ich bin um die 50 und arbeite in einer fabrik .
im juli 2009 haben mein sohn und schwiegertochter von mir geld in höhe von 23 tausend euro verlangt die sie mir monat für monat zurück zahlen wollten .das geld wurde für komplette wohnungseinrichtung und hochzeit ausgegeben.( Leider nichts schriftliches in der hand nur Mündliche vereinbarung evt. zeugen ) Ab August haben sie wie versprochen angefangen das geld zurück zu zahlen 50 euro im monat das lief bis April 2011 gut Gesammt = 1050 Euro habe ich bis zu dem datum schon zurück . Ab Mai 2011 haben sich die beiden getrennt aber die schulden zahlt keiner mehr von den beiden. ich habe mein ganzes ersparnis ausgegeben und …ich könnte weinen echt…kann mir jemand ein anwalt empfehlen ? die könnten doch je 25 euro mon. zurück zahlen wenn die nicht arbeiten oder sonst. Es war abgemacht das bei einer vollzeit arbeit hohe summen verglichen werden sollten wie 300 euro pro person im monat. BITTE UM HILFE UND RAT am besten gleich mit einem anwalt empfehlung . zu welcher kategorie gehört den mein problem ? Würde meine rechtschutz übernehmen ? DANKE IM VORAUS . Wer mir hilft rettet eig. mein leben
Bitte einen Anwalt in Ihrer Gegend aufsuchen. Es handelt sich um eine „einfache“ Zivilrechtsangelegenheit. Ob Rechtsschutz übernimmt, müssen Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Antwort:
Ihr Problem ist Gutmütigkeit. Da ich nicht weiß wo Sie
wohnen kann ich Ihnen keinen Anwalt empfehlen. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen lassen Sie sich erst von einem Anwalt beraten. Kostet ca. 150,00 bis 200,00 €.
Ich glaube nicht, dass Sie große Chancen haben, Ihr Geld zurückzubekommen. Haben Sie Zeugen für die Geldübergabe und die mit dem Sohn gemachte Absprache der Rückzahlung? Wenn nein, wird Ihr Sohn behaupten, dass es sich um eine Schenkung handelt.
es ist sicherlich nicht üblich, dass man innerhalb der Familie einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließt. Aber es wäre -wie in diesem Fall- äußerst wichtig gewesen.
Ich bin kein Jurist. Kann mir aber vorstellen, dass es auch in diesem Fall noch irgendwelche Möglichkeiten gibt. Ich weiß nicht, wie Ihr Sohn darüber denkt. In jedem Fall kann er aber bezeugen - und sollte es vielleicht auch schriftlich tun- dass er und seine Frau von Ihnen einen Kredit erhalten hatte.
Da sie sich jetzt getrennt haben, muss jeder von ihnen die Hälfte zurück zahlen. Insofern könnten Sie zumindest die Hälfte von Ihrer Ex Schwiegertochter einklagen. Mit Ihrem Sohn müssten Sie schon anderweitig klar kommen. Ob da eine Klage sinnvoll wäre, wage ich zu bezweifeln.
In jedem Fall wenden Sie sich an einen Anwalt. Ich denke, das jeder Anwalt in der Lage ist, Ihnen zu helfen,
alles Gute
Ach je - so geht es nur allzu oft : Sie haben gutgläubig darauf vertraut, unter Varwandten gäbe es keine Probleme. Dazu eine recht hohe Summe ohne irgendeine schriftliche Vereinbarung… Ich sage Ihnen das ganz hart : Wenn die beiden böswillig sind, sehen Sie keinen Cent. Zeugen ? Die müssten schon sehr, sehr
„standfest“ sein - und es wäre dann denkbar, die beiden geben ein Darstellung (zum Beispiel, es sei geschenkt, oder auf unbestimmte Zeit geliehen worden),
die ein Gericht werten würde, und dann eine Klage abweist.
Anwalt ? Bedenken sie bitte : Bei dem hohen „Streitwert“ sind die Kosten sehr hoch ! Rechnen Sie mal gut und gerne mit € 3.000,-- oder mehr. Sie werfen gutes Geld da womöglich dem schlechten hinterher. Sonst, für weniger Kosten, können Sie eine anwaltliche BERATUNG (das müssen Sie deutlich sagen !!)
aufsuchen. DAnn wird das Honorar nach Zeit (und Können) des Anwalts berechnet, das dürfte sich - bei einem guten Anwlt - so um die € 300,-- bewegen.
