Schulden von Eltern - haften die Kinder? (lang)

Hallo!

Ich stelle folgendes hypothetisches Problem ins Forum:

Kind A habe psychisch kranke Mutter B. Kind A habe noch kein eigenes Einkommen, was sich in den nächsten Monaten ändern wird (dann vermutlich immer noch unter ca. 1200 netto).
B sei nur bei Hausarzt in Behandlung, zeige keine Krankheitseinsicht und möchte trotz Anraten des Hausarztes nicht zum Psychologen in Behandlung. Der Hausarzt von B sähe zwar die Notwendigkeit endlich etwas zu unternehmen, um B in Behandlung zu bringen bzw. in Richtung Vormundschaft o.ä. hätte aber Angst was zu in Angriff zu nehmen.
B beziehe EU-Rente/HZLU und könne seit Jahren nicht mehr mit Geld umgehen, sodass Tochter A desöfteren hätte aushelfen müssen, obwohl selbst noch Student und nur Bafög. So würde B Tochter A inzwischen mehrere Tausend Euro schulden. A hätte immer freiwillig gezahlt, weil
sie nicht wollte, dass sich B weiter verschuldet und immer auf Einsicht von B gehofft hätte. Dies zur Erklärung, um dieses Geld soll es aber im Folgenden auch nicht gehen.
B hätte sich inzwischen (u.a. aufgrund ihrer Erkrankung) mit A zerstritten und mache immer noch weiter mit Geld ausgeben, Sachen bestellen etc. Inzwischen häufen sich sicherlich die Schulden. Die Bank von B (bei der auch A sei) hätte A schon angesprochen, sie solle den Dispo von B bezahlen. A hätte dies aber nicht getan, da kein Geld und A habe nie für etwas gebürgt, nichts unterschrieben.

Inwieweit ist A für B verantwortlich? Muss A auch ohne Bürgschaft für die Schulden von B aufkommen?
Kann sich irgendwie absichern, um das zu verhindern? Kann sich A irgendwie schadlos halten, wenn A von den Ärzten nicht entsprechend unterstützt wird, bzw. diese die alleinige Verantwortung A zuschreiben? Was fällt euch sonst noch dazu ein?

Danke und viele Grüße
Nicky

Mein Gott, warum musst du uns denn deine ganze Lebensgeschichte erzählen? Das hat doch alles überhaupt nichts mit der eigentliche Frage zu tun, die ja lautet:

Inwieweit ist A für B verantwortlich?

Und die Antwort ist auch ganz einfach: A muss überhaupt keine Schulden der B begleichen.

Levay

Hallo,

auch wenn die Tochter nicht direkt für die Schulden einstehen soll, sollte die Tochter auf eine Regulierung seitens der Mutter drängen. Ein Termin bei einer Schuldnerberatung wäre sehr hilfreich, ggf. hilft ein Verbraucherinsolvenzverfahren um halbwegs Ordnung in die Sachen zu bekommen.

Denn, Verwandte in grader Linie (Kinder --> Eltern) sind zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese sich nicht allein unterhalten können. Wenn also die Mutter nun ihren „ganzen Hausstand versetzt“ und bei Rentenbeginn nix hat, dann müssen per Gesetz die Kinder einspringen. Zwar nicht zu 100% (es gibt auch Sozialhilfe), aber sofern die Kinder leistungsfähig sind, können sie in Anspruch genommen werden. Dazu gab es in den letzten Jahren unmengen Urteile. Ein „verstritten“ reicht da nicht aus, um aus der Pflicht zu kommen.

Insoweit besteht vielleicht keine akute Gefahr, aber die Schulden von Heute sind auch fehlendes Vermögen im Alter und dann könnte Gefahr bestehen, wenn die Tochter ordentlich verdient.

Mfg vom

showbee