Hallo an alle,
Meine Frage hier an euch ist, wenn ich vor der Ehe ein Urteil habe von ein Gläubiger und es passiert mir was muss meine Frau dann weiter zahlen. Oder wenn ich ein Kredit nehme wo die Rate von mein Konto ab geht ist Sie dann dafür Haftbar.
Gruß Frank
Leider ist es hier so das die Erben die Schulden miterben (aber man kann die Erbschaft ausschlagen). Wenn die Schulden vor der Ehe gemacht wurden würde ich empfehlen getrennte Steuernummern zu behalten, dann komst du für deine Schulden alleine auf. Alle größeren anschaffungen bezahlt deine Frau, dann kommt auch niemand ran(Belege aufheben!!!).
Das waren meine erfahrungen.(Hatte mir Rat vom Gerichtsvollzieher geholt)
MfG
Moin!
Für die Schulden haftet grundsätzlich nur der, der sie gemacht hat. Der Ehepartner hat damit grundsätzlich erst einmal nichts zu tun, so lange er nicht mit unterschrieben hat oder einen Schuldbeitritt erklärt hat (egal ob vor der Eheschließung oder danach).
Für den Todesfall würden allerdings die Erben (z.B. Ehegatte, Kinder) auch die Schulden erben. Die müssten dann prüfen, ob sie das Erbe ausschlagen (beim Nachlassgericht). Das muss dann zügig erfolgen, da Fristen zu beachten sind.
Auch wenn die Rate vom Konto der Ehefrau abgeht, haftet sie dafür nicht, so lange sie dieses nicht erklärt hat.
Aber aufpassen: Manchmal legen Gläubiger(-vertreter) dann zusammen mit Einzugsermächtigungen Erklärungen vor, die eine Mithaftung begründen.
Deshalb sollte Ihre Partnerin nichts gegenüber den Gläubgern und deren Vertretern unterschreiben oder dieses vorher ganz genau prüfen (evtl. Beratung in Anspruch nehmen!). Man kann auch per Dauerauftrag und Überweiung zahlen.
Eventuell sollten Sie eine Schuldnerberatung aufsuchen.
Alles Gute
Sie muss nur dann für Deinen Kredit zahlen, wenn Sie im Vertrag mitunterschrieben hat.
Wenn Du stirbst, wird das Erbe gesetzlich geregelt. Wenn Sie Dein Erbe antritt, erbt sie auch die Schulden.
Ob Sie als Ehefrau das Erbe ausschlagen kann, weiß ich net.
Andy
Hallo Frank,
grundsätzlich ist jeder Mensch für seine eigenen Schulden haftbar. Auch dann, wenn man verheiratet ist. Man ist nur haftbar für das, was man selbst unterschrieben hat. Also, keine Unterschrift, keine Haftung. Wenn allerdings ein Mensch stirbt, dann vererbt er nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Schulden. Es ist also egal, ob du die Schulden vor deiner Ehe gemacht hast. Wenn du stirbst und bist verheiratet, dann erben deine Frau und deine Kinder auch deine Schulden, egal zu welchem Zeitpunkt sie entstanden sind. Sie haben aber die Möglichkeit, das verschuldete Erbe auszuschlagen, d.h. sie können es ablehnen. Das muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) erfolgen.
Auch wenn ein Kreditvertrag nur von dir unterschrieben wurde, kann die Bank sich nicht an deine Frau wenden. Allerdings sollt die Kreditrate nicht von einem gemeinsamen Konto abgebucht werden, sondern nur von deinem eigenen. Bei einem gemeinsamen Konto kann, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit deinerseits, die Bank das Guthaben auf dem Konto pfänden lassen. Auch dann, wenn das Einkommen deiner Frau darauf geht. Bei Schulden also immer getrennte Konten führen. Damit ist man auf der sicheren Seite.
viele Grüße
Micha
Hallo Santa1974
Leider bin ich hier überfragt.
Gruss
Martin
Hallo.
Die Frage geht eher an einen Fachanwalt für Erbrecht. Grundsätzlich kann man aber auch Schulden „erben“, wenn die Erbschaft nicht ausgeschlagen wird.
Gruß
www.lldk-schuldnerberatung.de