Schulden von der Ex bezahlt

Ich bin mit meiner damaligen Freundin zusammen gezogen und haben uns eine Tolle Wohnung zusammen gestellt.
Ich habe bei der Bank dafür einen Kredit in höhe von 11000€ genommen.
Davon habe ich ihre Schufa Schulden in höhe von ca. 3000€ bezahlt.
Sie wollte mit mir den Kredit ab bezahlen.
Doch jetzt sind wir nicht mehr zusammen.
Ich wohne alleine in der Wohnung.
Und sie möchte mir das Geld nicht zurück geben.
Ich habe ihr angeboten in kleinen raten zu bezahlen, doch sie bleibt Stur.

Wie bekomme ich mein Geld von der Frau wieder?
sie ist allein erziehend und hat auch keine feste Arbeit.
Verheiratet war sie mal. Und bekommt von ihrem Ex-mann eine Menge.
Es gibt nichts Schriftliches außer Kontoauszüge wegen dem Geld.

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Hallo, also wenn du nichts schriftlich hast - keine Chance. Hab das auch mit nem Ex gehabt. Mußte den Kredit alleine abbezahlen. LG

Tja, das wird dann abgehakt unter Lehrgeld.
keine schriftliche vereinbarung = kein geld zurück

Hallo
Leider muss ich sie enttäuschen. Denn sie waren nicht verheiratet und haben auch nichts schriftlich festgelegt das sie für sie was bezahlt haben und sie dies zurückzahlen muss. Ich vermute bei der Bank wurde auch nur ihr Name angegeben und nicht der Name ihrer Exfreundin. Somit muss sie nichts bezahlen und sie müssen die Schulden allein bezahlen.
Sie muss ihnen rein rechtlich gesehen nichts zahlen.
Bitte immer alle schriftlich festhalten egal ob es die Freundin oder Ehefrau ist da man nie weiss wie die Zukunft aussieht
Mit Freundlichem Gruß
Feivel

Wenn du das geld willst und Sie sich weigert zu zahlen wirst du damit vor Gericht gehen müssen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Du wirst einen guten Anwalt benötigen der die Schuld auf Grundlage der Kontoauszüge belegen kann.

Hallo,
das sieht nicht so gut aus. Die 3.000 Euro sind für ihre Schulden geflossen. Das ist wohl nachweisbar. Also kannst du dieses Geld im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Aber der übrige Kredit wurde wohl nur von dir aufgenommen, d.h. sie hat nichts unterzeichnet (Kreditvertrag). Damit hast du keine Möglichkeit, eine Forderung geltend zu machen. Allerdings muss ich sagen, dass du ja auch die Möbel für dich alleine hast. Warum sollte sie Möbel bezahlen, über die sie nicht verfügen kann?
Wenn sie alleinerziehend ist, hat sie wohl auch nur ein geringes Einkommen und lebt vermutlich von Hartz IV. Das ist überhaupt nicht pfändbar. Die Pfändungsgrenze beginnt für die Ex-Freundin mit einer Unterhaltsverpflichtung für 1 Kind bei 1.420 Euro Nettolohn. Davon sind dann 1,95 Euro pfändbar. Kindergeld und Kindesunterhalt zählen nicht dazu. Sie müsste also nicht nur eine Arbeit haben, sondern auch deutlich über 1.420 Euro netto verdienen.
Ich würde sagen, die Forderung kann man vergessen. Denn auch das gerichtliche Mahnverfahren kostet Geld, das zunächst vom Gläubiger vorgestreckt werden muss. Sollte die Ex-Freundin Widerspruch dagegen einlegen, was sie ja darf, dann kommt es zum streitigen Verfahren. Auch wenn dieses gewonnen wird, und sie die Gerichtskosten dafür nicht zahlen kann, werden diese dann vom Gegner gefordert.
Es ist zwar ärgerlich, aber diese Forderung wird vermutlich nie einholbar sein.
Viele Grüße
Micha