Mene Frau hat vor unserer Ehe einige schulden gemacht, dank ihrer vorherigen Beziehung.
Nun sind wir verheiratet, wohnen zusammen und erwarten unser 1. Kind.
Die komplette Einrichtung der Wohnung gehört, bis auf Kleinigkeiten wie Gardinen etc, mir. Belegen kann ich das aber in den meisten Fällen nicht mehr.
Nun die Frage: wenn der Gv wegen den Schulden meiner Frau kommt, darf er dann auch meinem kram pfänden? Wir haben keinen Ehevertrag bzw Gütertrennung.
Das ich für ihre Schulden nicht haftbar gemacht werden kann wenn ich nicht unterschrieben habe, habe ich mittlerweile herausgefunden. Nur wie stehts mit dem GV?
Die zweite Frage wäre: was darf an lohn gepfändet werden? Wir haben getrennte Konten. Auf ihr Konto wird Kindergeld etc gehen. Quasi nur die sozialen Leistungen. Da darf ja ohne hin nicht drangegangen werden. Auf mein Konto fließt mein Lohn. Darf er dort dran? Ich glaube nicht, richtig?
Zum Abschluss noch die Tatsache: bei keinem Gläubiger haben wir gemeinsam Schulden gemacht. Es ist alles aus der Zeit wo ich sie noch nicht kannte.
Hier muss ich wohl passen, denn ich kenne jemanden, der auch Schulden mit in die Ehe gebracht hat und dann waren beide haftbar. Wenn das bei dir nicht so ist, dann hat sich das Gesetz wohl geändert. Vor 30 Jahren war es zumindest so, dass man eine Ehe anullieren konnte, wenn der Partner Schulden verschwiegen hat. Sollte ich also recht haben so wäre das eine Möglichkeit dem Problem zu entgehen. Dann nochmal heiraten, aber nur mit Vertrag. Aber wie gesagt - vielleicht ist das heute anders… alles Gute
Hallo Nicon, Danke für die Anfrage und das Vertrauen. Ich kann nur für die „Schweiz“ aushelfen.
Hier trotzdem ein paar Anregungen, es scheint doch recht spät zu sein:
Alles Gute für die Niederkunft…
Was ist der Wohnung ist, ist der gemeinsame Topf. Ausn. persönliche Sachen Schmuck / Rasierapparat. Sie können trotzdem einwenden: „Das gehört mir“ … mal sehen. Privater Kram? (100’000€)
Tipp: Bleiben Sie aktiv und gehen Sie doch direkt ins Amt. Behandle diese auch als Mensch. Ich vermute, Sie schreiben von GV, dann ist „Hochwasser“…
Konten werden angeschaut und ausgeschieden. Bereiten Sie sich vor. Wenn Sie vorbereitet sind, kann auch besser geholfen werden. Der Beamte sieht so auch, dass Sie die Probleme in den Griff kriegen.
Ich habe keine Zahlen: Handelt es sich um 5’000 € oder 100’000€?
Was die nehmen muss Geld abwerfen, was keinen Verkaufserlös gibt, wird nicht genommen (z.b: Bücher), wohl aber bestimmte Bilder, Fotoausrüstung, Auto falls es nicht zum Erwerb dient.
Nicht abgesichert ist folgende Aussage (lässt sich beim Amt fragen):
Sie müssen nicht für Schulden ihrer Frau aufkommen, die sie VOR der Ehe gemacht hat.
Verträge dann machen, wenn das Vermögen der Ehepartner sehr ungleich ist. Hier: Ehe- und Erbvertrag. Bei Tod / Scheidung ist dann für die Hinterbliebenen dann viel einfacher. Es ist dokumentiert, wer wem was gehört (Wohnung / Haus).
Sie informieren mich bitte ja? Alles Gute
Gruss aus CH
Hallo,
in der gemeinsamen Wohnung von Eheleuten darf der Gerichtsvollzieher vermuten, dass alles dem Schuldner gehört. Es sei denn, man kann das Eigentum nachweisen. Wenn man keine Belege mehr hat, muss die Darlegung einfach nur glaubhaft sein. Sollte der GV dann trotzdem was pfänden, kann man sich an das Vollstreckungsgericht wenden und das Eigentum schützen lassen. In einer normal eingerichteten Wohnung kann praktisch sowieso nichts gepfändet werden, kein Wohnzimmer, kein Schlafzimmer und Kinderzimmer ohnehin nicht. Küchenmöbel werden nicht gepfändet und auch nicht die Waschmaschine und der Computer oder Laptop. Das alles gehört heute zum Lebensbedarf. Nur Luxusgüter werden gepfändet (teuere Teppiche, Antiquitäten, Pelzmäntel, sofern es nicht der einzige Mantel ist, etc.). Vom GV ist im Grunde nichts zu befürchten. Nur wenn er mit der Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) beauftragt ist, muss deine Frau Fragen zu ihrem Arbeitgeber, Einkommen, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen und Kontoverbindungen abgeben. Dies muss sie dann an Eides statt versichern. Das kommt dann auch in die Schufa. Aber da stest sie vermutlich eh schon drin.
Alles Guthaben kann auf einem Girokonto gepfändet werden, auch Sozialleistungen. Daher sollte deine Frau ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Das beantragt sie bei ihrer Bank. Dann hat sie einen automatischen Pfändungsfreibetrag von 1.045,04 Euro. Da sie Unterhaltsverpflichtungen hat, kann sie sich den Freibetrag hochsetzten lassen. Dafür benötigt sie eine Bescheinigung, die sie der Bank vorlegen muss. Die Bescheinigung gibt es bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, KIndergeldkassen, Rechtsanwälten, Steuerberatern. Manche Kindergeldkassen machen das aber nicht. Das Beste ist eine Schuldnerberatungsstelle, die stellt die Bescheinigung umsonst aus.
Dein eigenes Einkommen kann nicht angegriffen werden. Wichtig ist nur, dass ihr kein gemeinsames Konto habt, sondern jeder sein eigenes. Dein Konto ist sicher, da du nicht der Schuldner bist. Auf www.forum-schuldnerberatung.de gibt es die Freibeträge, die Pfändungstabelle, Adressen von Schuldnerberatungsstellen und jede Menge interessanter Auskünfte.
Viele Grüße
Micha