Schuldenabtrag bei getrennt lebenden Ehepartnern

Wie ist die Rechtslage, wenn in der Trennungszeit für gemeinsame Schulden von beiden Eheleuten unterschiedliche Raten für den Abtrag der gemeinsamen Schulden geleistet werden?
Wirkt sich dieses nachteilig auf den aus, der die höheren Raten bezahlt? Oder wird dieses bei der Scheidung berücksichtigt?

Danke für die Antworten.

Hallo!

Wenn es sich um gemeinsame Schulden der getrennt lebenden Eheleute handelt, ist im Prinzip jeder der Eheleute dem anderen gegenüber verpflichtet, die Hälfte des geschuldeten Betrags zu zahlen, sofern nicht etwas Anderes bestimmt ist. Etwas Anderes könnte z.B. dann gelten, wenn nur einer der Eheleute aus dem Wirtschaftsgut, für das die Schulden gemacht worden sind, einen wirtschaftlichen Vorteil hat. So müsste etwa die Verpflichtungen aus einem Autokredit derjenige Ehegatte allein tragen, der Eigentümer des Pkw ist.

Die unterschiedliche Höhe der Ratenzahlungen während der Zeit des Getrenntlebens wird im Scheidungsverfahren nicht berücksichtigt. Ein Ausgleich zwischen der Eheleuten muss außerhalb des Scheidungsverfahrens stattfinden.

Gruß, Franz

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