Liebe Wissenden,
Mann und Frau sind miteinader verheiratet. Beide sind berufstätig.
Mann mietet ohne Wissen der Frau ein Objekt. Er unterschreibt alleine den Mietvertrag. Er kommt mit der Miete nicht nach und macht Mietschulden.
Muß die Ehefrau für die Schulden ihres Mannes aufkommen?
Nur weil sie verheiratet sind?
Vielen Dank für Ihr Wissen!
Hallo auch!
Meiner laienhaften Meinung nach braucht die Frau für Verträge und Schulden ihres Mannes nicht haften. Vertragspartner ist schließlich nur der Ehemann. Vor Gericht wird auch nur der Mann ggf. bestraft werden.
LG
Andreas
Hallo!
Meiner laienhaften Meinung nach braucht die Frau für Verträge
und Schulden ihres Mannes nicht haften.
Prinzipiell natürlich richtig, allerdings gibt es Fälle, in denen die Ehefrau auch für die Verbindlichkeiten haftet, die der Ehemann eingeht. Nennt sich „Schlüsselgewalt“.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html
Wird aber von der Rechtsprechung wohl selbst bei Anmieten einer gemeinsamen Wohnung nicht bejaht. Ich würde auch sagen, dass die Ehefrau nicht haftet, wenn sie selbst nicht Vertragspartei geworden ist.
Gruß,
Florian.