Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren wie es ausschaut, wenn man nun heiraten will und einer der Partner hat hohe Schulden kann aber aufgrund das er erwebsunfähig ist keine private Insolvenz einreichen.
Wie schaut das mit den Schulden aus die vor der Ehe entstanden sind. Ist der Partner nach Eheschließung auch Pfändbar obwohl es ja eigentlich nicht seine Schulden sind? Könnte man dem mit nem Ehevertag aus dem weg gehen? Oder gibt es andere mittel wie man dieses umgehen kann?
lg Becky
Hallo Becky,
die Schulden sind und bleiben die deines Zukünftigen. Es gibt keine „Sippenhaftung“. Eine Ausnahme wäre es, wenn du für ihn bürgst.
lgBirgit
Hallo,
man könnte mal unter Zugewinn-Gemeinschaft googlen… das erläutert eigentlich alles, was man zu dem Thema „Heiraten & Schulden“ wissen sollte.
Ein Ehevertrag ist aber u.U. auch ganz brauchbar… (Erstberatung beim Notar kostet nix, also einfach mal einen Termin machen).
Grüße
Demenzia
Hallo Becky,
wieso soll Erwerbsunfähigkeit die Privatinsolvenz ausschließen ??? das habe ich ja noch nie gehört.
wundert sich…
…Wolfgang
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Hallo Becky,
wieso soll Erwerbsunfähigkeit die Privatinsolvenz ausschließen
??? das habe ich ja noch nie gehört.
wundert sich…
hmmm… ich war der Meinung mal sowas gehört zu haben, dass man arbeiten muss oder halt arbeit suchen muss. Irgendwie damit die Gläuber auch ne chance auf ihr geld haben. Ich wäre froh wenn mich hier wer eines anderen belehren kann
Man muss hier differenzieren:
Für die Schulden seiner Ehegatten haftet man nicht, man haftet nur für eigene Schulden.
Du fragst aber ja ausdrücklich nach der Zwangsvollstreckung, und da gibt es in der Tat eine Benachteiligung von Eheleuten (event. verfassungswidrig, aber das stehe jetzt mal dahin):
Gem. § 1362 BGB wird zu Gunsten des Gläubigers vermutet, das Sachen, die ein Ehegatte oder beide Ehegatten besitzen, dem SCHULDNER gehören. Das wirkt sich natürlich auch und gerade in der Zwangsvollstreckung aus. Die Vermutung ist zwar widerlegbar (§ 292 ZPO), und ihre Bedeutung ist nicht grenzenlos; ich glaube, man sollte sich aber hier wirklich mal fachkundig beraten lassen, wie man am besten mit der Situation umgeht.
Levay
Wenn man mal von dem seltenen Fall der Gütergemeinschaft absieht: Wieso soll es denn einen Unterschied machen, ob man in der Zugewinngemeinschaft lebt oder Gütertrennung hat, was die Frage angeht, ob die Gläubiger gegen den Ehegatten vorgehen? Ich frage nur, weil du ja vermutlich selbst gegooglet hast, und mir ist nicht klar, was du dabei gefunden hast.
Levay
Hi -
ehrlich gesagt, versteh ich Deine Frage nicht wirklich…
Wenn man mal von dem seltenen Fall der Gütergemeinschaft
absieht: Wieso soll es denn einen Unterschied machen, ob man
in der Zugewinngemeinschaft lebt oder Gütertrennung hat, was
die Frage angeht, ob die Gläubiger gegen den Ehegatten
vorgehen?
Die Zugewinngemeinschaft ist dann entstanden, wenn du heiratest und keine andere Vereinbarung geschlossen hast… sozusagen der Standard. Für alles andere brauchts halt einen Ehevertrag (und wozu NUR wegen der Schulden diesen beim Notar machen? dass er durchaus sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt)…
So hab ich jedenfalls meine Recherchen und die Beratung beim Notar verstanden…
Gruß
Demenzia
ehrlich gesagt, versteh ich Deine Frage nicht wirklich…
Die Frage, um die es in diesem Thread geht, ist, wie man sich als Ehepartner davor schützen kann, für die Schulden des Ehegatten einstehen zu müssen. Du sagst, man solle mal nach Zugewinngemeinschaft googlen. Wieso? Welche Information bringt das? Ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung spielt doch insoweit gar keine Rolle…
Levay
Hallo Becky,
hmmm… ich war der Meinung mal sowas gehört zu haben, dass
man arbeiten muss oder halt arbeit suchen muss. Irgendwie
damit die Gläuber auch ne chance auf ihr geld haben. Ich wäre
froh wenn mich hier wer eines anderen belehren kann
dann belehre ich Dich mal eines Besseren; Wolfgang hat das wohl deswegen noch nie gehört, weil es Quatsch ist. Man muss sich um eine angemessenen Erwerbstätigkeit ausüben, das ist richtig, aber wenn das nicht möglich ist, ist das eben nicht möglich. Man kann auch Insolvenzantrag stellen, wenn einem ein Fuß fehlt
und selbst dann, wenn man auf dem Sterbebett liegt. Ob Letztes Sinn macht, sei dahin gestellt, das Insolvenzverfahren ist dennoch nicht verschlossen.
Die einzigen Voraussetzungen sind, dass man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und zahlungsunfähig ist.
Gruß,
Oskar