Hallo an Mitglieder von wer-weiß-was,
es besteht folgendes Problem:
Angenommen eine Junge Frau hat leider noch Schulden aus 2001, und ist seit 2008 verheiratet. Nun hatte sie den Gerichtsvollzieher da und er verlangt von ihr eine EV, was sie aber auf keinen Fall möchte. Sie möchte selbstverständlich bezahlen, kann aber die Summe von knapp 800€ nicht aufbringen. Sie bezieht derzeit Elterngeld von 669 €, noch für zwei Monate( ihre Tochter ist 10 Monate alt) dann hast sie keinerlei Einkommen,da ihrArbeitgeber ihr mitgeteilt hat, das er für die von ihr beantragte Teilzeit keine Anstellung bieten kann aus betrieblichen Gründen, und ihre Elternzeit läuft noch zwei Jahre. Zusätlich hat sie 184 € Kindergeld was aber nicht pfändbar ist. Ihr Mann verdient so um die 1500 € Netto und bezahlt Lebensmittel, Versicherungen und was sonst noch zum leben anfällt für sie mit. Ihr Elterngeld reicht so grad für Ihren Anteil an Miete, Nebenkosten und die Abzahlung anderer Verpflichtungen, beide zahlen alles getrennt. Von dem bischen was übrig bleibt zahlt sie für ihre Tochter einen Babyschwimmkurs und kauft( dm Hausmarke ) Dinge zur Körperpflege, oder mal einen Kaffee, wenn es denn drin ist. Sie haben getrennte Konten und keine gemeinsamen Ersparnisse oder Güter. Jetzt hat der GV ihrem Mann gedroht den TV zu pfänden. Sie kann nachweisen per Kontobeleg das ihr Mann diesen bezahlt hat. Nun hat ihr Mann eine Hifi Anlage mit in die Ehe gebracht ( 13 Jahre alt) und keine Kaufbelege mehr davon und Angst das diese gepfändet wird. Außer dem normalen Hausstand und persönlichen Dingen, wie Kleidung, Bücher,CD´s etc., haben beide keine Besitztümer. Sie haben keinen Ehevertag und auch keine Gütertrennung? Wäre eine solche sinnvoll?
Wie sieht es rechtlich aus? Kann der GV das?
Um ihre Ehe steht es derzeit sehr schlecht deswegen.Ihr Ehemann sieht auch nicht ein ihr zu helfen, da es ja ihre Schuld ist, das sie die Schulden hat und er hat auch gar nicht die Mittel dafür. Und so wie es aussieht steht ihr eine Trennung bevor und sie möchte keine EV, weil sie sonst im Falle der Trennung als Alleinerziehende noch nicht einmal eine Wohnung bekämme, oder gar ein Telefon anmelden könnte. Weiß jemand wo sie Hilfe bekommen kann? Termin bei der Schuldnerberatung hat sie erst für in 3 Monaten bekommen. Ihre Restschulden belaufen sich noch insgesamt auf ca 1100.€, sie hat über 30.000 € in den letzen 10 Jahren aus eigener Kraft abbezahlt.
Dann hat sie auch den Fall gehabt das sie einen Vollstreckungstitel von 2004 auf die Summe genau an den Gläubiger bezahlt hat, ,auch das AZ ist auf dem Überweisungsträger vermerkt, ( es Waren 247,10€ inkl. aller Gebühren) und vor ein paar Monaten war der Gerichtsvollzieher da und hatt nochmal 400 € für die Angelegenheit bekommen, da die Gläubiger , ein Inkassounternehmen das wohl nur zur Zinsverrechnung verbucht haben, sie hat den Bescheid auf dem die Summe die sie bezahlt hat, die Hauptsumme vom Vollstreckungsbescheid ist. Wie kann das sein und was kann Sie dagegen tun? `Die haben von 2004 bis 2010 die Zinsen eingefordert obwohl sie die Forderung doch schon nachweislich 2004 bezahlt hat.
Sie ist wohl wirklich sehr verzweifelt und wäre für jede Hilfe sehr dankbar
Ich kann da nicht weiter helfen. Denke aber, dass du auf den Termin bei der Schuldnerberatung warten und dort deine Antworten bekommst.
Natürlich kommt der mann nicht für die Schulden seiner Frau auf.
Sie ist unpfändbar allerdings geht der GV davon aus, das Gegenstände ihr gehören und pfändet erst einmal…so sagt er jedenfalls…dabei muss man wissen , dass der GV nur Gegenstände pfändet die auch einen Wert darstellen und auch wieder verkauft werden können.
Wenn ihr wertvolle sachen in der Wohnung habt dann müsst ihr die Eigentumsverhältnisse offen legen.
Also ein Schreiben aufsetzen , dass dies und das dem Mann gehört und er das schon mit in die Ehe gebracht hat bzw.dass er das bezahlt hat.
Wenn die Forderung800 beträgt, dann lässt sich der GV auf ratenzahlung ein wenn innerhalb von 6 Monaten alles bezahlt wird.Also 133.33 monatlich.
Hallo,
grundsätzlich einmal haftet Ihr Ehemann nicht für Ihre verursachten Schulden. Jder auch in einer Ehe haften immer nur für die Schulden die er selber zu verantworten hat, es sei denn, der Ehepartner wird durch einen Vertrag ebenfalss Schuldner.
Alle Wertgegenstände, die der Ehepartner als sein Eigentum nachweisen kann, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden.
Eine andere Frage wäre hier natürlich auch in wie weit die Schulden nicht schon längst verjährt sind. Wurden die Forderungen immer wieder per Mahnung in Verzug gesetzt, so sind auch Schulden aus dem Jahr 2001 noch gültig, regulär, wären diese Schulden aus dem Jahr 2001 jedoch am 01.01.2005 verjährt.
