Schulden und Hartz IV

Hallo!

Stellen wir uns folgenden fiktiven Fall vor:

Rudi Ratlos hat bei dem Kreditinstitut „Geldhai AG“ Schulden in Höhe von ~ 1200 €. Da Rudi zzt HartzIV-Empfänger ist, kann er die Raten nicht zahlen u hat dies auch der Geldhai AG mitgeteilt. Die Geldhai AG fordert ihn nun auf, einen Einnahmen-Ausgabenrechnung aufzustellen u diese an das Institut zu übersenden. Rudi weigert sich. Nun droht das Institut, zur Arbeitsgemeinschaft („HartzIV-Stelle“) zu gehen u dort die benötigten Auskünfte einzuholen. Rudi Ratlos ist eine natürliche Person, die Geldhai AG ein privates Kreditunternehmen (keine Sparkasse). Ist dieses Einholen von Auskünften bzw Druck ausüben rechtens? Welche Auskünfte kann die Geldhai AG vom Amt überhaupt bekommen? Erschwerend (für die Geldhai AG) kommt hinzu, dass Rudi Ratlos mit Susi (geb Sorglos) verheiratet ist, welche als Haushaltsvorstand/Hauptperson der Bedarfsgemeinschaft geführt ist, ganz so einfach wirds also nicht, an die Daten ranzukommen.

Gruss

Mutschy

hallo!
dazu wäre es gut zu wissen,ob diese"hai ag" als kreditinstitut eingetragen ist.auch gut wär zu wissen,ob rudi schon einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen hat.
was rudi machen kann,um an auskünfte zu kommen:anwalt einschalten-mahnbescheid vom gericht abstempeln lassen-kontopfändung.
eine kontopfändung darf hai auch vornehmen,wenn rudi schon angesagt hat,dass er hartzler ist.
was nennt rudi druck?nötigung ist strafbar.
weiss das amt von der person rudi,dass er dererlei schulden hat und die "drohungen"vorliegen?hat hai das alles schriftlich mitgeteilt?
gruss
kepschen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

p.s.:

hat rudi denn schon eine rate bezahlt?wenn ja,wie?überweisung,dauerauftrag…?wenn ja,hat hai in jedem fall seine bankdaten schonmal.
für hai gibt es so einige „hintertürchen“,die er benutzen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Stellen wir uns folgenden fiktiven Fall vor:

Rudi Ratlos hat bei dem Kreditinstitut „Geldhai AG“ Schulden
in Höhe von ~ 1200 €. Da Rudi zzt HartzIV-Empfänger ist, kann
er die Raten nicht zahlen u hat dies auch der Geldhai AG
mitgeteilt. Die Geldhai AG fordert ihn nun auf, einen
Einnahmen-Ausgabenrechnung aufzustellen u diese an das
Institut zu übersenden. Rudi weigert sich. Nun droht das
Institut, zur Arbeitsgemeinschaft („HartzIV-Stelle“) zu gehen
u dort die benötigten Auskünfte einzuholen. Rudi Ratlos ist
eine natürliche Person, die Geldhai AG ein privates
Kreditunternehmen (keine Sparkasse). Ist dieses Einholen von
Auskünften bzw Druck ausüben rechtens? Welche Auskünfte kann
die Geldhai AG vom Amt überhaupt bekommen? Erschwerend (für
die Geldhai AG) kommt hinzu, dass Rudi Ratlos mit Susi (geb
Sorglos) verheiratet ist, welche als
Haushaltsvorstand/Hauptperson der Bedarfsgemeinschaft geführt
ist, ganz so einfach wirds also nicht, an die Daten
ranzukommen.

Gruss

Mutschy

p.s.:

hat rudi denn schon eine rate bezahlt?wenn
ja,wie?überweisung,dauerauftrag…?wenn ja,hat hai in jedem
fall seine bankdaten schonmal.

