Hallo liebe Wissende,
Folgende Personen spielen eine Rolle: Opa, Person A, Person B
Person A ist Sohn vom Opa und Vater von Person B.
Zwischen A und B besteht wg. Geldgeschichten seit einigen Jahren kein Kontakt mehr.
Angenommen der vermögende Opa verstirbt.
A hat noch hohe Unterhaltsschulden gegenüber B.
Die Frage ist, wie kann B rausfinden, wieviel B geerbt hat und kann er seine Unterhaltsansprüche wieder geltend machen?
Für Antworten danke ich euch schon im voraus.
Lg M. Medert