Schulden Haftung Ehepartner

Hi!

Angenommen, ein Ehepaar zieht in eine Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau.

Weiter angenommen, der Mann verdient so gut, dass er (und namentlich nur er) bei der Stadt eine Fehlbelegungsabgabe zahlt. Auf den Rechnungen würde immer nur sein Name stehen…

Nun wird dieser Mann längere Zeit arbeitslos, und es laufen einige Dinge mit dem zuständigen Wohnungsamt schief, so dass ein Rückstand entsteht.

Kann dann die Frau als Drittschuldner in Anspruch genommen werden, und die Stadt nach vergeblichen Versuchen, den Mann zu pfänden eine Lohnpfändung bei der Frau durchsetzen?

LG
Guido

Hi!

Wie ich aus eigener Erfahrung(4,5 Jahre Scheidung) unter anderem weis, spielt es in einer Ehegemeinschaft überhaupt keine Rolle wer was unterschreibt oder gewußt hat oder…

Für anfallende Schulden werden IMMER beide zur Rechenschaft gezogen.
Wenn bei einem nichts zu holen ist kommt der Partner dran, ob er was dazu kann oder nicht.
Ist leider 100% legitim.

Gruß Longwolf

Kann nicht sein!
Hi!

Danke für Dein Feedback, aber das kann nicht sein!

Bei Darlehensverträgen bspw. haftet der Ehepartner nur, wenn er den Vertrag mit unterschrieben hat!
Keine Ahnung, wo das steht, aber durch die Zusammenarbeit mit einer Bank (Darlehensvermittlung) ist mir das zumindest bekannt.

LG
guido

Hi Guido, nur wenn die Ehefrau irgendeine Haftungs-/Verpflichtungserklärung mit unterschrieben hat. Ansonsten nein. Ein Ehepartner haftet keinesfalls automatisch für den anderen. Gruss, Eva

Hi!

Danke für Dein Feedback, aber das kann nicht sein!

Bei Darlehensverträgen bspw. haftet der Ehepartner nur, wenn
er den Vertrag mit unterschrieben hat!
Keine Ahnung, wo das steht,

Das steht nirgends, weil es logisch ist. Niemand kann einen anderen einfach so mitverpflichten. Es gibt allerdings im Eherecht die ehemals „Schlüsselgewalt“ genannte Institution. Wenn ein Ehegatte Geschäfte zur Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs tätigt, dann wird automatisch der andere Ehegatte mitverpflichtet.

Frank

Da soll einer durchsteigen
Hi!

Wenn ein Ehegatte Geschäfte zur Angemessenen Deckung des
Lebensbedarfs tätigt, dann wird automatisch der andere
Ehegatte mitverpflichtet.

Das habe ich irgendwo gelesen, aber nicht verstanden (glaube ich) :wink:

Ist es also so, dass Schulden, die ein Ehepartner macht, weil sie aus dem normalen Zusammenleben entstehen (also Miete, Fehlbelegungsabgabe Lebensmittel, Heizung, Strom) dann auf die Ehefrau übertragen werden können?

(dann hätte ich es nämlich doch richtig verstanden)

LG
Guido

Hallo!

Ist es also so, dass Schulden, die ein Ehepartner macht, weil
sie aus dem normalen Zusammenleben entstehen (also Miete,
Fehlbelegungsabgabe Lebensmittel, Heizung, Strom) dann auf die
Ehefrau übertragen werden können?

Nein. Es geht hier um Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, also Nahrung, Kleidung, Haushaltsgeräte, die Reperatur derselben, Abschluss einer Hausratsversicherung etc.
Es geht nicht um: Abschluss eines Bausparvertrages, Kauf eines Hauses, Mieten einer Wohnung etc.

Frank

Danke
Hi!

Dann hätte also im fiktiven Fall die Stadt etwas gemacht, was sie nicht darf?

Könnte man dagegen vorgehen?

Ich weiß, dass ich nerve :wink:

LG
Guido

Hi!

Dann hätte also im fiktiven Fall die Stadt etwas gemacht, was
sie nicht darf?

Das wollte ich damit nichts sagen…Ich würde in dem fiktiven Fall mal vorschlagen, einen Blick in das Wohnraumförderungsgesetz zu werfen und in die entsprechend dazu ergangenen Ländergesetze.
Im Grundsatz ist da geregelt, dass die Mieter u.U., wenn sie also die Einkommensgrenze überschreiten, eine Ausgleichszahlung leisten müssen. Ist die Frau also nicht Mieterin, wäre sie fein raus.

Ist sie aber leider nicht:
§ 34 Absatz 7 des Wohnraumförderungsgesetzes:
Für die Zwecke des Ausgleichs von Fehlförderungen nach diesem Abschnitt sind sonstige Wohnungsinhaber den Mietern gleichgestellt.

Im Ergebnis könnte die Behörde also die entsprechenden Beträge auch von der Ehefrau fordern…nach meiner bescheidenen Auffassung jedenfalls…

Gruß,

Frank

Hi Guido, nur wenn die Ehefrau irgendeine
Haftungs-/Verpflichtungserklärung mit unterschrieben hat.
Ansonsten nein. Ein Ehepartner haftet keinesfalls automatisch
für den anderen.

Es macht immer Sinn, bei einem Sachverhalt auch mal einen Blick in das betreffende Gesetz zu werfen. Wir sind ja hier auch nicht bei Bankgeschäften oder beim Autokauf, sondern im öffentlichen Recht. Und da ist vieles anders, so auch hier, wie ich unten glaube richtig erklärt zu haben.

Frank

Danke !!!
Hi!

Im Ergebnis könnte die Behörde also die entsprechenden Beträge
auch von der Ehefrau fordern…nach meiner bescheidenen
Auffassung jedenfalls…

Danke! das hilft meinem Br dem fiktiven Menschen dann sehr!

LG
Guido