Einen guten Anwalt zu finden, ist oft Glückssache.
Empfehlungen hier im Internet sind etwas problematisch.
Besser, Sie hören sich in Ihrem Bekanntenkreis um
(dann aber nicht gleich den ersten Ratschlag annehmen).
Wohnen Ihre Schuldner bei Ihnen am Ort oder in der Nähe ? Der Anwalt müsste im Umkreis dort wohnen, wo die beiden Schuldner sind.
Soweit erst einmal. Wenn Sie weiteren Rat brauchen,
sprechen sie mich gern wieder an.
Viel Glück !
Peter Brückner [email protected]
hallo loveyasemin,
ich würde an deiner stelle zuerst zu einer schuldenberatung gehen und zwar zu einer kostenlosen, bietet zb der skf, awo, caritas etc an, kannst du ganz leicht googeln indem du „schuldenberatung“ und den namen deiner stadt eingibst. dort kannst du zumindest mal nachfragen, was du für möglichkeiten hast, ohne gleich geld bezahlen zu müssen. abhängig davon, was du dort für auskünfte erhälst, kannst du dann weiter planen, aber du musst dich darauf einstellen, dass jeder weiterer deiner schritte dich auch geld kosten wird (anwealt).
wenn du dich an einen anwalt wendest, auf jeden fall einen fachanwalt für vertrags- und/oder familienrecht wählen. evtl ist dein einkommen so gering, dass du anspruch auf einen (kostenlosen)rechtsberatungsschein hast, den kriegst du (mit nachweis deiner einkommensverhältnisse)beim amtsgericht in deiner stadt.
ob deine rechtschutz diesen fall übernimmt, kommt auf deinen vertrag an, aber diese auskunft bekommst du ganz leicht, wenn du deine versicherung anrufst und nachfragst. sofern deine rechtschutz das abdeckt, würde ich mich an deiner stelle sofort um einen passenden anwalt bemühen.
ansonsten gibt es noch die möglichkeit, eine rechtsberatung über eine sozialberatungsstelle (wie eben caritas, awo, skf etc)zu bekommen, googel einfach mal „sozialberatung“ in deiner stadt und frag dann telefonisch direkt nach, ob dir dort jemand weiterhelfen kann.
auf jeden fall aktiv werden, da fühlt man sich besser, als wenn man sich die katastrophe über diesen verlust immer wieder vor augen führt. das macht nur depressiv…viel erfolg!
Hallo,
die Privatrechtschutzversicherung sollte das übernehmen. Es geht um Vertrags- und Schuldrecht. Das müsste abgedeckt sein. Am besten bei der Versicherung nachfragen.
Auch ein mündlicher Darlehensvertrag ist ein Vertrag. Wichtig ist, das man das glaubhaft vor Gericht darstellen kann. Zeugen sind natürlich gut. Wie ist denn das Geld geflossen? Per Überweisung? Dann gibt es einen Kontoauszug. Der gilt als Beweis. Wenn es bar gegeben wurde, woher kam das Geld? Gibt es zumindest eine oder mehrere Abhebungungen vom eigenen Konto? Auch das zählt als Beweis.
Ich denke der Gang zum Anwalt ist richtig. Der wird das Darlehen per gerichtlichem Mahnverfahren gegen beide Schuldner titulieren lassen. Dann kann auf die Einkünfte des Sohnes und der Schwiegertochter Pfändungszugriff genommen werden. Auch auf ihr pfändbares Vermögen (z.B. Auto, Vermögenswirksame Leistungen, etc.). Die Kosten für den Anwalt würde dann die Rechtschutzversicherung übernehmen. Auch falls es zur Verhandlung kommen sollte. Aber vielleicht kommt es gar nicht dazu, weil keiner von den beiden Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einlegt.
Der Gang zum Anwalt (allgemeiner oder Fachanwalt für Vertrags- und Schuldrecht)ist aus meiner Sicht nötig.
Viele Grüße
Micha