Hallo, ich bin neu hier…
Ich hab eine Frage; ich habe einen Fall in meinem Bekanntenkreis wo ich gerne die Rechtslage erfragen möchte.Also, mir ist eine Person bekannt die Ausgewandert ist und sich komplett (bis auf Rente)abgemeldet hat in Deutschland. Ich weiss zufällig das diese Person einfach gegangen ist ohne die Schulden bei der Bank (Kredit) und anderen Insitutionen zu begleichen.
Was passiert mit so einer Person? Wird nach ihr irgendwann gefahndet und festgenommen bzw. kann man sie im europäischen ausland noch haftend machen?
Ich habe von jemand anderem gehört das es solche Fälle gibt und diese Schulden irgendwann „abgeschrieben“ werden, wie lange ist dann aber die Verjährungsfrist?
Danke schonmal für die vielen Antworten auf die ich echt gespannt bin.
LG Frosch29
wenn er den kredit weiter bezahlt stellt das kein problem da.denke ich.ansonsten wird er denke ich mal im eu land nach ihm gefandet.
es ist aber zum beispiel möglich wenn ich hier meine arbeit kündige und auswandere zb nach schweiz und da weiter arbeite und meinen kredit trotdem abbezahle.muss natürlich meine neue anschrift dem kredit institut mitteilen.
so denke ich mal…
MFG Philthelast
Also, mir ist eine Person bekannt die Ausgewandert ist
und sich komplett (bis auf Rente)abgemeldet hat in
Deutschland.
Was passiert mit so einer Person? Wird nach ihr irgendwann
gefahndet und festgenommen …
Also, mir ist eine Person bekannt die das Gleiche gemacht hat und sich irgendwo in Südamerika niedergelassen hat.
Dann kam sie ins Rentenalter und stellte mit Erschrecken fest, dass die Gelder beschlagnahmt waren. Es ging, viele Jahre zuvor, eine Zwangsvollstreckung voran. Die Verjährungsfrist wurde immer wieder durch einen einfachen Antrag alle drei Jahre neu gehemmt.
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beschlagnahme
T.
Ich denke mal es ist gemeint, dass der Auswanderer vorsätzlich die Schulden zurück ließ.
Hi,
wenn er den kredit weiter bezahlt stellt das kein problem da.denke ich.ansonsten wird er denke ich mal im eu land nach ihm gefandet.
Wieso denn? Die Polizei ist doch kein Inkassounternehmen.
Wenn der Schuldner einen Betrug begangen hat indem er sich z.B. das Geld mit der Absicht geliehen hat sich damit abzusetzen und es nie zurückzuzahlen, dann erst interessiert das die Polizei.
Gruß
Nick
Wenn die Gläubiger einen vollstreckbaren Titel haben, dann kann damit 30 Jahre lang gepfändet werden. Im übrigen kann sich der Gläubiger auch in Abwesenheit des Schuldners einen Titel holen, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist.
Erstatten die Gläubiger eine Strafanzeige wegen Betrug, dann droht dem Schuldner im Ausland auch, dass die Staatsanwaltschaft passbeschränkende Maßnahmen ergreift (keine Verlängerung des Reisepasses etc.). Weiterhin kann ein Haftbefehl zur Ermittlung des Aufenthaltsortes drohen und zur Abgabe des eidesstattlichen Versicherung.
Hallo Nick,
wir hatten zufällig mal eine damalige Mitarbeiterin aus Kroatien, die in Privatinsolvenz war und sich dann vom Acker machte. Auf meine Frage was ihr denn passieren könnte meinte ihre Insolvenzanwältin, im Zweifelsfall wird sie an der Grenze bei der Einreise in die EU wegen Insolvenzbetrugs verhaftet und so lange festgehalten bis die aufgelaufenen Zahlungen durch wen auch immer gezahlt werden.
Hab die Sache aber nicht weiter verfolgt, da die Rest-Summe recht gering war und die Dame eh nicht mehr in die EU einreisen wollte, da ihre gesamte Famile nach dem Tod des Vaters nach Kroatien zurück wollte.
Grüße Ute
PS: Mein Grund der Nachfrage war folgender, ich musste monatlich angeben was die Dame verdient hat damit die Anwältin feststellen konnte ob überhaupt was vollstreckbar ist. So kamen wir ins Gespräch.
