Schulden von der EX

Guten Tag,

ich habe zZ Probleme mit meiner Ex. Wir haben zwei Jahre zusammen in einem Haus gewohnt, wo wir beide im Mietvertrag gestanden haben. Die Miete ging jeden Monat von meinem Konto ab und sie hat mir das Geld überwiesen.
Jetzt zu meinem Problem, sie hat den letzten monat (Dezember 2012) kein Geld überwiesen. Habe ich eine Möglichkeit dieses mit Anwalt einzufordern?

Unter anderem ist vom Vermieter eine Endabrechnung gekommen, wegen Mängeln im Haus. Kaution lief natürlich auch auf mich. Kann ich die hälfte von diesem Betrag bei Ihr einfordern?

Und nun zu meiner letzten Frage. Wenn ich es einfordern könnte, habe ich überhaupt eine Chance es zu bekommen, wenn sie Privat Insolvenz beantragt hat (das war ihre Ausrede das sie nicht zahlen konnte)

MfG

Hallo XxMasterTxX,
Zu diesem Fall kann ich leider nichts sagen, das ist ausserhalb meiner Erfahrung. Aber Dein Anwalt kann Dich sicherlich beraten!
Gruß wacker

Hallo,

wenn die Ex-in der Privatinsolvenz ist dann wird es in der Regel keinen Sinn machen Geld zu fordern.
Hier steckt man Geld und Zeit rein und bekommt am Ende doch nichts.

Die Kaution bekommst Du ja wieder zurück.

Wegen der Miete an sich kommt es auch noch drauf an wer denn den Mietvertrag unterschrieben hat.

Hallo, wenn sie tasächlich Insolvenz angemeldet hat, wären die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden- es besteht dann eine Chance auf einen kleinen Teilbetrag in ein paar Jahren :frowning: Geld über Anwalt einfordern geht immer, Problem ist nur, dass der Anwalt dafür Geld nimmt. Sollte sie nicht bezahlen, bleibt man auch auf diesen Kosten sitzen. Eine Rechnung kann man auch selber stellen, einen Mahnbescheid kann man selber über das Internet anfordern. Kostet ca. 50 €, das Gericht schickt dann eine gerichtl. Mahnung heraus, der Schuldner muss innerhalb von 2 Wochen widersprechen. Tut er das, kann man klagen, dann wird es aber wieder teuer (Gerichtskosten, evtl. Analt etc.) Der Anwalt bemisst seine KOsten immer nach dem sog. Streitwert, d.h. in diesem Fall nach der Höhe der Forderung. Gleiches Verfahren gilt für die Mietkaution. LG

Antwort:

  1. Bei der Verbraucher-Insolvenz fallen diese Kosten mit hinein. Hier haben Sie keine Möglicheit an Ihr Geld zu kommen.
  2. Bestehen Verträge oder wurden die Zahlungen für die Miete ²einfach so² erledigt.
    Um hier einen Rat abzugeben, müssen erst die Einzelheiten der Bezahlung geklärt werden.

Gruß
M.

Das ist zu komplex. Bitte mit einem Anwalt klären.

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Sie müssten das schnell fest stellen können, ob sie wirklich sich in der Insolvenz befindet.
Das können Sie online beim für Ihre Ex zuständigen Insolvenz Gericht.
Sollte sie sich wirklich in der Insolvenz befinden, dann hat es wenig Zweck da Geld bekomen zu wollen.
Ich bekam von meinem Ex 70000 Euro und alleine die Forderung beim Amtsgericht an zu melden, hat mir fast 500 Euro Anwaltskosten gekostet.
Geld habe ich nie gesehen, habe mich nur geärgert und meine Nerven kaput gemacht.
Da es sich um eine private Sache handelt kümmert sich keiner darum, wenn der Insolvente schwarz arbeitet. Es betrifft ja nicht den ´Staat. Ich habe mich nur aufgeregt und Geld habe ich nie gesehen, obwohl genug da war.
Ich persönlich kann Ihnen nur abraten, alleine um die Nerven zu schonen. Aber stellen Sie erst mal fest, ob sie sich wirklich in der Insolvenz befindet. schicken Sie ihr schriftlich Ihre Forderungen, dann muss sie sich schriftlich melden und sie an den Insolvenzverwalter verweisen.

Hallo
Frage 3: eher nicht(akzeptieren spart Nerven)
Frage2:einfordern ja, ob es was nützt ?!?!?!?!
fRAGE1: alle Vertragsparteien sind gleichermaßen gegenüber d. Vermieter haftbar.

LG Klaus

Keins Chance wenn sie Inso beantragt hat

Hallo XxMasterTxX,
zum ersten Punkt, ja, da sie das regelmäßig überwiesen hat und auch beide im Mietvertrag stehen.

Zu deiner zweiten Frage. Wie eine Endabrechnung über Mängel?? Die sind vom Mieter zu tragen. Nur ein gewisser Teil kann auf den Mieter geschoben werden und dann auch nur wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Von der Kaution darf er das nicht eigenmächtig abziehen oder einbehalten. Das sind zwei paar Stiefel. Da ihr beide im Mietvertrag steht geht das 50/50.

Natürlich kannst du das trotz Insolvenz einfordern. Sie wird dann vielleicht sogar aus dem Verfahren fliegen weil sie während dessen keine neuen Schulden machen darf. Ob du allerdings etwas bekommst ist eine andere Frage.

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

wenn es stimmt, dass Ihre Ex die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens beantragt hat, dann wird ihnen der Anwalt auch nicht weiterhelfen können. Denn schließlich möchten Sie nicht Ihr Recht, sondern das Geld.

Das würden Sie aber dann nicht bekommen.

Wenn es auch eine bittere Pille ist - haken Sie es ab.

Viel Glück.

Hallo,
falls Ihre Forderung gegen Ihre Ex zu Recht besteht (Anwalt fragen!!) sind Sie sozusagen der Gläubiger einer insolventen Person - und werden im Insolvenzverfahren Ihrer Ex genauso behandelt wie jede Bank, jedes Versandhaus oder wo auch immer sie Schulden hatte.
Viele Grüße
Klaus Marwede