Schulden - Mindestsatz zum Leben

Hallo,
Nur eine allgemeine Frage, worüber ich mich vor einiger Zeit mir jemanden unterhalten habe.
Diese Person war der Auffassung, wenn man nach Abzüge von Miete, Strom und einen Bestimmten Satz von Lebenserhaltungskosten nicht mehr als zb.: 300 € übrig bleiben und davon zB noch 60 € Geld für andere Restschulden abgehen, das dieses irgendein Gesetz verhindern würde, da dieser Mensch dann nicht mehr genug Geld für die Lebenserhaltungskosten zur Verfügung hätte und er somit die Möglichkeit hätte, die Monatliche Rate der Restschulden von sagen wa ma 60 € auf 10 € Rate / Monat zu reduzieren, damit diesen Menschen ein angemessenes Restgeld verbeibt.

Gibt es soetwas und wo würde ich mehr Informationen darüber finden?

Hallo

gibt es nicht. Es gibt Pfändungsfreigrenzen und wenn man unter denen liegt muss man auch nicht irgendwelche Restschulden begleichen. Ein Schreiben mit Nachweisen an den Gläubiger sollte ausreichend sein, dass da nix mehr passiert

lg
mikesch

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noch eine Frage zur Pfändungsfreigrenze
Ich Danke ersteinmal für die Antwort.
So wie ich das verstanden habe, und aus den Tabellen entnommen, besteht die Pfändungsfreigrenze für:

Alleinstehende : 989,99 Euro

Das heisst doch, wenn eine Person Schulden hat, aber nicht mehr wie sagen wir einmal 900 € im Monat verdient, (ausgenommen Unterhaltsschulden)diese einen nicht weggenommen werden dürften.

Also müsste jemand der zB nur 600 € im Monat zur Verfügung hat und davon c.a. 60 € Raten abbezahlt, diese 60 € Raten ja garnicht bezahlen.

Habe ich das so korrekt verstanden?

Ich Danke ersteinmal für die Antwort.

büdde büdde

So wie ich das verstanden habe, und aus den Tabellen
entnommen, besteht die Pfändungsfreigrenze für:

Alleinstehende : 989,99 Euro

Das heisst doch, wenn eine Person Schulden hat, aber nicht
mehr wie sagen wir einmal 900 € im Monat verdient,
(ausgenommen Unterhaltsschulden)diese einen nicht weggenommen
werden dürften.

Also müsste jemand der zB nur 600 € im Monat zur Verfügung hat
und davon c.a. 60 € Raten abbezahlt, diese 60 € Raten ja
garnicht bezahlen.

Habe ich das so korrekt verstanden?

ja

LG
Mikesch

Hallo,

Also müsste jemand der zB nur 600 € im Monat zur Verfügung hat
und davon c.a. 60 € Raten abbezahlt, diese 60 € Raten ja
garnicht bezahlen.

Habe ich das so korrekt verstanden

Natürlich muss man seine Schulden zurückzahlen, das sage ich nur, damit hier kein falscher Eindruck entsteht. Wer unter den Pfändungsfreigrenzen verdient, hat das Einkommen in jedem Fall für sich und muss von dem Satz nicht noch die Gläubiger bedienen. Die Schulden bleiben. Wenn der Schuldner mal wieder Geld hat, muss er eben mit entsprechend mehr Zinsen zurückzahlen.

Hinweis noch: Wenn man eine Pfändung hat und bekommt Gehalt (also keine Sozialleistung), muss man sich das vom Gericht freigeben lassen, das wird von der Bank nicht automatisch berücksichtigt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Also müsste jemand der zB nur 600 € im Monat zur Verfügung hat
und davon c.a. 60 € Raten abbezahlt, diese 60 € Raten ja
garnicht bezahlen.

Habe ich das so korrekt verstanden?

ja

Den sensiblen Lesern sei ein „sorry“ entgegengeworfen, aber ich könnte kotzen, wenn ich so etwas lese. Selbstverständlich muss man seine Schulden bezahlen. Die Pfändungsfreigrenzen dienen nur der Sicherung des Lebensunterhaltes im Fall einer Pfändung.

Wenn mir ein Schuldner mit dem Spruch käme, er müsse ja gar nicht zahlen, weil er zu wenig verdiene, hätte er ruck-zuck ein Betrugsverfahren am Hals.

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Also müsste jemand der zB nur 600 € im Monat zur Verfügung hat
und davon c.a. 60 € Raten abbezahlt, diese 60 € Raten ja
garnicht bezahlen.