Ansonsten wird leider nichts weiter übrig bleiben, als die EV zu leisten. Denn sonst kann der Gerichtsvollzieher auf einen Haftbefehl dingen.
In Bezug auf den Vollstreckungstitel aus dem Jahr 2004, dort sollten Sie zwingend den Gerichtsvollzieher aufsuchen und sich den Sachverhalt genau vom Gerichtvollzieher abrechnen lassen. Vielleicht sind hier doppelte Zahlungen gelaufen und Sie bekommen so überschüssige Zahlung wieder zurück, welche dann der Gerichtsvollzieher mit der anderen Forderung bereits verrechnen kann.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
- An der Eidesstattlichen Versicherung (EV) kommt sie wohl nicht vorbei, da ansonsten evtl. ein Haftbefehl für die Erzwingungshaft zur Abgabe der EV beantragt werden kann. Der macht die Schufa noch schlechter als eine EV.
- Der Ehemann haftet grundsätzlich nicht für ihre Schulden. Der Gerichtsvollzieher (GV) kann aber erst einmal alles im Haushalt pfänden, auf das die Schuldnerin „ihre Hände legen kann“. Ggf. muss der Ehemann sein Eigentum (den TV) vom GV wieder herausklagen. Die Stereoanlage dürfte für den GV nicht interessant sein, weil er dafür kaum Geld bekommt. Dem GV bitte die Belege vorlegen, wenn er pfänden will.
- Bezüglich der Verrechnung der Zahlungen gilt grundsätzliche folgende Regelung (wenn kein Kredit): Erst die Kosten, dann die Zinsen und erst zum Schluss die Hauptforderung. Hier müsste man aber die Unterlagen sehen, was da los ist. Somit kann ich hierzu nichts schreiben.
Das Ganze muss einfach in der Schuldnerberatung geklärt werden.
Alles Gute
joachimd
Hallo…
also das ist eindeutig eine Frage für den Rechtsanwalt. Eine Beratung kostet 10,-- und wenn der Ehemann wenig verdient, bezahlt der Staat noch die weiteren RA-Kosten auf Antrag (Gericht). Aber dort soll sie auf jeden Fall hin! Der Fall ist zu kompliziert als dass er über Internet gelöst werden könnte. Normal haftet der Ehemann mit, aber es gibt Ausnahmen.
Viel Glück.
Victoria
Hallo BrittaR,
wenn das TV-Gerät nachweislich vom Ehemann bezahlt wurde, ist es nicht pfändbar. Ein TV kann überdies nur im Rahmen einer Austauschpfändung gepfändet werden, dh. das neue teure Gerät wird durch ein älteres gebrauchtes ersesetzt. Wenn der TV schon älter ist, wird er nicht gepfändet, da kein Wiederverkaufswert. Der Ehemann haftet grundsätzlich nicht für die Schulden der Ehefrau, auch ohne Ehevertrag oder Gütertrennung. Ältere Hifi-Geräte werden auch nicht gepfändet, da Elektroschrott. Vor dem Gerichtsvollzieher würde ich mich gar nicht fürchten, da er in einer normal ausgestattenen Wohnung nichts pfänden kann. Aber er kann, so er vom Gläubiger beauftragt wurde, die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Die kann nur verhindert werden durch Zahlung oder eine Zahlungsvereinbarung. Z.B. kann mit dem Gerichtsvolzieher eine Ratenvereinbarung getroffen werden oder auch mit dem Gläubiger direkt unter Verzicht einer EV. Da aber nichts zu pfänden da ist und auf Jahre wohl auch nicht sein wird wegen der Unterhaltsverpflichtung für das Kind, wäre auch ein Ratenvergleich denkbar. Das bedeutet, der Gläubiger verzichtet „schriftlich“ auf einen Teil der Forderung und der andere Teil wird in Raten abgestottert. Bei einer Forderung von 1.100 Euro und auf Jahre nichts zu pfänden, wäre eine Summe von 500 Euro zahlbar in 20 - 50 Euro Raten durchaus denkbar.
Was den Vollstreckungsbescheid angeht, sollte vom Inkassobüro eine detaillierte Forderungaufstellung (gegliedert nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen) angefordert werden. Die gilt es zu überprüfen. Bis dahin keine Zahlung leisten, da jede Zahlung eine Anerkennung der Forderung bedeutet. Evtl. besteht der Anspruch auf Beratungshilfe. Den hat man bei einem niedrigen Einkommen. Am besten zum Amtsgericht gehen, zum Rechtspfleger, und den Anspruch unter Vorlage von Einkommensnachweisen prüfen lassen. Mit dem Beratungsschein kann dann ein Anwalt der Wahl aufgesucht werden zum überprüfen dieser Forderung. Das Honorar trägt dann die Staatskasse.
Im Grunde sind das keine wirklich hohen Schulden und die Lage ist nicht aussichtslos. 30.000 Euro in 10 Jahren abzuzahlen ist eine enorme Leistung. Es wäre schade, wenn die Ehe alleine dadurch in die Brüche ginge.
Wichtig ist, dass man mit den Gläuibgern Kontakt hält und die finanzielle Situation bespricht und belegt. Wenn gar nichts geht, kann man auch eine zeitlich befristete Stundung (Zahlungsaufschub) vereinbaren.
Man sollte sich nie unter der Drohung der eidesstattlichen Versicherung unter Druck setzen lassen. Im Notfall gibt man sie eben ab. Viele Menschen haben eine negative Schufa und finden trotzdem Wohnungen.
Viele Grüße
Micha