Hilfe einer Schuldnerberatung, die kostenlos berät, wenn sie seriös ist, zusammen tun.
Der Gläubiger kann, wenn er einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid hat, aber auch das Konto deines Stiefvaters pfänden lassen. Dort ist die Rente keine Rente mehr, sondern Guthaben. Hier kann dein Stiefvater sein Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Die Bank muss das akzeptieren, da Gesetz. Damit ist auf dem Konto automatisch ein Guthaben in Höhe von 985,15 Euro pfandfrei. Das geht aber nur, wenn er alleine das Konto hat. Ein P-Konto kann man immer nur als Einzelperson haben. Wenn er also dieses Konto eingerichtet hat, kann nicht nur dieser Gläubiger nichts mehr tun, sondern auch alle anderen. Das Existenzminimum muss für jeden Menschen gewährleistet sein, auch dann, wenn er Schulden hat.
Sollte er aber tatsächlich Zahlungen leisten wollen, dann nur im Rahmen eines Gesamtschuldenkonzeptes. Dabei lässt man sich am besten von einer Schuldnerberatungsstelle helfen.
Unter www.forum-schuldnerberatung.de findest du Adressen von solchen Beratungsstellen, aber auch nähere Informationen zu Pfändungen, Pfändungsgrenzen, P-Konten etc…
Keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher. Der darf in einer normal eingerichteten Wohnung gar nichts mehr pfänden, nur Luxusgegenstände wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Pelze, wertvollen Schmuck, Perserteppiche und solche Dinge, die man nicht wirklich zum Leben braucht. TV, wenn nicht extrem teuer gewesen und bezahlt, ist unantastbar. Man hat das Recht auf Teilhabe am Leben. Besonders, wenn man, wie dein Stiefvater auch noch krank ist. Der Gerichtsvollzieher kommt und geht wieder, wenn nichts zu holen ist.
Nicht einschüchtern lassen von Drohungen wie, Haftbefehl. Das ist Quatsch. Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis, es sei denn es handelt sich um eine nicht bezahlte Geldstrafe (=einzige Ausnahme). Aber auch da kann man Ratenzahlung vereinbaren. Wegen Schulden verhaftet werden kann man nur, wenn man sich permanent weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das ist eine Offenlegung der finanziellen und persönliche Verhältnisse mittels eines Fragebogens. Da kann man dann per Haftbefehl zum Amtsgericht gebracht werden. Dann gibt man die eidesstattliche Versicherung ab und geht danach nach Hause. Gefängnis ist nicht.
Ich hoffe, ich konnte dir ein paar nützliche Dinge zu deinen Fragen sagen.
Viele Grüße
Micha