Habe ich das so korrekt verstanden?

ja

Den sensiblen Lesern sei ein „sorry“ entgegengeworfen, aber
ich könnte kotzen, wenn ich so etwas lese. Selbstverständlich
muss man seine Schulden bezahlen.

das steht ja auch ausser Frage, es soll aber Leute geben,die können es einfach nicht aus den unterschiedlichsten Gründen, die wir hier nicht erörtern müssen

Die Pfändungsfreigrenzen
dienen nur der Sicherung des Lebensunterhaltes im Fall einer
Pfändung.

richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule kommen

Wenn mir ein Schuldner mit dem Spruch käme, er müsse ja gar
nicht zahlen, weil er zu wenig verdiene, hätte er ruck-zuck
ein Betrugsverfahren am Hals.

und wie sähe das Ergebnis aus??? Sinnlose Beschäftigung der Justiz, vermutlich wird es abgewiesen, mit Verweis auf die gesetzlichen Pfändungsgrenzen. Dann müsstet du die erstmal abschaffen um auf dem Wege Erfolg zu haben

LG
Mikesch

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richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule
kommen

Hallo Mikesch,

doch kann man. Und zwar dann, wenn die Schulden mit der Kenntnis gemaht wurden, dass man sie nicht zurückzahlen kann. Dann ist es schlicht und ergreifend Betrug.

Wie es in diesem Fall ist, wissen wir nicht (oder? - habe den Wortlaut nicht mehr so ganz im Kopf)

Gruß

Samira

Den sensiblen Lesern sei ein „sorry“ entgegengeworfen, aber
ich könnte kotzen, wenn ich so etwas lese. Selbstverständlich
muss man seine Schulden bezahlen.

das steht ja auch ausser Frage

Das stimmt doch gar nicht. Du selbst hast die gegenteilige Annahme ganz ausdrücklich bestätigt!

Die Pfändungsfreigrenzen
dienen nur der Sicherung des Lebensunterhaltes im Fall einer
Pfändung.

richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule
kommen

Aber natürlich - wer eine Verbindlichkeit eingeht, von der er weiß, dass er sie nicht begleichen wird, und wer das in der Absicht tut, eine Gegenleistung zu erhalten, begeht einen Betrug.

Wenn mir ein Schuldner mit dem Spruch käme, er müsse ja gar
nicht zahlen, weil er zu wenig verdiene, hätte er ruck-zuck
ein Betrugsverfahren am Hals.

und wie sähe das Ergebnis aus???

Na, mit einer Verurteilung wegen Betruges. Geld- oder Freiheitsstrafe. Was denn sonst?

Sinnlose Beschäftigung der
Justiz

Wieso sollte e sinnlos sein, gegen Betrüger ein Strafverfahren durchzuführen? Und gilt dies deiner Meinung nach auch für andere Straftaten?

vermutlich wird es abgewiesen,

Wer oder was wird denn in einem Strafverfahren abgewiesen?

mit Verweis auf die
gesetzlichen Pfändungsgrenzen.

Genau die sind ein Indiz für den fehlenden Zahlungswillen bei Vertragsabschluss und können somit zu der Überzeugung des Gerichts beitragen, dass der Angeklagte sich eines Betrugs schuldig gemacht hat.

Dann müsstet du die erstmal
abschaffen um auf dem Wege Erfolg zu haben

Nein. Der „Erfolg“ liegt darin, dass der Betrüger seine Strafe erhält. Und die erhält er trotz Pfändungsfreigrenzen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass du viel zu viel über Dinge schreibst, von denen du nicht mal in Grundzügen Ahnung hast. Das ist so sinnlos und anstrengend wie deine ständigen Kommentare zu Leuten, die konkrete Rechtsberatung suchen. Die Moderatoren haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es ihnen zusätzliche Arbeit macht, wenn jemand auf solche Beiträge antwortet, und du ignorierst das völlig.

Unter dem Strich: sehr viele Beiträge, die sehr viel mehr schaden, als dass sie irgend jemandem nutzen.

Levay

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Den sensiblen Lesern sei ein „sorry“ entgegengeworfen, aber
ich könnte kotzen, wenn ich so etwas lese. Selbstverständlich
muss man seine Schulden bezahlen.

das steht ja auch ausser Frage,

Wenn Du das so siehst, darfst Du die Frage „Müssen arme Leute ihre Schulden nicht bezahlen“ nicht mit Ja beantworten, sondern richtigerweise mit nein.

richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule
kommen

Und wie ich das kann. Es gibt nämlich Leute, die sich fröhlich mit Waren und Dienstleistungen eindecken und dabei wissen, dass sie es nicht werden bezahlen können. Diese Leute nennt man Betrüger.

