Schulden - Frage zu einem Vergleich

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht darum dass mein Stiefvater 380€ Schulden bei einem Versandhandel hat. Hört sich wenig an, aber er selbst ist aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig und bekommt nur eine kleine Rente in Höhe von knapp 800€. Er kann den Betrag also nicht auf einmal zahlen. Arbeiten wird er nie wieder können. Andere Schulden gibts auch noch, aber ich weiß nicht in welcher Höhe.

Nun hat der Gläubiger geschrieben dass er auf einen Teil der Schulden verzichten will und er wartet auf ein Vergleichsangebot. Wieviel ist in dem Fall realistisch?

Viele liebe Grüße

Hallo Mr. Boom,

realistich sind grundsätzlich Angebote von 30-50 % der Gesamtforderung. Dann kommt es darauf an wie man verhandelt bzw. welche Cnachen sich ein Gläubiger ausrechnet, um an sein Geld zu kommen.

Mit freundlichem Gruß

Das kann man so nicht sagen. Zunächst sollte zumindest die Hauptforderung bezahlt sein, und vielleicht noch ein wenig drauf.

Sollte man sich aber gut überlegen, wenn noch andere Schulden da sind, die nicht geregelt sind. Der eine Gläubiger ist erledigt und dann macht der nächste Probleme.

Also: Stiefvater zur Schuldnerberatung bringen.
Übrigens eine hilfreiche Seite: Forum Schuldnerberatung http://www.f-sb.de.
Alles Gute

Also die Info´s sind etwas spärlich, normalerweise ist es so, wenn der Gläubiger schon ein Vergleich macht ist meistens schon ein Gerichtsverfahren vorher gegangen.

Da dein Stiefvater unter der Pfändungsgrenze liegt ist bei Ihm nichts zu holen. Fairer Weise muß man immer mal daran denken, das er ja eine Ware erhalten hat die er benutzt, also das auch zahlen muß, wenn es ihm schwerfällt hätte er auf Raten bestellen sollen.
(Wer sich Ware bestellt und im voraus weiß das er die nicht zurück zahlen kann, beginnt einen Betrug nachdem Strafgesetztbuch,wobei bei Betrugsabsichten auch Haftstrafe steht wenn jemand zahlungsunfähig ist). Ich würde den bei der geringen Rente 10,- Euro Monatlich über 12 Moanate anbieten. Wenn die dann sagen 18 Monate und 15 Euro wäre das auch o.K. Aber erst mal niedrig ansetzten, so das die dann noch Spielraum haben und sehen das er zahlungwillig ist, auch nicht vergessen noch auf die anderen Schulden hinweisen. Aber mehr wie 15 Euro über 18 Monate nicht einlassen.

Bitte bedenkt aber, wenn er 1x die Rate nicht bezahlt, wird wieder der volle Betrag fällig.

Es gibt für Vergleiche keine regeln für die Höhe. Ist reine Verhandlungssache. Bei 800 Euro einkünften ist die Pfändungsgrenze eh nicht errrechu und da ist nix pfändbar. Das dem Gläubiger glas klar machen. Damit dr weiß. dass sein geld eigentlich verloren ist und erfroh sein kann wenn er überhauptz noch irgend etwas gekommt.

Mit 120 euro als Vergleichssumme würde ich mal anfangen ,aber dass auch nur im 2 Raten.
Wenn der nicht darauf eingeht, dann die Summe reduzieren, weil er leider jertzt schon an einen anderen Gläubiger die 120 euro gezahlt hat und nun nur noch 80 oder so zur verfügung steht. Reine Nervensache -))))

Hallo…
am Besten Du listest alles auf was Dein Stiefvater an Ausgaben/Einnahmen mtl. hat und schaust was am Ende übrig bleibt. Besser wäre evtl. den Gläubiger mitzuteilen, dass er mtl. einen bestimmten Betrag abbezahlen könnte (z.B. 50,–) bis die Summe bezahlt ist - wären hier 7 Mtraten zu 50,-- und 1 zu 30,–
Denn bei einer Vergleichssumme muss er alles auf einmal zahlen, also z.B. 200,-- auf einmal. Ist die Frage dann was mehr „weh tut“. Denn Ratenzahlung mit Vergleichssumme werden sie nicht annehmen…

Diese Auflistung oben kannst Du u.U. auch an den Gläubiger emailen, damit er sieht, dass die Angaben „Hand und Fuß“ haben…

Wünsche Euch viel Glück und alles Gute

Victoria

Hallo :smile:

Nun hab ich den Beitrag endlich wiedergefunden…

Also, es ist so, dass ihm auch bei einem Vergleich Ratenzahlung angeboten wurde. Das wäre nicht das Problem. Ich kann das Verhalten von ihm und meiner Mutter nicht nachvollziehen… Aber sowas solls wohl geben. Ich urteile nicht und versuche nur zu helfen.

