Hallo Leute,
ich schilder euch erst mal ein wenig das Problem:
Ein Vater hat in Deutschland eine Ausländerin geheiratet, kurz danach sind sie in das Heimatland der Mutter gezogen. Wo der Vater noch in Deutschland war, hat er ein Darlehen bei der Bank für den Bau zweier Häuser gemacht.
Dieses Darlehen war bei dem Umzug noch nicht bezahlt. Während die Familie im Ausland waren, gab es in Deutschland mit der Hausverwaltung, die für die Vermietung der Häuser zuständig war Probleme. Kurz gefasst, das Darlehen konnte mit dem Umsatz der Häuser nicht beglichen werden, wie anfänglich der Plan vom Vater.
Nachdem der Vater gestorben war, hatte der Rest der Familie kein Kenntniss über die Lage in Deutschland, dies hat der Vater aus persönlichen Gründen von der Familie „geheim“ gehalten. Nun flog der Sohn des Vaters wieder nach Deutschland, kurz danach kam bereits der erste Brief vom Staat zwecks der Restschuld. Da bereits mehr als 1 Jahr vergangen ist seitdem das Erbe in Kraft getreten ist, konnte der Sohn auch nicht mehr dies abtreten.
Nach Erkundigung des Sohnes stellte sich heraus, dass das 1. Haus bereits zwangsversteigert wurde und das zweite Haus sich in einem unbewohnbaren Zustand befand. Also hat er sich darum gekümmert, eine Zwangsvollstreckung des 2. Hauses einzuleiten. Da in Grundschuldvertrag eine Klausel drinne stand, dass die Banken nicht an das private Vermögen der Familie darf, sondern nur aus Umsatz durch die Häuser beglichen werden kann, würde eine Zwangsvollstreckung des 2. Hauses bedeuten, dass die Banken sich mit dem Verkaufserlös zufrieden geben müssen. Diese Zwangsvollstreckung ist nun vorbei, das zweite Haus wurde ebenfalls verkauft.
Wäre so eine Maßnahme seitens des Inkassounternehmens gerechtfertigt? Oder muss sich die Witwe in dem Fall keine Sorgen um ihre finanzielle Zukunft machen?