wenn ein Ehepaar bei verschiedenen Gläubigern Schulden hat, und derzeit das Gewerbe, Bankkonto auf der Ehefrau läuft ( Einzelfirma - Personengesellschaft ). Die Einnahmen / Erlöse derzeit nur von einem größeren Auftraggeber ( Großkunde 1 ) monatlich erzielt werden und im Moment Pfändungsüberweisungsbeschlüsse bei dem einzigen Auftraggeber vorliegen -
Weitere Pfändungen ( teilweise titeliert ) in einer Höhe von ca. 40000,- Euro folgen werden.
Das würde bedeuten, dass von den monatlichen Einnahmen nach der Pfändungsfreigrenze ( § 850 ) nur ein Betrag zum leben übrig bleibt. Es kann aber von dem Geld was übrig bleibt nicht mehr die Firma weiterführt werden – da kein Geld für Mitarbeitergehalt, Telefon, Leasingauto, Miete für Firma und sonstige Firmenausgaben übrig bleibt.
Was bedeuten würde, die Firma muß schließen weil ohne der bisherigen Firmenstruktur dann auch nicht mehr die Einnahmen wie bisher und in der Zukunft fließen könnten.
Macht man sich strafbar, wenn die Ehefrau oder der Ehemann eine Limited oder GmbH gründet ( z.B. xyz GmbH ) - und die Einnahmen / Erlöse vom alten / bisherigen Auftraggeber ( Gro0kunde 1 ) und die zukünftigen Einnahmen auf die GmbH / ltd. laufen lassen. Die gesamten Einnahmen würden dann auf einem neuem Konto der GmbH gehen - davon würden alle Ausgaben wie Miete, Telefon, Leasingauto, Mitarbeitergehalt und die Eheleute als Angestellte bezahlt. Die alten Forderungen der Gläubiger würden dann nur vom Angestelltengehalt nach der Pfändungsfreigrenze bedient / bezahlt. Die Gläubiger hätten dann keinen zugriff auf die gesamten Einnahmen.
Das bedeutet: Die alten Forderungen würden nicht mehr vom gesamten Einkommen der Einzelfirma getilgt / gepfändet sondern nur aus dem Angestelltenlohn getilgt – die kompletten bisherigen Erlöse ( Gro0kunde 1 ) und die zukünftigen Einnahmen würden auf eine neue Gesellschaft gehen.
Wäre dies die einzige Möglichkeit, dass die Firma am Leben bleibt? und trotzdem die Gläubiger monatlich Ihr Geld vom Angestelltengehalt bekommen. Sonst müsste die Firma
schließen.
Wäre dies dann eine Einkommensverschleppung oder Verschleierung
Mit ein paar der Gläubiger kann mann keine Ratenzahlungsvereinbarung machen!!! Beide haften im Moment für die Schulden !!!