Hallo ich habe mal eine Frage,
Mal angenommen eine Fahrschule betrügt jemanden z.B. leistet keine Fahrstunden bei Nacht (die ja sehr teuer sind) und der kunde zahlt nur einen teil also nicht die Nacht Fahrten, und die Fahrschule schreibt nie eine mahnung oder ähnliches kann die Fahrschule dann nach 5 jahren noch Ansprüche auf den rest der summe machen?
vielen dank für alle Antworten schon im vorraus 
Hi, im 5. Thread unter diesem, wird das gerade sehr genau erklärt.
MfG ramses90.
Verstehe ich nicht ganz…
Hallo
Mal angenommen eine Fahrschule betrügt jemanden z.B. leistet
keine Fahrstunden bei Nacht (die ja sehr teuer sind)
Also hat kein Fahrunterricht bei Nacht stattgefunden?
die Fahrschule dann nach 5 jahren noch Ansprüche auf den rest
der summe machen?
Wenn kein Fahrunterricht bei Nacht stattgefunden hat, kann die Fahrschule das auch nicht berechnen. Das hat nix mit Verjährung zu tun.
Wenn die Forderung berechtigt war, dann ist sie nach den genannten fünf Jahren verjährt. (Verjährungsfrist drei Jahre)
VG
Monroe
ja aber ich kenne mich mit diesem forum noch nicht so gut aus, ist alles noch sehr ungewohnt hier. färe sehr nett wenn jemand speziell auf diesen fall antworten würde.
@ Monroe, nein die fahrschule hat diese fahrten nicht geleistet aber berechnet und der gläuber kann auch nicht beweisen das er diese fahrten nicht gemacht hat, und er hat den abrechnungsvertrag unterschrieben (vor etwa 5 jahren) darum war ja meine frage ob diese schulden (was ja eigentlich keine sind) verfallen sind?
Wie gesagt: Letztlich kommt es auf diese Beweisfragen nicht an. Die Forderung wäre jedenfalls verjährt. Darauf muss man sich (ggf. vor Gericht) berufen, dann ist die Sache erledigt.
Levay
Also ich habe auch gelesen das die Schulden nur entlassen werden können bzw verfallen wenn man dies beantsprucht bei dem gläubiger, also verfallen diese nicht automatisch?
Hallo!
Interessant wäre dann allerdings noch die Frage, was es mit diesem „Abrechnungsvertrag“ auf sich hat. Könnte es ein Schuldanerkenntnis oder gar ein Darlehensvertrag sein?
Du weißt natürlich, dass ich es auch nicht weiß 
Aber angenommen, es wäre ein Anerkenntnis: Wo läge da jetzt die Besonderheit? Es wären seitdem ja trotzdem fünf Jahre vergangen.
Darlehensvertrag - gut, kann sein, ich habe so einen Abrechnungsvertrag einer Fahrschule wohl noch nie gesehen.
Als Anwalt würde man sich das jetzt freilich genauer ansehen.
Levay