Die bankdaten bekommt Geldhai auch von der Schufa…

für hai gibt es so einige „hintertürchen“,die er benutzen
kann.

versucht dort zu pfänden um zumindest zu ergründen ob da was zu holen ist, den Spass kennt der Kater auch.
HIV Bescheid hinschicken und Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.Wegen der geringen Summe sollte man seine Schufa nicht runinieren …
Haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch oder nur eine Unterschrift unter dem KV?

LG
Mikesch

hallo!
dazu wäre es gut zu wissen,ob diese"hai ag" als kreditinstitut
eingetragen ist.

Das ist anzunehmen. Es handelt sich jedenfalls um ein grösseres Institut.

auch gut wär zu wissen,ob rudi schon einen
gerichtlichen mahnbescheid bekommen hat.

Nein, den hat er noch nicht bekommen.

was rudi machen kann,um an auskünfte zu kommen:anwalt
einschalten-mahnbescheid vom gericht abstempeln
lassen-kontopfändung.

Also du meinst jetz sicherlich die Geldhai AG, oder?

eine kontopfändung darf hai auch vornehmen,wenn rudi schon
angesagt hat,dass er hartzler ist.

Dann sollen sie mal pfänden, HArtzIV reicht zum Leben, mehr nicht.

was nennt rudi druck?nötigung ist strafbar.

Rudi nennt mehrere Anrufe/Tag Druck. Und die Aussage, dass man zum Amt geht, um Daten zu bekommen.

weiss das amt von der person rudi,dass er dererlei schulden
hat und die "drohungen"vorliegen?

Nein, daovn weiss das Amt (noch) nichts. Sollte es evtl informiert werden?

hat hai das alles schriftlich mitgeteilt?

Nein, dieses „Druckmachen“ geschah einzig u allein am Telefon.

gruss
kepschen

Gruss

Mutschy

Nein, den hat er noch nicht bekommen.

sollte man auch tunlichst vermeiden bei der Kleckersumme…

zum Amt geht, um Daten zu bekommen.

weiss das amt von der person rudi,dass er dererlei schulden
hat und die "drohungen"vorliegen?

Nein, daovn weiss das Amt (noch) nichts. Sollte es evtl
informiert werden?

das Amt interessiert sowas überhaupt nicht

hat hai das alles schriftlich mitgeteilt?

Nein, dieses „Druckmachen“ geschah einzig u allein am Telefon.

gruss

hört sich nach Citibank an…

kepschen

Gruss

Mutschy

LG
Mikesch

Hallo!

Stellen wir uns folgenden fiktiven Fall vor:

Rudi Ratlos hat bei dem Kreditinstitut „Geldhai AG“ Schulden
in Höhe von ~ 1200 €. Da Rudi zzt HartzIV-Empfänger ist, kann
er die Raten nicht zahlen u hat dies auch der Geldhai AG
mitgeteilt. Die Geldhai AG fordert ihn nun auf, einen
Einnahmen-Ausgabenrechnung aufzustellen u diese an das
Institut zu übersenden. Rudi weigert sich.

Warum eigentlich? Bei einer derart überschaubaren Summe würde ich lieber auf eine gütliche Einigung hinarbeiten als hier den Sturkopf durchzusetzen! Für mich hört sich das nach einer Berechnung einer neuen Rate an. Auch wenn man Hartz VI erhält, und nichts zu Pfänden ist, muss man seine (Kredit)Vertraglichen Pflichten erfüllen. Und diese Pflichten bleiben eben bestehen! Ein Hinweis man habe jetzt Hartz und könne deswegen nicht Zahlen rettet einen da nicht! Und Mahnbescheid, Vollstreckung und 30jährigen Titel ist bei diesem Betrag komplett überflüssig! Und wenn man mit Gewalt nicht zahlen kann/will, kann man ja in die Privatinsolvenz gehen! Und da muss man sich richtig ausziehen! Ob das für 1200 Kröten notwendig ist…?
Andreas

Hi,
es sind die typischen Methoden von unseriösen Kredithaien, Druck auf die Gläubiger auszuüben, damit diese zahlen, auch wenn es nur eine kleine Rate ist. Um also Ruhe vor denen zu haben, würde ich versuchen, mich auf eine Rate zu einigen, die Rudi tragen kann. Er sollte dabei auch bedenken, dass die Zinsen immer mehr werden, wenn er zu wenig tilgt. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt ja, auch wenn er Hartz4 bezieht. Er könnte natürlich auch nichts zahlen. Pfändungen bei ihm wären ja vermutlich fruchtlos, wenn auch seine Frau von Hartz4 lebt. Die ARGE darf dem privaten Kredithai keine Auskünfte geben. Das ist nur Theater, um Rudi einzuschüchtern. Im Übrigen interessiert es die ARGE auch gar nicht, ob Rudi Schulden hat.