Guten Tag,
Ich denke mal es ist gemeint, dass der Auswanderer vorsätzlich
die Schulden zurück ließ.
Dafür ob eine Straftat vorliegt, ist aber zunächst nicht entscheidend, welche Absichten der Schuldner hatte als er ging, sondern welche Absichten er hatte, als er die Schulden machte.
Leider lässt sich die Frage, da sehr allgemein gestellt, nicht in der Kürze beantworten. Ich versuche es mal aufzutröseln.
Zu erst, muss man zivil- und strafrechtliche Fragen trennen. Verhaftungen, Haftbefehle, etc. beziehen sich auf eine strafrechtliche Verfolgung. Die Frage, ob und wie deutsche Ermittlungsbehörden im Ausland strafverfolgend tätig werden können und jemanden aus dem Ausland nach D verbringen um ihn hier anzuklagen, stellt sich nur, wenn auch eine Straftat vorliegt. Wenn Person X bei jemandem Schulden hat und sie nicht begleicht, ist das aber - im Grundsatz- keine Straftat; man wird keinen Polizisten dazu veranlassen können, beim Nachbar zu klingeln und die 100 € wieder zu holen und schon gar nicht dafür nach Spanien zu fliegen. Dafür sind Gerichtsvollzieher und Zivilgerichte zuständig. Im Detail kann sich diese Bewertung natürlich ändern: Wer Verträge schließt und Schulden macht und dabei von Anfang an beabsichtigt, anschließend nicht seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, macht sich zum Beispiel ggf. wegen Betruges strafbar. Sollten die Ermittlungsbehörden zum Schluss kommen, dass hinreichender Tatverdacht für ein strafbares Handeln vorliegt (z.B. Betrug), dann ist bei einem ins Ausland verzogenen Beschuldigten erst mal entscheidend, wohin er verzogen ist. Denn: Aufgrund der Souveränität von Staaten, können die Ermittler des einen Landes, nicht einfach Ermittlungen in einem anderen Land aufnehmen oder gar deutsche Haftbefehle vollstrecken und jemanden zwangsweise nach Deutschland verbringen. Auch nicht wenn es sich um einen Deutschen handelt der in Deutschland straffällig wurde. Wie im Einzelfall vorgegangen werden darf und muss, ist eine Frage zwischenstaatlicher Abkommen, z.B. von Auslieferungsabkommen. Daher stellt sich zunächst die Frage, wohin der Schuldner ausgewandert ist. Natürlich würde die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben und dementsprechend keine Auslieferung oder dergleichen betreiben wenn die Straftaten verjährt sind.
Die von Dir angesprochene Verjährung der Ansprüche wiederum ist eine zivilrechtliche Frage.
Die Bank kann natürlich dem Schuldner ins Ausland Zahlungsaufforderungen schicken. Dazu muss die Bank wissen, wo der Schuldner im Ausland wohnt; die Polizei aber wird wie gesagt hierfür nicht ermittelnd tätig, weder im In- noch im Ausland. Gleiches gilt für das Betreiben eines Mahnverfahrens. Selbst wenn die Bank weiß, wohin der Schuldner verzogen ist, so muss der Mahnbescheid zugestellt werden. Wie eine Zustellung ins Ausland erfolgen kann, richtet sich auch wieder nach dem Abkommen Deutschlands mit diesem Staat und völkerrechtlichen Verträgen. Möglich ist aber, den Schuldner zu verklagen; hier besteht nämlich die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Erscheint der Schuldner nicht zur Verhandlung, so kann der Richter, wenn die Bank schlüssig darlegt, dass der Schuldner ihr den Betrag X schuldet, den Schuldner zur Zahlung verurteilen. Dieses Urteil ist vollstreckbar; ob und wie die Vollstreckung im Ausland möglich ist, wieder eine Frage zwischenstaatlicher Abkommen. Allerdings, rein tatsächlich setzt die erfolgreiche Vollstreckung natürlich voraus, dass man weiß, wo der Schuldner wohnt oder dass man Zugriff auf sein Vermögen hat. Jedenfalls, sollte der Schuldner vorhaben jemals wieder nach D zu kommen wartet ein vollstreckbarer Titel auf ihn oder die zwischenzeitlich erfolgte Zwangsvollstreckung in sein Vemögen.