eine Person hat 1200 € nt/Monat verdient. Sie ist seit dem 1.7. arbeitslos und erhält 800 € AlG I.
Die Person hat mehrere Gläubiger.
Diese Gläubiger hat er um eine dremonatige Stundung gebeten.
Diese Gläubiger sind aber nicht mit einer Stundung einverstanden.
Der Person wurde z. B. von zwei Gläubigern geantwortet, dass die Gesamtsumme auf einmal fällig wird, wenn zwei Raten ausbleiben.
Von dem AlG I kann die Person die monatlichen Raten nicht zahlen.
Welche Möglichkeiten hat diese Person? Was könnte der Person am schlimmsten passieren? Wie kann sich die Person dagegen schützen? Was sollte die Person alles beachten? … Fragen über Fragen …???
ich würde mich als Gläubiger auch nicht auf eine Stundung einlassen.
Ich will Geld sehen. Und wenns nur wenig ist, ich will sehen, daß sich mein Schuldner nach kräften bemüht, seine Schulden bei mir schnellstmöglich loszuwerden.
Der Schuldner könnte mir z. B. anbieten, kleinere Raten zu zahlen um zu zeigen das der Wille da ist, er aber momentan nicht in vollem Umfang kann.
Vielleicht sollte man den Gläubigern mal kleinere Raten anbieten?
Oder ganz schnell einen 400-E Job suchen, dann wäre der Schuldner wieder bei 1200 €.
Der Schuldner könnte mir z. B. anbieten, kleinere Raten zu
zahlen um zu zeigen das der Wille da ist, er aber momentan
nicht in vollem Umfang kann.
Vielleicht sollte man den Gläubigern mal kleinere Raten
anbieten?
Drei Schuldner haben auch bereits dieses abgelehnt. Bei einem anderen wird noch verhandelt.
Oder ganz schnell einen 400-E Job suchen, dann wäre der
Schuldner wieder bei 1200 €.
Nur, wenn dieser 400 €-Job schwarz ist. Ganz genau genommen, würde die Person dann 965 € zur Verfügung haben, da der Freibetrag von Nebenverdiensten bei AlG-Bezug bei 165 € liegt. Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird vom AlG I abgezogen.
bisher wurden ja nur Vorschläge zur Besserung genannt.
Mal zu den Möglichkeiten, Grisu hat das ja schon sehr schön begonnen. Es gibt Hilfsorganisationen wie Diakonische Werke oder Pro Familia oder Ähnliches, die machen kostenlose Schuldenberatungen.
Was passieren kann? Als nächstes käme erstmal Post vom Amtsgericht, ein so genannter Mahnbescheid (bei ausfallenden Raten), sollte man darauf nicht reagieren bekommt man einen Vollstreckungsbescheid und ein netter Gerichtsvollzieher und versucht das Geld vor Ort einzutreiben, mit denen kann man allerdings auch nochmal ne Ratenzahlung vereinbaren. Das ist aber alles nicht so empfehlenswert, weil damit auch die Kosten steigen und damit hat man ja auch nix gewonnen. Das Gericht würde einen dann auch auffordern eine eidesstattliche Versicherung abzulegen, also alles auslegen was man hat.
Schützen kann man sich davor nicht, am Besten versuchen vorübergehend kleinere Raten zu vereinbaren, und natürlich den Bescheid mit schicken.