Gruß
Nelly

Hallo,

ich halte also folgendes fest:

  • Gläubiger ist keine Sparkasse, aber vielleicht eine Bank (zielsicher wurde hier - unter den rd. 3000 Kreditinstituten in Deutschland - die Citibank identifiziert) oder ein Geldhai, auf jeden Fall aber ein größeres Institut.

  • Bankdaten erhält ein Gläubiger von der Schufa.

  • Wer Bankdaten hat, dem stehen Hintertürchen zur Verfügung.

  • Wer sein Geld zurückhaben möchte und deswegen den Gläubiger anruft, übt Druck aus. Vielleicht begeht er dabei aber auch eine Nötigung.

  • Wer sein Geld zurückhaben will und dabei mehr macht, als einfach abzuwarten, ist ein unseriöser Geldhai.

Ist das hier ein Expertenforum oder ist hier irgendwo eine Kamera?

Rudi Ratlos hat bei dem Kreditinstitut „Geldhai AG“ Schulden
in Höhe von ~ 1200 €. Da Rudi zzt HartzIV-Empfänger ist, kann
er die Raten nicht zahlen u hat dies auch der Geldhai AG
mitgeteilt. Die Geldhai AG fordert ihn nun auf, einen
Einnahmen-Ausgabenrechnung aufzustellen u diese an das
Institut zu übersenden. Rudi weigert sich.

Warum weigert er sich denn? Ich hätte erwartet, daß jeder, der knapp bei Kasse ist, eine solche Rechnung allein schon für sich seblst mal aufstellt, um festzustellen, wie die Lage eigentlich genau aussieht.

Daß der Kreditgeber zunächst eine solche Aufstellung verlangt, deutet darauf hin, daß man kompromißbereit ist und sich evtl. auf eine Neufestsetzung einlassen würde. Daß man sich telephonisch an den Kreditnehmer wendet, anstatt einfach ein paar Briefe zu verscheicken und den Fall einem Inkassounternehmen zu übergeben, ist ein weiterer Hinweis darauf, daß man sich Mühe gibt, eine Lösung zu finden.

Wenn sich Kollege Rudi hingegen bockig anstellt und nicht kooperativ ist, wird der Moment kommen, an dem auch der gutwilligste Sachbearbeiter die Brocken hinwirft und die Sache im Standardverfahren laufen lassen, was dann am Ende bedeuten kann, daß der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Gruß
Christian

besser ist das…

Rudi Ratlos hat bei dem Kreditinstitut „Geldhai AG“ Schulden
in Höhe von ~ 1200 €. Da Rudi zzt HartzIV-Empfänger ist, kann
er die Raten nicht zahlen u hat dies auch der Geldhai AG
mitgeteilt. Die Geldhai AG fordert ihn nun auf, einen
Einnahmen-Ausgabenrechnung aufzustellen u diese an das
Institut zu übersenden.

Hierauf hat sie keinen Anspruch. Rudi kann dies ablehen.

Rudi weigert sich.

Richtig so.

Nun droht das Institut, zur Arbeitsgemeinschaft („HartzIV-Stelle“) zu :gehen u dort die benötigten Auskünfte einzuholen.

Läuft ins Leere, das ist kein Amtshilfeersuchen. Die Geldhai AG bekommt die Auskünfte nicht. Sie kann allerdings, sofern ein Schuldtitel vorliegt, eine Pfändung beantragen, welche natürlich nicht greift, da kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, erhält jedoch dann jedoch dies als Auskunft vom Amt.

