Schulden werden nicht bezahlt

Hallo an alle,

A hat B 2 000.- € geliehen. Schriftlich vereinbart, dass 200.- € monatl. zurückbezahlt werden.
B hat Monate nix bezahlt.
A ist zum Anwalt - Ratenzahlung gekündigt - ges. Summe gefordert - keine Reaktion - Gerichtstermin - Titel bekommen.

Was für weitere Schritte kann man A raten?
Inkassobüro?
Gerichtsvollzieher?
Was sind die Unterschiede?

Oder noch eine andere Möglichkeit?

Hallo!

Die Unterschiede zw. Inkasso und Gerichtsvollzieher sind nicht bekannt ?

Das seriöse Inkassobüro kann außer Schreiben und Mahnen nichts machen.

Der Gerichtsvollzieher kommt aber persönlich und schaut nach ob nicht doch Geld oder Pfandgüter zu holen sind.
Mit dem erstrittenen Titel kann man den GVZ beauftragen(Kosten entstehen) ihn zu vollstrecken. Das ist er normale Weg.

Ein Inkassobüro hätte man vor dem Gerichtsverfahren mit dem Versuch der Geldeintreibung beauftragt. Jetzt kann es nichts mehr sinnvoll machen.

MfG
duck313

Herzlichen Dank!! Bin jetzt wieder schlauer:smile:
Ich habe nur gelesen, dass Inkasso Erfolgshonorar aushandelt und wohl höher ausfällt wie beim GVZ.

Herzlichen Dank!! Bin jetzt wieder schlauer:smile:
Ich habe nur gelesen, dass Inkasso Erfolgshonorar aushandelt
und wohl höher ausfällt wie beim GVZ.

Der Gerichtsvollzieher bekommt sein Geld vom Schuldner, wenn der bezahlt. Wenn nicht, dann ist der Gläubiger dran.

Ich habe selber noch nie mit Inkasso-Firmen gearbeitet, was die berechnen weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob deren ggf. teureren Kosten auch voll vom Schuldner übernommen werden müssen.

Die Kosten eines Gerichtsvollziehers sind gesetzlich reglementiert, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/BJNR062310…

Hallo!

Ich habe selber noch nie mit Inkasso-Firmen gearbeitet, was
die berechnen weiß ich nicht.

In jedem Fall dürfte die Obergrenze für die Erstattungsfähigkeit durch den Schuldner bei dem liegen, was ein Rechtsanwalt für die Tätigkeit verlangen dürfte. Das kann man leicht ausrechnen, indem man die Verfahrensgebühr aus der Rechnung für das gerichtliche Verfahren mit 0,23076923076 multipliziert.

Ich weiß auch nicht, ob deren
ggf. teureren Kosten auch voll vom Schuldner übernommen werden
müssen.

Auch so eine interessante Frage. Insbesondere: Was sollen sie denn nach Erlangung des Titels Sinnvolles und Erlaubtes tun außerhalb der Zwangsvollstreckung?