Ich hätt da mal ne Frage: Ich bekomme von meinen ehemligen Vermietern noch DM 625.- zzgl. DM 135.- Gerichtsgebühren. Das Ganze basiert auf einem Vergleich, der vor Gericht geschlossen wurde. Das Urteil ist jetzt ca. 7 Wochen her und Geld gabs bis jetzt nicht. Jetzt die Frage: Wie lange muß ich warten, bis ich irgendetwas unternehmen kann bzw. was kann ich unternehmen. Zu meinem damaligen Anwalt möchte ich nicht gehen, weil der gute Mann ein Schwachmat ist, der sich überhaupt nicht um den Fall gekümmert hat und immer nur beim Rechnungen schreiben auf der Höhe war. Für Ratschläge bin ich dankbar.
Ralph
Vielleicht erstmal eine Mahnung schicken mit Fristsetzung, sagen wir mal 14 Tage.
Danach gerichtlich einfordern lassen.
Gruß
Roland Mätzold
http://www.recht-kriegen.de
(jetzt mit neuem Forum, speziell für Mietrecht)
jetzt kommt es darauf an, ob das Urteil (ich gehe von einem gerichtlichen Vergleich aus) auch für „vollstreckbar“ (Sicherheitsleitung?) erklärt worden ist. Wenn ja, dann gebe die Unterlagen an einen Gerichtsvollzieher. Ansonsten ist es etwas komplizierter.
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Das Urteil selbst trifft nur eine grundsätzliche Entscheidung, wer die Kostenlast zu tragen hat. Mit diesem Urteil musst Du zum Rechtspfleger beim Amsgericht gehen und die Erteilung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses beantragen. Bei der Beantragung selbst, bzw. bei der Frage, welche Kosten Du geltend machen kanst und wie sie nachzuweisen sind, hilft dir der Rechtspfleger.
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Vollstreckbar ist das Urteil sicherlich; immerhin besitzen sie mehrere Häuser, da sollten doch rund 800.- Mark Schulden bezahlbar sein. Aber wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage, habe ich ja wieder Kosten, bekomme ich die dann zurück??? Ich weiß auch nicht, ob ein Rechtspfleger mich berät, weil für eine Rechtsbeihilfe oder wie das Heißt verdiene ich etwas zuviel Kohle (hab ich schon nachgefragt)
Ich bitte zu beachten: der Gerichtsvollzieher kann noch nicht losgeschickt werden, da mit Ihrem Urteil bzgl. der Kosten kein vollstreckbarer Titel vorliegt, sondern nur die allgemeine Kostenlastentscheidung. Sie konkreten Kosten müssen per beantragtem Kostenfestsetzungsbeschluss vom Rechtspfleger festgesetzt werden. Mit diesem Beschluss kann man dann erst zum Gerichtsvollzieher gehen !!!
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Ralph,
Du hast die Möglichkeit ein Inkassobüro zu beauftragen.Seriöse arbeiten auf Erfolg.
Oder Du treibst Dein Geld selber bei.
- Antrag an das Vollstreckungsgericht.
- Der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher wird durch Vollstreckungsgericht beauftrag.
usw. Solltest Du das Inkasso selbst betreiben kann ich Dir noch genaueres mitteilen. Du mußt nur an mich schreiben. Ich maile Dir dann Antragsmuster usw.
BB
Ich habe jetzt ein vollstreckbares Urteil, das den Vermietern zugegangen ist. Alles weitere wird man sehen. Vielen Dank für die Hilfe.
Ralph