Rudi Ratlos ist
eine natürliche Person, die Geldhai AG ein privates
Kreditunternehmen (keine Sparkasse). Ist dieses Einholen von
Auskünften bzw Druck ausüben rechtens?

Auskünfte ja, siehe auch ZPO zur Abgabe der eidesstattl. Versicherung über die Vermögensverhältnisse.
Druck nein. Hier sollte sich Rudi beschweren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Haarsträubend!!

Rudi weigert sich.

Richtig so.

Haarsträubend, was Du hier vom Stapel lässt!! Wenn man Tipps gibt, dann sollten sie auch nützlich sein! Wie alle, die zu diesem Beitrag schreiben, sich einig sind eine gütliche Lösung anzustreben, haust Du so einen Brocken raus! Wer dich als Freund hat braucht wahrlich keine Feinde mehr!

Kopfschüttelnd
Andreas

???
Hi!

Die bankdaten bekommt Geldhai auch von der Schufa…

Ach ja?

Dass da Kontodaten abrufbar sind, wär mir neu.
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/2383390…

LG
Guido

Wiso unseriös?
Hi!

Was ist unseriös daran, wenn ein Gläubiger seine Knete haben will und sich im rechtlichen Rahmen bewegt?

JEDER vernünftige Gläubiger wird sich auf eine Ratenzahlung einlassen (auch kleine Raten), gerade bei totaler Zahlungsunfähigkeit.

LG
Guido, der seine Selbständigkeit seinerzeit aufgeben musste, weil er auf seinen Kosten sitzen blieb (säumige Schuldner)

Sorry
Hi!

  • Bankdaten erhält ein Gläubiger von der Schufa.
  • Wer sein Geld zurückhaben will und dabei mehr macht, als
    einfach abzuwarten, ist ein unseriöser Geldhai.

Ich sollte mir vielleicht abgewöhnen, von unten nach oben zu lesen… :smile:

LG
Guido

muss Rudi wissen

Rudi weigert sich.

Richtig so.

Haarsträubend, was Du hier vom Stapel lässt!! Wenn man Tipps
gibt, dann sollten sie auch nützlich sein! Wie alle, die zu
diesem Beitrag schreiben, sich einig sind eine gütliche Lösung
anzustreben, haust Du so einen Brocken raus! Wer dich als
Freund hat braucht wahrlich keine Feinde mehr!

Kopfschüttelnd

Guten Tag Andreas,

hier war die Sache aus Rudis Sicht, so wie seine Frage auch gemeint war, zu sehen. Denn es ist offensichtlich, das die Geldhai AG gegen gute Sitten verstößt dem Schuldner mit Übel zu drohen.

Auch wenn er ein Schuldner ist, hat er Rechte und andersrum hat sich der Gläubiger auch an solche zu halten. Dinge anzudrohen, welche offensichtlich ohnhin nicht greifen können, gehören nicht zu seriösen Geschäftsgebaren.

Sicher hat Rudi nicht das Darlehen aufgenommen um es wissentlich nicht zurückzuzahlen. Aus persönlichen Gründen, jetzt ALGII, ist der Vertrag notleidend geworden, und Rudi möchte ja zahlen, kann aber nicht! Das ist zu unterscheiden.

Da es sich eher um eine kleine Verbindlichkeit handelt, mag Rudi abschätzen, ob ihm dennoch eine Rückführung, in Raten, möglich ist oder eine Stundung zu vereinbaren.

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Tach

hier war die Sache aus Rudis Sicht, so wie seine Frage auch
gemeint war, zu sehen. Denn es ist offensichtlich, das die
Geldhai AG gegen gute Sitten verstößt dem Schuldner mit Übel
zu drohen.

Welchem Übel denn? Dass sie nicht gleich einen Titel erwirken und den Gerichtsvollzieher losschicken, um auch noch das zu pfänden, was Rudi noch hat, sondern statt dessen Belege für seine Aussage haben möchten, dass er pleite sei (soll ja schonmal vorgekommen sein, dass ein Schuldner das sagt, obwohl es nicht so gaaaaaaaaanz richtig war)?