Es ist so, dass auch noch andere Schulden da sind, um genau zu sein einige tausend. Ich bin gerade dabei das alles in Erfahrung zu bringen und wühle mich durch Papierkram.

Viele Grüße

Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass dein Stiefvater mit dieser geringen Rente unter der Pfändungsgrenze von 989,99 Euro liegt. Das Einkommen bis zu dieser Grenze ist pfandfrei. Niemand kann ihm dieses Geld wegnehmen. Der Gläubiger kann also nicht wirklich was machen, nur drohen.
Wenn dein Stiefvater aber noch andere Schulden hat, macht es erstmal keinen Sinn, ausgerechnet diese eine Forderung zu begleichen. Da geht es darum, sich einen Gesamtüberblick über die Schuldenlage zu verschaffen. Sollte dann eine Ratenzahlung möglich sein bei diesem geringen Einkommen, sollte man alle Schulden mit einbeziehen und einen Gesamtregulierungsplan erstellen. Das kann man mit Hilfe einer Schuldnerberatung, die kostenlos berät, wenn sie seriös ist, zusammen tun.
Der Gläubiger kann, wenn er einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid hat, aber auch das Konto deines Stiefvaters pfänden lassen. Dort ist die Rente keine Rente mehr, sondern Guthaben. Hier kann dein Stiefvater sein Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Die Bank muss das akzeptieren, da Gesetz. Damit ist auf dem Konto automatisch ein Guthaben in Höhe von 985,15 Euro pfandfrei. Das geht aber nur, wenn er alleine das Konto hat. Ein P-Konto kann man immer nur als Einzelperson haben. Wenn er also dieses Konto eingerichtet hat, kann nicht nur dieser Gläubiger nichts mehr tun, sondern auch alle anderen. Das Existenzminimum muss für jeden Menschen gewährleistet sein, auch dann, wenn er Schulden hat.
Sollte er aber tatsächlich Zahlungen leisten wollen, dann nur im Rahmen eines Gesamtschuldenkonzeptes. Dabei lässt man sich am besten von einer Schuldnerberatungsstelle helfen.
Unter www.forum-schuldnerberatung.de findest du Adressen von solchen Beratungsstellen, aber auch nähere Informationen zu Pfändungen, Pfändungsgrenzen, P-Konten etc…
Keine Angst vor dem Gerichtsvollzieher. Der darf in einer normal eingerichteten Wohnung gar nichts mehr pfänden, nur Luxusgegenstände wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Pelze, wertvollen Schmuck, Perserteppiche und solche Dinge, die man nicht wirklich zum Leben braucht. TV, wenn nicht extrem teuer gewesen und bezahlt, ist unantastbar. Man hat das Recht auf Teilhabe am Leben. Besonders, wenn man, wie dein Stiefvater auch noch krank ist. Der Gerichtsvollzieher kommt und geht wieder, wenn nichts zu holen ist.
Nicht einschüchtern lassen von Drohungen wie, Haftbefehl. Das ist Quatsch. Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis, es sei denn es handelt sich um eine nicht bezahlte Geldstrafe (=einzige Ausnahme). Aber auch da kann man Ratenzahlung vereinbaren. Wegen Schulden verhaftet werden kann man nur, wenn man sich permanent weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das ist eine Offenlegung der finanziellen und persönliche Verhältnisse mittels eines Fragebogens. Da kann man dann per Haftbefehl zum Amtsgericht gebracht werden. Dann gibt man die eidesstattliche Versicherung ab und geht danach nach Hause. Gefängnis ist nicht.
Ich hoffe, ich konnte dir ein paar nützliche Dinge zu deinen Fragen sagen.
Viele Grüße
Micha

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

bei einem Vergleichsvorschlag sollten Sie nicht mehr wie 50% der Gesamtschulden inkl. aller Zinsen und Kosten anbieten unter der Vorgabe, dass bei Annahme des Vergleichs auch die Summe dann zur Verfügung steht. Denn die Zahlung muss dann innerhalb kurzer Zeit erfolgen, sonst ist der Vergleich verwirkt und gegenstandlos.

Da Ihr Stiefvater über nur eine Einkommen von 800 € verfügt fällt er unter die Pfändungsgrenze von 989,99 € monatliches Nettoeinkommen. Ihrem Stiefvater kann somit kein Einkommen gepfändet werden.

Wenn Sie einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, sollten Sie dies in dem Anschreiben auf jeden Fall mit bekanntgeben, denn dann weiß der Gläubiger gleich, dass Sie aktuell auf einen sehr guten Wissensstand sind und es besser ist den Vergleich anzunehmen als gar kein Geld zu bekommen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen