Hallo WWWler,
angenommen, eine alleinerziehende Mutter hat Schulden. Manche Kinder der Mutter wohnen noch bei ihr im Haushalt, andere sind ausgezogen und haben geheiratet (und haben damit einen anderen Familiennamen angenommen).
Können die Gläubiger ihre Forderungen an die Kinder richten?
Es wäre nett, wenn hier diejenigen antworten würden, die über konkretes Wissen und/oder ensprechende Erfahrungen verfügen.
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe!
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
solange die Knmder keine Schuldübernahmeerklärung oder eine Bürgschaft quitiert haben, geht da nix. Fürdie Schulden ist die Mutter vernatwortlich.
Anders ist es da im Erbfall. Soll und Haben kann vererbt werden.
Christian
Hallo!
Können die Gläubiger ihre Forderungen an die Kinder richten?
Grundsätzlich nicht, solange die Mutter noch lebt.
Es wäre nett, wenn hier diejenigen antworten würden, die über
konkretes Wissen und/oder ensprechende Erfahrungen verfügen.
Weiterhin viel Glück mit Deinem frommen Wunsch. Ich mag Menschen mit Illusionen…
Hallo,
es spielt wirklich überhaupt gar keine Rolle, wer da volljährig ist oder geheiratet hat oder ausgezogen ist. Es gilt der Grundsatz: Für seine Schulden steht jeder selbst ein und zwar ausschließlich und allein.
So, von Grundsätzen sind aber Ausnahmen möglich, aber ich denke, von solchen Ausnahmen - ich denke insbesondere an die Bürgschaft - hättest du schon geschrieben, wenn es hier so etwas geben würde.
Bleibt als theoretische Möglichkeit noch an das Erbe zu denken, wobei ein Erbe ausgeschlagen werden kann. Das ist sicher ein Thema für sich. Fakt ist jedenfalls: Man kann nicht nur Guthaben, sondern auch Schulden vererben.
Levay
Hallo, Matthias!
Nur wenn die Mutter stirbt und die Kinder ihr Erbe annehmen (sie können das Erbe auch ausschlagen!), übernehmen sie auch ihre Schulden mit.
Maria
Danke…
…Euch allen für Eure hilfreichen Antworten!
Ihr wart Euch ja sehr einig
!!!
Gruß
Matthias