Auch wenn er ein Schuldner ist, hat er Rechte

Welche denn hier genau?

und andersrum
hat sich der Gläubiger auch an solche zu halten.

An welche denn hier genau?

Dinge
anzudrohen, welche offensichtlich ohnhin nicht greifen können,

Was genau wurde denn hier angedroht? Wäre es für Rudi wirklich besser, der Gläubiger würde ihn verklagen und den Titel vollstrecken?

gehören nicht zu seriösen Geschäftsgebaren.

Also gleich klagen und bis auf die Unterhose pfänden ist seriös? Aha!

Sicher hat Rudi nicht das Darlehen aufgenommen um es
wissentlich nicht zurückzuzahlen.

Und was kümmert das den Gläuber, der nun berechtigter Weise seinen Anspruch geltend machen möchte?

Aus persönlichen Gründen,
jetzt ALGII, ist der Vertrag notleidend geworden, und Rudi
möchte ja zahlen, kann aber nicht! Das ist zu unterscheiden.

Aha, Du meinst, dann sollte der Gläuber aus Rücksicht gleich klagen und vollstrecken…

Da es sich eher um eine kleine Verbindlichkeit handelt, mag
Rudi abschätzen, ob ihm dennoch eine Rückführung, in Raten,
möglich ist oder eine Stundung zu vereinbaren.

Das kann wohl eher der Gläubiger entscheiden.

Dea

1 „Gefällt mir“

zu einseitig

Tach

auch Tach

hier war die Sache aus Rudis Sicht, so wie seine Frage auch
gemeint war, zu sehen. Denn es ist offensichtlich, das die
Geldhai AG gegen gute Sitten verstößt dem Schuldner mit Übel
zu drohen.

Welchem Übel denn?

Der Androhung von Auskunftseinholung wozu der Gläubiger nicht berechtigt ist. Im übrigen hat der Gläibiger seine genwünschten Auskünfte, da anzunehmen ist, dass er seinserzeit eine Selbstauskunft hat ausfüllen lassen, bevor er das Darlehen vergab.

Dass sie nicht gleich einen Titel erwirken
und den Gerichtsvollzieher losschicken, um auch noch das zu
pfänden, was Rudi noch hat,

Rudi hat nichts! Sonst bekäme er wohl kaum ALGII. Bitte mal informieren, was zum Schonvermögen zählt!

sondern statt dessen Belege für
seine Aussage haben möchten, dass er pleite sei (soll ja
schonmal vorgekommen sein, dass ein Schuldner das sagt, obwohl
es nicht so gaaaaaaaaanz richtig war)?

Dies ist dann vom Schuldner unkorrekt und er tut sich im Hinblick auf Vereitelung anstehender Vollstreckungsmaßnahmen keine Gefallen damit. Was nach Rudis Aussage auch nicht der Fall war. Dies zu unterstellen ist unsachlich!

Auch wenn er ein Schuldner ist, hat er Rechte

Welche denn hier genau?

Einhaltung der ZPO durch Gläubigerseite. Im übrigen seriösen und daher rechtes Vorgehen der Geldhai AG.

und andersrum
hat sich der Gläubiger auch an solche zu halten.

An welche denn hier genau?

Siehe oben. Letzendlich muss die Geldhai AG titulieren und vollstrecken um ihre Forderung zu sichern. Rudi tut gut daran, sofern er nicht zahlen kann, der Titulierung zuzustimmen.

Dinge
anzudrohen, welche offensichtlich ohnhin nicht greifen können,

Was genau wurde denn hier angedroht? Wäre es für Rudi wirklich
besser, der Gläubiger würde ihn verklagen und den Titel
vollstrecken?

Eine Verklagung ist unangemessen. Rudi widerspricht nicht dem Forderungsverlangen (richtig lesen!) der Geldhai AG. Ausreichend ist eine Titulierung durch MB + VB oder selbstschuldnerische Anerkenntnis beim Notar.

gehören nicht zu seriösen Geschäftsgebaren.

