Hallo,
wenn ich das richtig verstanden hab, hast du 2 Konten, die überzogen sind. Von einem geht die Kreditrate ab. Wenn diese für 3 Monate nicht mehr abgeht wegen Stundung, dann besteht evtl. die Möglichkeit zum Ausgleich, in dem du jeden Monat einen kleinen Betrag stehen lässt. Beim 2. Konto empfehle ich, ebenfalls eine Stundung von 3 Monaten zu vereinbaren. Es kann aber sein, dass die Spk. sich nicht darauf einlässt und das Konto kündigt. Das wäre aus meiner Sicht sogar das Beste, weil nach Kündigung nur der gesetzliche Verzugszins anfällt. Der beträgt z.Z. 5,12%. Deine jetzige Überziehung ist sehr viel teurer und lässt die Summe immer weiter ansteigen. Wenn das Konto gekündigt wird, beginnt das gerichtliche Mahnverfahren. Damit sichert sich die Bank vor Verjährung ab und kann auch mit dem Vollstreckungsbescheid Pfändungsmaßnahmen ergreifen. Bis zum Vollstreckungsbescheid dauert es ca. 2 Monate. Du kannst auch die Sache verzögern, indem du erst einmal Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.Das geht natürlich auf nicht ewig, aber sollte dir insgsamt (Mahnverfahren und Widerspruch) doch einen Vorsprung von 3 Monaten sichern. Wenn die Bank Stundung einräumt ist diese Vorgehensweise erst mal nicht nötig.
Bitte auch nicht um Zahlungseinstellung, sondern um Zahlungsunterbrechung (Stundung).
Viele Grüße
Micha
Also soll ich mit der targobank reden,das ich am
16.8.arbeitslos bin und um eine zahlungseinstellung der
kreditrate für 3 monate bitte?was ist aber mit den dispo?