Sinnlose Beschäftigung der
Justiz, vermutlich wird es abgewiesen,

Bisher ist noch keine meiner in diese Richtung gehenden Anzeigen „abgewiesen“ worden, nur einmal hat’s eine Einstellung nach § 154 StPO gegeben, weil mein Mandant in der Schlange der Anzeigeerstatter ganz hinten stand und der Betrüger inzwischen schon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt war.

mit Verweis auf die
gesetzlichen Pfändungsgrenzen.

Um die kümmert sich der Staat einen Kehricht, wenn es darum geht, seinen Strafanspruch durchzusetzen.

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richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule
kommen

Und wie ich das kann. Es gibt nämlich Leute, die sich fröhlich
mit Waren und Dienstleistungen eindecken und dabei wissen,
dass sie es nicht werden bezahlen können. Diese Leute nennt
man Betrüger.

Hallo,
wobei im fiktiven Fall nur etwas von Abbezahlen von Restschulden steht. Wenn sich durch z.B. Arbeitslosigkeit erst kürzlich die finanzielle Situation geändert hat, würde der Betrugsvorwurf kaum durchsetzbar sein.
Grüße
Ulf

richtig und da kannste wohl schlecht mit der Betrugskeule
kommen

Und wie ich das kann. Es gibt nämlich Leute, die sich fröhlich
mit Waren und Dienstleistungen eindecken und dabei wissen,
dass sie es nicht werden bezahlen können. Diese Leute nennt
man Betrüger.

Diese Leute sind aber mit Sicherheit nicht in der Mehrheit, so wie ich dich lese scheinst du aber allen erst mal vorsätzlichen Betrug unterstellen zu wollen…

mit Verweis auf die
gesetzlichen Pfändungsgrenzen.

Um die kümmert sich der Staat einen Kehricht, wenn es darum
geht, seinen Strafanspruch durchzusetzen.

dann kriegt der „Betrüger“ ne Geldstrafe oder Knast, dadurch kriegt aber kein Gläubiger sein Geld zurück. Der Gläubiger kann sich dann das Urteil neben alle seine Titel hängen :wink: und gut is und das Ganze irgendwann ausbuchen…

Der Mikesch

Ich kann diesen fiktiven Fall auch gerne etwas kronketisieren, weil nach so viel lesen ist man ja doch etwas verwirrst.

Angenommen:
Person X ist Auszubildener und hat eine Vergütung von 500 € + 160 € Kindergeld, somit ständen Person X 660€ monatlich zur Verfügung.

Folgende Abgaben müssten gemacht werden:
Miete:295 €
Strom:44€
Telefon:15€

Arbeitsamt Mietsicherheit-Rückzahlung: 30 €
Anwalts - Raten : 30 €

Das macht c.a. 246 € die Person X monatlich zum Leben bleiben.

Zu den 2 Ratenbeträgen:

Als PersonX noch Arbeitslos war hat das Arbeitsamt die Mietsicherheit als Kredit zur Verfügung gestellt.Wovon diese noch c.a. 300 € bekommen.

Die Anwaltsraten sind durch einen verloren gegangenen Prozess erst vor kurzen entstanden, Insgesamt bekommt der Anwalt von Person X c.a. 340 €

Nun reichen der Person X die 246 € nicht mehr zum Leben, und er sucht nach einer Möglichkeit statt 2 x 30 € z.B.: nur noch 2 x 5 € monatlich zu bezahlen bis er wieder mehr Geld zur Verfügung hat.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Gäbe es für solch einen Fall so eine Art Musterbrief den man den Gläubigern schicken könnte, oder wie wird soetwas „in Angriff“ genommen und ist es überhaupt machbar?

Ich kann diesen fiktiven Fall auch gerne etwas kronketisieren,
weil nach so viel lesen ist man ja doch etwas verwirrst.

das sind ja mal wenigstens klare Ansagen: als erstes empfielt es sich „worldewidefabs“ nicht zu begegnen, die würden sofort ne Anzeige wegen vorsätzlichen Betruges machen. Man kann doch bei Arbeitslosigkeit keinen Kredit aufnehmen auch wenns nur für die Wohnung ist, das ist doch glatter Vorsatz …:wink: :smile:

Angenommen:
Person X ist Auszubildener und hat eine Vergütung von 500 € +
160 € Kindergeld, somit ständen Person X 660€ monatlich zur
Verfügung.