Also gleich klagen und bis auf die Unterhose pfänden ist
seriös? Aha!

Keineswegs und davon war auch nicht die Rede.

Sicher hat Rudi nicht das Darlehen aufgenommen um es
wissentlich nicht zurückzuzahlen.

Und was kümmert das den Gläuber, der nun berechtigter Weise
seinen Anspruch geltend machen möchte?

Seinen Anspruch soll und kann er geltend machen, abe auf dem dafür vorgesehen Weg.

Aus persönlichen Gründen,
jetzt ALGII, ist der Vertrag notleidend geworden, und Rudi
möchte ja zahlen, kann aber nicht! Das ist zu unterscheiden.

Aha, Du meinst, dann sollte der Gläuber aus Rücksicht gleich
klagen und vollstrecken…

Wiederholung zu oben!?!

Da es sich eher um eine kleine Verbindlichkeit handelt, mag
Rudi abschätzen, ob ihm dennoch eine Rückführung, in Raten,
möglich ist oder eine Stundung zu vereinbaren.

Das kann wohl eher der Gläubiger entscheiden.

Die Frage ist: Wer will hier was von wem? (Sie sehen das zu einseitig und emotional!)

Hallo

Der Androhung von Auskunftseinholung wozu der Gläubiger nicht
berechtigt ist.

Wenn er keine Berechtigung hat, wird er von der Behörde keine Auskunft erhalten. Wo genau soll hier also die Androhung von etwas sein, zu dem man nicht berechtigt ist?

Rudi hat nichts! Sonst bekäme er wohl kaum ALGII. Bitte mal
informieren, was zum Schonvermögen zählt!

Danke, mir sind die Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts aufgrund meines Berufes sehr gut bekannt. Tatsächlich ist es aber idR. so, dass auch ALG Empfänger Eigentum haben, welches pfändbar ist.

Dies ist dann vom Schuldner unkorrekt und er tut sich im
Hinblick auf Vereitelung anstehender Vollstreckungsmaßnahmen
keine Gefallen damit. Was nach Rudis Aussage auch nicht der
Fall war. Dies zu unterstellen ist unsachlich!

Ich habe nicht unterstellt, dass Rudi gelogen hat, sondern erklärt, dass das Auskunftsinteresse grundsätzlich berechtigt ist, da Schuldner (abstrakt, also nicht Rudi) im Allgemeinen häufig falsche Angaben machen. Das ist es völlig anderes.

Einhaltung der ZPO durch Gläubigerseite.

Wie und wo genau wird denn hier gegen welche Regelung der ZPO verstoßen oder ein solcher Verstoß angekündigt?

Siehe oben.

Siehe oben

Eine Verklagung ist unangemessen. Rudi widerspricht nicht dem
Forderungsverlangen (richtig lesen!) der Geldhai AG.
Ausreichend ist eine Titulierung durch MB + VB oder
selbstschuldnerische Anerkenntnis beim Notar.

Das ist falsch. Kein Gläubiger muss sich auf andere Verfahren verweisen lassen, weil eine Klage „unangemessen“ sei. Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich zudem allein daraus, dass der Beklagte nicht zahlt, im Übrigen bedarf es der Verjährungsunterbrechung, was durch ein Anerkenntnis, welches per se noch keine Vollstreckungsunterwerfung ist, nicht gegeben ist.

Insofern: Ich kann sehr wohl richtig lesen und verbitte mir derartige Einwürfe!

Und was kümmert das den Gläuber, der nun berechtigter Weise
seinen Anspruch geltend machen möchte?

Seinen Anspruch soll und kann er geltend machen, abe auf dem
dafür vorgesehen Weg.

Ja und das ist die Klage vor Gericht, was Du zuvor verneint hast.

Die Frage ist: Wer will hier was von wem? (Sie sehen das zu
einseitig und emotional!)

Nein, die Frage ist, wer hat einen Anspruch und ist berechtigt, diesen jederzeit gerichtlich geltend zu machen, und keinesfalls verpflichtet, auf irgendwelche Stundungsforderungen einzugehen.