Schulden und Erbe

Hallo liebe Wissende,

Folgende Personen spielen eine Rolle: Opa, Person A, Person B

Person A ist Sohn vom Opa und Vater von Person B.
Zwischen A und B besteht wg. Geldgeschichten seit einigen Jahren kein Kontakt mehr.

Angenommen der vermögende Opa verstirbt.
A hat noch hohe Unterhaltsschulden gegenüber B.

Die Frage ist, wie kann B rausfinden, wieviel B geerbt hat und kann er seine Unterhaltsansprüche wieder geltend machen?

Für Antworten danke ich euch schon im voraus.

Lg M. Medert

Die Frage ist, wie kann B rausfinden, wieviel B geerbt hat

Was geht ihn das an?

und
kann er seine Unterhaltsansprüche wieder geltend machen?

Das hat doch mit dem Erbe nichts zu tun. Wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind, klar, ansonsten: natürlich nicht.

Levay