Folgende Abgaben müssten gemacht werden:
Miete:295 €
Strom:44€
Telefon:15€

Arbeitsamt Mietsicherheit-Rückzahlung: 30 €
Anwalts - Raten : 30 €

Das macht c.a. 246 € die Person X monatlich zum Leben bleiben.

Zu den 2 Ratenbeträgen:

Als PersonX noch Arbeitslos war hat das Arbeitsamt die
Mietsicherheit als Kredit zur Verfügung gestellt.Wovon diese
noch c.a. 300 € bekommen.

Die Anwaltsraten sind durch einen verloren gegangenen Prozess
erst vor kurzen entstanden, Insgesamt bekommt der Anwalt von
Person X c.a. 340 €

Nun reichen der Person X die 246 € nicht mehr zum Leben, und
er sucht nach einer Möglichkeit statt 2 x 30 € z.B.: nur noch
2 x 5 € monatlich zu bezahlen bis er wieder mehr Geld zur
Verfügung hat.

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Gäbe es für solch einen Fall so eine Art Musterbrief den man
den Gläubigern schicken könnte, oder wie wird soetwas „in
Angriff“ genommen und ist es überhaupt machbar?

es hilft nur den Gläubigern, die Lage so darzustellen und vielleicht ne Halbierung der Raten zu erreichen, bei 5€s kommen die sich veräppelt vor. Wie ist es denn mit einem Nebenjob???

LG
Mikesch

In diesen Fall ist ein Nebenjob durch den Auszubildenen Betrieb nicht gestattet, da dieser der Auffassung ist, er würde die konzentration auf die Ausbildung gefährden.

Andere Zuschüsse wie BAB, Wohngeld, Unterstützendes ALG II sind abgelehnt worden, leider.

Hallo!

dann kriegt der „Betrüger“ ne Geldstrafe oder Knast, dadurch
kriegt aber kein Gläubiger sein Geld zurück. Der Gläubiger
kann sich dann das Urteil neben alle seine Titel hängen :wink: und
gut is und das Ganze irgendwann ausbuchen…

…nur bringt die drohende Strafe viele Leute dazu zu zahlen, weil das zumindest strafmindernd ist. Menschen, die in die von wwf beschriebene Kategorie fallen, verdienen nämlich in vielen Fällen offiziell das unpfändbare Existenzminimum, haben nebenbei eine schwarze Vollzeitbeschäftigung und zahlen mit der Behauptung nur das Existenzminimum zu verdienen ihre Schulden nicht und machen immer wieder neue.

Gruß
Tom

Hallo!

Die Pfändungsfreigrenze ist, wie schon ausgeführt, ein Pfändungsschutz und ändert nichts an der Verpflichtung zur Zahlung der Schulden.

Aus Schuldnersicht wird es in der Regel am besten sein sich selbst eine langfristige Lösung zu überlegen, die aus den Schulden herausführt, und zweitens den Gläubigern gegenüber die Karten auf den Tisch zu legen und zu einer entsprechenden Vereinbarung zu kommen. Meistens ist es sinnvoll sich von Profis beraten zu lassen. Dafür kommt wie immer Anwalt oder aber auch eine Schuldnerberatung in Frage - nur sollte man bei Schuldnerberatungen immer darauf achten, eine offizielle ordentliche Schuldnerberatungsstelle zu beauftragen und nicht irgendwelche schwindligen Scharlatane. Die sind nämlich haufenweise unterwegs und nehmen den Leuten, die eh schon kein Geld haben, auch noch den Rest.

Gruß
Tom

dann kriegt der „Betrüger“ ne Geldstrafe oder Knast, dadurch
kriegt aber kein Gläubiger sein Geld zurück.

Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, mit Geschäftspartnern unterschiedlicher „Abgerühtheits-Grade“ zu tun zu haben. Die meisten Schuldner (und da kommen wir zu Deinem unsäglichen Vorwurf, ich würde allen pauschal Betrug unterstellen) schauen, wenn sie von dem gegen sie eingeleiteten Strafverfahren Wind bekommen, doch mal nach, ob sie irgendwo bei sich oder bei Verwandten und Freunden das Geld rumliegen haben. Sobald sie dann gezahlt haben, bekommt die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass man kein Interesse mehr an der Strafverfolgung habe. Schwups, wird die Sache eingestellt und die staatlichen Ressourcen sind insgesamt weniger belastet, als wenn man alle drei Jahre einen Gerichtsvollzieher in die Bude des Schuldners schicken muss.